Mahnung schreiben als Privatperson
Eine Mahnung ist die Aufforderung, eine fällige Zahlung jetzt zu leisten — formfrei, aber sinnvollerweise schriftlich. Mit ihrem Zugang kommt der Schuldner in Verzug, und ab diesem Zeitpunkt schuldet er Verzugszinsen und deine Kosten. Drei Mahnungen sind ein Mythos: Eine reicht, manchmal brauchst du gar keine.
Was hineingehört und was du weglässt
Nenne dich, den Empfänger, die Forderung mit Gegenstand, Datum und Anzeigennummer, den Betrag in Euro, ein konkretes Zahlungsdatum statt „umgehend“, deine Kontoverbindung und den nächsten Schritt, den du gehen wirst. Ein Beispielsatz: „Ich fordere dich auf, den offenen Betrag von 240 Euro bis zum 12. September auf das unten genannte Konto zu überweisen.“ Sieben bis vierzehn Tage Frist sind üblich und ausreichend. Weglassen solltest du drei Dinge: Drohungen, erfundene Bearbeitungsgebühren und Formulierungen wie „letzte Mahnung“, wenn es die erste ist. Bleib sachlich, auch wenn du es nicht bist — dieses Schreiben landet unter Umständen in einer Gerichtsakte, und dort wirkt ein nüchterner Ton immer besser als jede Empörung. Schick das Schreiben in der Ich-Form und ohne Vorlagenfloskeln — es wirkt persönlicher und wird eher gelesen.
Wann du gar nicht mahnen musst
Ist die Leistungszeit nach dem Kalender bestimmt, tritt Verzug ohne Mahnung ein. Habt ihr also vereinbart „Zahlung bis zum 5. September“, ist der Käufer am 6. September automatisch in Verzug. Dasselbe gilt, wenn er die Zahlung ernsthaft und endgültig verweigert — dann wäre eine Mahnung sinnlos. Bei Entgeltforderungen tritt Verzug außerdem spätestens dreißig Tage nach Zugang einer Rechnung ein; gegenüber Verbrauchern allerdings nur, wenn in der Rechnung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde. Die praktische Folge für dich: Schreib den Zahlungstermin schon in die Absprache, statt ihn hinterher zu setzen. Ein Satz im Chat wie „Überweisung bis Freitag, danach gebe ich das Gerät wieder frei“ erspart dir später ein ganzes Schreiben. Ein vereinbarter Termin ist damit mehr wert als jede spätere Erinnerung.
Die meisten Mahnungen erübrigen sich, wenn Zahlungsweg und Termin schon in der Anzeige stehen — beides kannst du beim Anlegen festlegen. Anzeige aufgeben
Zinsen und Kosten, nüchtern gerechnet
Während des Verzugs ist eine Geldschuld mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen, wenn ein Verbraucher beteiligt ist. Die bekannte Pauschale von vierzig Euro gilt nur, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist — beim Privatverkauf greift sie also nicht. Ersatzfähig sind die Kosten, die durch den Verzug entstanden sind: Porto, Einschreibegebühr und Anwaltskosten, soweit sie nach Eintritt des Verzugs angefallen sind. Genau deshalb schreibst du die erste Mahnung selbst; wer sie sofort anwaltlich schreiben lässt, bleibt auf den Gebühren sitzen. Und rechne realistisch: Bei 240 Euro bringt ein Jahr Verzugszinsen wenige Euro. Das Druckmittel ist nicht der Zins, sondern die Aussicht auf ein gerichtliches Mahnverfahren. Kündige deshalb im Schreiben den nächsten Schritt konkret an, statt allgemein mit Konsequenzen zu drohen.
Zugang ist wichtiger als Formulierung
Wer den Zugang nicht nachweisen kann, hat im Streit nicht gemahnt. Das Einwurf-Einschreiben mit Auslieferungsbeleg ist dafür der praktikabelste Weg; ein Übergabe-Einschreiben scheitert oft daran, dass niemand es abholt, und dann gilt es nicht als zugegangen. Schick dasselbe Schreiben zusätzlich per E-Mail und über den Plattform-Chat, mit identischem Wortlaut und Datum — drei gleichlautende Zustellwege sind schwer zu bestreiten. Fehlt dir die Anschrift, hilft kein Mahnschreiben weiter: Ohne ladungsfähige Adresse läuft weder ein Mahnverfahren noch eine Klage. Dann führt der Weg über eine Strafanzeige, in deren Verlauf die Behörden den Kontoinhaber ermitteln können. Das gibt die übliche Rechtslage wieder und ersetzt keine Beratung zu deiner Forderung. Notiere den Tag der Aufgabe und hebe den Beleg auf, auch wenn gezahlt wird.
Häufige Fragen
Muss ich dreimal mahnen?
Nein, das ist eine verbreitete Fehlannahme. Eine Mahnung genügt, um Verzug auszulösen, und in manchen Fällen brauchst du gar keine — etwa wenn ein Zahlungstermin nach dem Kalender vereinbart war. Mehrere Mahnungen verzögern nur und schwächen den Eindruck, dass du die Sache ernst meinst.
Welche Frist setze ich in der Mahnung?
Sieben bis vierzehn Tage, mit konkretem Datum statt einer Formulierung wie „umgehend“. Zu kurze Fristen wirken unsachlich, zu lange verschleppen die Sache. Wichtig ist, dass die Frist bestimmbar ist und du den Zugang nachweisen kannst — sonst beginnt sie nach Ansicht des Gerichts womöglich gar nicht zu laufen.
Kann ich Mahngebühren verlangen?
Nur die tatsächlich entstandenen Kosten, etwa Porto und Einschreibegebühr. Eine Pauschale gibt es beim Privatverkauf nicht; die vierzig Euro aus dem Gesetz gelten nur, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist. Anwaltskosten sind erst ersatzfähig, wenn sie nach Eintritt des Verzugs entstanden sind.
Was mache ich, wenn ich die Adresse nicht habe?
Dann bringt eine Mahnung nichts, denn ohne ladungsfähige Anschrift gibt es weder Mahnbescheid noch Klage. Sichere alle Daten, die du hast — Kontoverbindung, Kontoinhaber, Profil, Telefonnummer — und erstatte Anzeige. Über ein Ermittlungsverfahren lässt sich der Kontoinhaber feststellen, auf privatem Weg gelingt das nicht.