Textilkennzeichnung bei Kleidung
Die Textilkennzeichnung verpflichtet gewerbliche Anbieter, die Faserzusammensetzung in Prozent anzugeben — im Onlinehandel schon vor der Bestellung. Grundlage ist die EU-Textilkennzeichnungsverordnung. Privatpersonen, die eigene Kleidung verkaufen, trifft diese Pflicht nicht; trotzdem verkauft die Materialangabe zusammen mit gemessenen Maßen die Sache spürbar schneller.
Prozentwerte, Reihenfolge, festgelegte Bezeichnungen
Verlangt wird die vollständige Faserzusammensetzung mit Gewichtsanteilen in Prozent, absteigend sortiert: „60 % Baumwolle, 40 % Polyester“. Erlaubt sind nur die in der Verordnung festgelegten Faserbezeichnungen — Fantasienamen und Markennamen ersetzen sie nicht, sie dürfen nur zusätzlich stehen. Bei Fernabsatz müssen die Angaben bereits im Angebot erscheinen, also im Anzeigentext oder in den Artikelmerkmalen, nicht erst auf dem eingenähten Etikett nach der Lieferung. Nichttextile Teile tierischen Ursprungs, etwa Leder an einem Stoffschuh oder Pelzbesatz, brauchen einen eigenen Hinweis. Angaben wie „Material: Stoff“ oder „hochwertige Qualität“ erfüllen die Pflicht nicht. Wer sie trotzdem verwendet, gibt einem Mitbewerber genau den Anlass, den dieser sucht. Auch Pflichtangaben zu Größe und Herstellerkennzeichnung ersetzen die Faserangabe nicht, sie ergänzen sie nur.
Wo die Pflicht endet
Adressat ist, wer Textilerzeugnisse im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit auf dem Markt bereitstellt. Der Verkauf der eigenen Jacke durch eine Privatperson fällt nicht darunter. Für gebrauchte Textilien gibt es zudem Erleichterungen, deren Reichweite in der Praxis unterschiedlich beurteilt wird — wer gewerblich Second Hand verkauft, sollte sich deshalb nicht darauf verlassen, sondern die Zusammensetzung vom Etikett übernehmen, sofern es noch vorhanden ist. Fehlt das Etikett bei gebrauchter Ware, ist die ehrliche Auskunft besser als eine Schätzung: „Etikett entfernt, Material nicht sicher bestimmbar“ ist eine korrekte Angabe, „vermutlich Baumwolle“ eine Behauptung. Auch Maßanfertigungen von selbstständigen Schneidern sind von der Verordnung ausgenommen. Das ist der Regelfall, kein Rechtsrat für deinen Einzelfall. Wer gewerblich größere Posten übernimmt, sollte die Etiketten deshalb beim Wareneingang erfassen statt beim Einstellen der Anzeige.
Wenn du Kleidung einstellst, leg Maßband und Etikett gleich bereit — beides zusammen füllt die Beschreibung schneller als jeder Fließtext. Anzeige aufgeben
Warum die Angabe auch privat verkauft
Kleidung wird nach Passform gekauft, und die Passform hängt am Material. Wer weiß, dass eine Hose 98 Prozent Baumwolle und 2 Prozent Elasthan hat, weiß, ob sie nachgibt. Wer liest, dass ein Pullover reine Merinowolle ist, weiß, warum er nicht in die Waschmaschine darf. Beide Angaben stehen auf dem Etikett und kosten dich dreißig Sekunden. Ergänze zwei Dinge, die auf keinem Etikett stehen: die tatsächlich gemessenen Maße im Liegen — Schulterbreite, Brustweite, Länge, Innenbeinlänge — und den Hinweis, ob das Teil groß oder klein ausfällt. Größenangaben schwanken zwischen Marken erheblich, gemessene Zentimeter nicht. Mit Maßen im Text sinkt die Zahl der Rücksendungen und der Nachfragen deutlich, denn die häufigste Frage bei Kleidung ist immer dieselbe.
Pflegehinweise, Mängel und Fotos
Pflegesymbole sind gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber praktisch nützlich, vor allem bei Wolle, Seide und beschichteten Stoffen. Nenne stattdessen einfach, wie du das Teil gewaschen hast. Mängel gehören in den Text, nicht auf ein Foto, das man übersehen kann: kleine Löcher, Pilling unter den Armen, ein ausgeleiertes Bündchen, ein Fleck mit Größenangabe in Zentimetern. Wer Mängel nennt, verkauft nicht schlechter, sondern streitet seltener. Für die Fotos gilt: Tageslicht, das Teil flach ausgelegt oder auf einem Bügel vor einer ruhigen Wand, ein Foto vom Etikett mit Größe und Zusammensetzung und ein Nahfoto jeder genannten Stelle. Ein Foto vom Etikett beantwortet mehr Fragen als drei Sätze Beschreibung. Fotografiere das Etikett direkt beim Aussortieren, dann musst du das Teil später nicht noch einmal aus dem Karton holen.
Häufige Fragen
Muss ich als Privatperson das Material angeben?
Rechtlich nicht. Praktisch lohnt es sich, weil Material und gemessene Maße die beiden häufigsten Rückfragen bei Kleidung sind. Beides steht in unter einer Minute im Text: Zusammensetzung vom Etikett abschreiben, Brustweite und Länge im Liegen messen. Danach fragt kaum noch jemand nach.
Was schreibe ich, wenn das Etikett fehlt?
Dass es fehlt. Eine ehrliche Angabe wie „Etikett herausgetrennt, Material nicht sicher bestimmbar“ ist korrekt und niemandem gegenüber angreifbar. Eine geratene Angabe ist eine Beschaffenheitsvereinbarung, an der du dich messen lassen musst. Ergänze stattdessen Maße, Gewicht und einen Hinweis auf die Haptik.
Welche Maße wollen Käufer bei Kleidung wissen?
Bei Oberteilen Schulterbreite, Brustweite im Liegen und Rückenlänge, bei Hosen Bundweite im Liegen, Innenbeinlänge und Beinöffnung, bei Schuhen die Innenlänge der Sohle. Miss flach ausgelegt und schreib dazu, dass es sich um Maße im Liegen handelt. Das ersetzt jede Diskussion über Konfektionsgrößen.
Darf ich Markennamen im Titel nennen?
Ja, wenn das Teil tatsächlich von dieser Marke stammt. Bei Nachbildungen ist die Nennung heikel, weil sie Markenrechte verletzen kann. Wenn du unsicher bist, schreibe „Herkunft unklar, kein Originalnachweis vorhanden“ und verzichte auf den Markennamen im Titel — das ist der sichere Weg.