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Das erste Angebot ist viel zu niedrig

Antworte mit einer Zahl, nicht mit Ärger. Ein Tiefangebot ist kein Angriff, sondern ein Test — und zugleich ein Antrag, an den der Bietende nach § 145 BGB gebunden ist. Nenne deshalb einmal deinen Preis und einen Grund, biete etwas Konkretes an und lass die Nachricht dann liegen.

Drei Sorten Tiefangebot, drei verschiedene Antworten

Sortiere zuerst, mit wem du es zu tun hast. Der Testende schreibt individuell, nennt einen Betrag um die Hälfte des Preises und begründet ihn irgendwie — er kauft, wenn du 15 Prozent nachlässt. Der Bündler will drei Artikel gleichzeitig und rechnet den Gesamtpreis klein; das kann sich für dich lohnen, weil ein Termin statt drei anfällt. Der Massenanschreiber schickt denselben Satz an fünfzig Anzeigen: „Hallo, ist es noch da, ich biete 30 und hole heute ab.“ Erkennbar ist er an der fehlenden Anrede, dem fehlenden Produktnamen und daran, dass die Zahl zu keiner Ware passt. Die ersten beiden verdienen eine Antwort mit einer Zahl. Der dritte bekommt keine oder eine Standardzeile — nicht aus Prinzip, sondern weil bei ihm nichts hängen bleibt.

Die Antwort in zwei Sätzen

Kurz, freundlich, mit einer Zahl und einem Gegenwert. Beispiel für ein Fahrrad, das für 220 Euro inseriert ist und für das jemand 90 bietet: „Für 90 gebe ich es nicht ab. 195 Euro, Abholung bis Sonntag, dann kommen das neue Schloss und die Luftpumpe mit dazu.“ Drei Dinge passieren dabei. Du hast die Ablehnung ausgesprochen, ohne den anderen abzuwerten. Du hast eine neue Zahl gesetzt, die nicht mehr sein Ausgangspunkt ist, sondern deiner. Und du hast einen Gegenwert angeboten statt eines Rabatts — Zubehör kostet dich wenig und fühlt sich nach Entgegenkommen an. Vermeide Erklärungen über den Neupreis, Empörung („das ist ja fast geschenkt“) und Sätze, die Dringlichkeit verraten. Wer schreibt, dass er nächste Woche umzieht, bekommt sofort ein noch niedrigeres Angebot.

Wenn dein Preis stimmt und trotzdem nur Tiefangebote kommen, liegt es fast immer an der Beschreibung — eine vollständige Anzeige filtert das meiste weg. Anzeige aufgeben

Warum du in den ersten Tagen nicht nachgeben solltest

Ein Tiefangebot in den ersten 24 Stunden sagt vor allem eines: Der Preis wirkt attraktiv genug, dass sich jemand die Mühe macht. Wer dann sofort einknickt, bekommt in den folgenden Tagen fast zwangsläufig weitere Angebote auf dem neuen, niedrigeren Niveau — denn die Nachricht „Ich habe schon auf 150 reduziert“ setzt genau dort den nächsten Ausgangspunkt. Gib dir eine feste Regel: In den ersten 72 Stunden bleibt der Preis, danach entscheidest du anhand der Zahlen. Wenige Aufrufe heißt, dass Titel oder Kategorie das Problem sind, nicht der Preis. Viele Aufrufe ohne Nachricht heißt, dass Foto, Beschreibung oder Preis nicht zusammenpassen. Erst dann ist eine Senkung ein Werkzeug und keine Reaktion auf die lauteste Nachricht in deinem Postfach.

Wenn du zusagst, gilt es

Wer dir einen Betrag schreibt, gibt einen Antrag ab und ist nach § 145 BGB daran gebunden, bis du ablehnst oder die Antwortzeit abgelaufen ist. Das ist die praktische Seite: Ein „Ok, dann für 90“ von dir bringt den Kaufvertrag zustande, sofort und ohne weiteren Schritt. Danach kannst du nicht mehr sagen, dass du es dir anders überlegt hast, weil eine Stunde später jemand 180 bietet. Umgekehrt schützt dich dieselbe Regel: Sagt der Bieter nach deiner Annahme ab, hattest du einen Anspruch auf Zahlung, und ein Screenshot des Verlaufs ist dein Beleg. Formuliere deshalb Zwischenschritte klar als unverbindlich, etwa: „Ich sammle bis Freitag Anfragen und melde mich dann.“ Das beschreibt die übliche Rechtslage und ist keine Beratung für deinen konkreten Fall.

Häufige Fragen

Muss ich auf ein unverschämtes Angebot antworten?

Nein, du bist zu keiner Antwort verpflichtet. Bei einer erkennbaren Massennachricht ist Ignorieren die effizienteste Reaktion. Bei einer individuell geschriebenen Nachricht lohnt eine Zeile mit deiner Zahl — aus Tiefangeboten werden erstaunlich oft normale Käufe, sobald jemand merkt, dass er nicht wortlos abgewiesen wird.

Soll ich meinen Preis überhaupt begründen?

Ein Satz reicht, mehr schadet. „Das Rad wurde im Frühjahr für 90 Euro durchgesehen, die Rechnung liegt bei“ ist eine Begründung. Eine Aufzählung des Neupreises, der Anschaffungskosten und der emotionalen Bedeutung ist eine Einladung zur Diskussion. Fakten, die der Käufer nachprüfen kann, wirken, Erklärungen über deine Lage nicht.

Kann ich das Angebot später doch noch annehmen?

Nur, solange es gilt. Ein Antrag erlischt, wenn du ihn ablehnst oder wenn du nicht in der Zeit antwortest, in der der andere mit einer Antwort rechnen darf — bei Chatnachrichten sind das eher Stunden als Tage. Danach ist deine Zusage rechtlich ein neues Angebot, das der Käufer annehmen kann, aber nicht muss.

Wie viel unter dem Anzeigenpreis ist normal?

Üblich sind bei „VB“ etwa fünf bis 15 Prozent, bei sperriger Ware auch mehr, weil der Abtransport Arbeit ist. Alles unter der Hälfte ist kein Verhandlungsversuch, sondern ein Griff nach dem Zufall. Kalkuliere deshalb von vornherein einen kleinen Puffer ein und setze den Preis nicht auf deinen Schmerzpunkt.

Ein klarer Preis zieht Käufer an, keine Schnäppchenjäger

Preis selbst festlegen

Deine Nummer und deine Mailadresse bleiben unsichtbar

Weiterführend

Stand: 2026-08-24 · Geschrieben von der zweito-Redaktion.