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Reseller

Ein Reseller kauft Ware gezielt ein, um sie mit Aufschlag weiterzuverkaufen — anders als ein privater Verkäufer, der eigene gebrauchte Sachen abgibt.

Woran du einen Reseller in Anzeigen erkennst

Es sind immer dieselben Muster: viele gleichartige Artikel in verschiedenen Größen, mehrere Exemplare desselben Modells, stets dieselbe Fotokulisse mit demselben Boden, Textbausteine, die sich Wort für Wort wiederholen, und Formulierungen wie „auf Lager“ oder „weitere Größen verfügbar“. Das ist nicht per se schlecht — bei einem Reseller bekommst du oft schnellere Antworten und sauberer verpackte Ware. Du solltest nur wissen, mit wem du es zu tun hast, denn davon hängen deine Rechte ab. Frag im Zweifel direkt: „Verkaufst du privat oder gewerblich?“ Die Antwort bleibt im Chatverlauf stehen und ist damit ein Beleg.

Wer wie ein Händler handelt, ist einer

Entscheidend ist nicht die Selbstbezeichnung, sondern das Gesamtbild: planmäßiger Einkauf zum Weiterverkauf, Wiederholung, Menge, gleichartige Ware. Wer das erfüllt, ist Unternehmer — mit Gewerbeanmeldung, Impressumspflicht, Widerrufsbelehrung und zwei Jahren Gewährleistung, die er nicht ausschließen kann. Die Zeile „Privatverkauf, keine Gewährleistung“ hilft ihm dann nicht weiter. Für Käufer ist das günstig: Bei einem gewerblichen Verkäufer hast du im Fernabsatz vierzehn Tage Widerrufsrecht und Mängelrechte, gleich was in der Anzeige steht. Für Verkäufer ist es eine Warnung, die Grenze nicht versehentlich zu überschreiten. Das gibt die geltende Rechtslage in Umrissen wieder, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Ab wann gelte ich als gewerblicher Verkäufer?

Es gibt keine feste Stückzahl. Ausschlaggebend ist, ob du planmäßig und wiederholt einkaufst, um mit Gewinn weiterzuverkaufen. Wer den eigenen Dachboden räumt, bleibt privat, auch bei achtzig Anzeigen. Wer zwanzigmal dasselbe Modell in verschiedenen Größen anbietet, ist Händler, selbst wenn im Anzeigentext „privat“ steht.

Werden meine Verkäufe ans Finanzamt gemeldet?

Erst ab der Meldeschwelle, also ab dreißig Verkäufen oder mehr als 2.000 Euro Einnahmen im Kalenderjahr über dieselbe Plattform. Eine Meldung ist kein Steuerbescheid, sie sagt nur, dass das Finanzamt die Zahlen kennt. Steuerpflichtig ist allein das, was tatsächlich steuerbar ist, etwa Gewinn aus Handel.

Eigene Sachen verkaufen ist etwas anderes als Handel

Privat inserieren

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Weiterführend

Stand: 2026-08-24 · Geschrieben von der zweito-Redaktion.