Preis nachträglich erhöhen
Solange kein Vertrag geschlossen ist, darfst du den Preis jederzeit erhöhen — die Anzeige bindet dich nicht. Hast du dagegen schon zugesagt, gilt der vereinbarte Betrag. Ein besseres Angebot von jemand anderem ist kein Grund, davon abzuweichen, und auch kein Fall für eine nachträgliche Anpassung.
Wann eine Erhöhung sauber ist
Es gibt drei Situationen, in denen eine Erhöhung niemanden verärgert. Erstens: Du hast dich verkalkuliert und die Anzeige steht erst seit Stunden online — dann korrigierst du, bevor jemand ernsthaft angefragt hat. Zweitens: Es kommt etwas dazu. Wer den zweiten Akku, die Originalverpackung oder den Satz Winterreifen nachträglich findet, verkauft ein anderes Paket als vorher und darf das auch so beschreiben. Drittens: Du hast investiert. Eine Inspektion, ein neuer Zahnriemen oder ein Satz Bremsen erhöhen den Wert nachprüfbar, wenn die Rechnung dabei liegt. In allen drei Fällen gehört die Begründung in den Anzeigentext, nicht in den Chat. „Preis angepasst, da Akku und Ladegerät jetzt dabei sind“ ist eine Information. Ein stillschweigender Sprung von 120 auf 160 ohne Erklärung liest sich für jeden, der die Anzeige schon kannte, wie ein Trick.
Der Fall, in dem es nicht geht: Du hast bereits zugesagt
Ab der Einigung über Ware und Preis ist der Vertrag geschlossen, und eine Seite kann ihn nicht allein ändern. Das Gesetz lässt eine Anpassung nur unter den engen Voraussetzungen des § 313 BGB zu, also wenn sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, schwerwiegend verändert haben und das Festhalten unzumutbar wäre. Ein höheres Gebot eines Dritten fällt darunter nicht, auch nicht der Umstand, dass du nach der Zusage im Internet einen besseren Vergleichspreis gefunden hast. Beides gehört zum normalen Risiko, das jeder Verkäufer trägt. Bleibt dir nur der offene Weg: Frag den Käufer, ob er freiwillig mehr zahlt oder ob ihr den Kauf einvernehmlich aufhebt. Sagt er Nein, hat er Anspruch auf die Sache zum vereinbarten Preis. Das ist die übliche Rechtslage, keine Rechtsberatung für deinen Fall.
Wenn sich der Umfang deines Angebots ändert, ist eine neue, vollständige Anzeige oft der sauberere Weg als eine stille Korrektur. Anzeige aufgeben
Der Tippfehler ist ein eigener Fall
Wer 90 Euro schreibt und 900 meint, hat sich nicht verhandelt, sondern vertippt. Eine solche Erklärung lässt sich wegen Erklärungsirrtums nach § 119 Abs. 1 BGB anfechten, allerdings nur unverzüglich nach Kenntnis des Irrtums, also ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB). Wer drei Wochen wartet und erst reagiert, als der Käufer den Termin bestätigt, kommt zu spät. Und die Anfechtung ist nicht kostenlos: Nach § 122 BGB schuldest du dem anderen den Vertrauensschaden, etwa nachweisbare Fahrtkosten oder die Gebühr für einen Mietwagen, den er für die Abholung gebucht hat. Nicht anfechtbar ist dagegen der Fall, dass dir der Preis im Nachhinein zu niedrig erscheint — das ist kein Irrtum über die Erklärung, sondern eine Fehleinschätzung des Werts, und die trägt jeder selbst.
Was Erhöhen wirklich kostet
Rechne den Preis nicht gegen die Zahl, sondern gegen die Zeit. Eine Erhöhung setzt die Anzeige praktisch zurück: Interessenten, die den alten Preis gesehen haben, melden sich nicht wieder, und neue Anfragen brauchen wieder Tage. Bei 20 Euro mehr auf einen 200-Euro-Artikel ist das selten ein guter Tausch. Zwei Alternativen sind meist besser. Nimm etwas heraus, statt aufzuschlagen: Der Preis bleibt, der zweite Akku wird separat verkauft. Oder lass die laufende Anzeige laufen und starte parallel eine neue mit dem vollständigen Paket zu einem höheren Preis, sobald die alte abgelaufen ist. Und wenn die Anzeige seit sechs Wochen ohne Anfrage steht, ist eine Erhöhung fast immer die falsche Diagnose — dann fehlt Nachfrage, nicht Marge.
Häufige Fragen
Darf ich den Preis erhöhen, wenn jemand mehr bietet?
Vor einer Zusage ja, danach nicht mehr. Ohne geschlossenen Vertrag entscheidest du frei, an wen und zu welchem Preis du verkaufst. Hast du dagegen bereits zugesagt, bist du gebunden, auch wenn eine Stunde später jemand 50 Euro mehr bietet. Sag also erst zu, wenn du entschieden hast.
Was mache ich, wenn ich mich im Preis vertippt habe?
Sofort reagieren und den Fehler benennen. Solange niemand zugesagt hat, änderst du einfach die Anzeige. Ist die Einigung schon da, kannst du die Erklärung wegen Irrtums anfechten, musst das aber unverzüglich tun und dem anderen unter Umständen entstandene Aufwendungen ersetzen. Warte damit keine Tage.
Kann der Käufer auf dem alten Preis bestehen?
Nur wenn ihr euch bereits auf ihn geeinigt hattet. Ein Screenshot der alten Anzeige reicht dafür nicht, denn die Anzeige selbst ist kein Angebot. Entscheidend ist der Nachrichtenverlauf: Steht dort eine Zusage zu einem konkreten Betrag, gilt dieser Betrag, sonst nicht.
Wie begründe ich eine Erhöhung, ohne Käufer zu vergraulen?
Mit etwas Nachprüfbarem. Neue Teile mit Rechnung, mitverkauftes Zubehör oder eine Reparatur sind Gründe, die Käufer akzeptieren. „Mir ist aufgefallen, dass andere mehr verlangen“ ist keiner. Schreib die Begründung in die Beschreibung, damit auch Leute sie sehen, die vorher schon geschaut haben.