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Preisangabenverordnung kurz erklärt

Die Preisangabenverordnung verpflichtet Unternehmer gegenüber Verbrauchern, den Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer und aller Preisbestandteile zu nennen, Versandkosten anzugeben und bei bestimmten Waren einen Grundpreis auszuweisen. Bei Preisermäßigungen ist der niedrigste Preis der letzten 30 Tage anzugeben. Für Privatanzeigen gilt sie nicht.

Ein Preis, in dem alles enthalten ist

Der Gesamtpreis ist der Betrag, den der Verbraucher tatsächlich zahlen muss, einschließlich Umsatzsteuer und aller sonstigen Bestandteile. Nachträglich aufgeschlagene Positionen — Servicepauschalen, Bearbeitungsgebühren, Zuschläge für die einzige verfügbare Zahlungsart — gehören hinein und nicht in eine Fußnote. Liefer- und Versandkosten sind gesondert anzugeben; stehen sie noch nicht fest, muss auf ihr Anfallen hingewiesen werden. Der Grundpreis, also der Preis je Kilogramm, Liter, Meter oder Quadratmeter, ist bei Waren in Fertigpackungen anzugeben und muss unmissverständlich und gut lesbar in der Nähe des Gesamtpreises stehen. Wer online verkauft, muss diese Angaben bereits in der Übersicht zeigen, nicht erst im Warenkorb — dort entsteht sonst der Eindruck, der Preis sei niedriger als er ist.

Rabatte messen sich am Preis der letzten 30 Tage

Wer mit einer Preisermäßigung wirbt, muss den niedrigsten Gesamtpreis angeben, den er innerhalb der letzten 30 Tage vor der Ermäßigung verlangt hat. Diese Regel steht in der Preisangabenverordnung und beendet das Spiel mit erfundenen Ausgangspreisen: Ein Streichpreis, der nie verlangt wurde, ist keine Referenz mehr. Für den Streichpreis zählt also nicht die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers und auch nicht der Preis von vor drei Monaten, sondern der tatsächliche Tiefstpreis des Vormonats. Ausnahmen bestehen etwa für schnell verderbliche Ware. Auch die Werbung mit einem prozentualen Nachlass muss sich an diesem Referenzpreis messen lassen. Verstöße sind wettbewerbsrechtlich angreifbar. So ist die Rechtslage üblicherweise — eine Rechtsberatung ist das nicht. Wer Rabattaktionen plant, sollte die eigenen Preisverläufe deshalb dokumentieren, denn die Beweislast für den Referenzpreis liegt beim Händler.

Trag den Betrag direkt beim Erstellen der Anzeige ein, damit sie in den Preisfiltern der Käufer überhaupt erscheint. Anzeige aufgeben

Warum Privatanzeigen trotzdem einen klaren Preis brauchen

Zwischen Privatpersonen gilt die Verordnung nicht. Du musst weder Grundpreis noch Umsatzsteuer nennen und darfst schreiben, was du willst. Der Markt bestraft Unklarheit trotzdem. Drei Angaben entscheiden über die Zahl der Anfragen: der Preis als Zahl, die Angabe, ob Versand möglich ist und wer ihn zahlt, und die Frage, ob verhandelt werden darf. „Preis auf Anfrage“ kostet dich die Hälfte der Interessenten, weil viele Käufer nach Preis filtern und deine Anzeige damit gar nicht sehen. „VB“ ohne Zahl ist dasselbe Problem in kürzer. Nenn einen Betrag, auch wenn du nachher nachgibst — der Betrag entscheidet darüber, ob die Anzeige überhaupt in der Ergebnisliste auftaucht. Ergänze außerdem, ob der Preis verhandelbar ist, damit sich niemand mit einem Angebot herantastet, das ohnehin abgelehnt wird.

Versandkosten sind ein Preisbestandteil, auch privat

Der häufigste Streit im Privatverkauf beginnt nicht beim Preis, sondern bei den fünf Euro Versand, über die niemand gesprochen hat. Schreib deshalb in die Anzeige, welche Versandart du nutzt, was sie kostet und ob der Betrag im Preis enthalten ist. Bei sperrigen Sachen gehört die Angabe dazu, dass Versand nicht möglich ist. Wer versichert versenden will, nennt das ausdrücklich und rechnet die Differenz ein. Für Käufer ist die Rechnung einfach: Ein Artikel für 40 Euro plus 6,99 Euro Versand ist teurer als einer für 45 Euro inklusive, auch wenn die erste Zahl kleiner aussieht. Genau deshalb funktioniert die Angabe „Preis inklusive Versand“ in einer Ergebnisliste besser als jede Verhandlung im Chat.

Häufige Fragen

Gilt die Preisangabenverordnung für meine Privatanzeige?

Nein. Sie richtet sich an Unternehmer, die Verbrauchern Waren anbieten. Als Privatperson musst du weder Umsatzsteuer ausweisen noch einen Grundpreis nennen. Sinnvoll bleibt eine klare Zahl im Preisfeld, weil viele Käufer ihre Suche nach Preis eingrenzen und Anzeigen ohne Betrag dabei herausfallen.

Muss der Versand im Preis enthalten sein?

Nein, aber er muss klar sein. Schreib entweder „zuzüglich 5,49 Euro Versand“ oder „Preis inklusive Versand“. Unklare Formulierungen wie „Versand möglich“ führen fast immer zu einer Nachfrage und manchmal zu Streit nach dem Kauf. Bei sperriger Ware gehört der Hinweis „nur Abholung“ in den Text.

Was ist ein Grundpreis?

Der Preis je Mengeneinheit, also je Kilogramm, Liter, Meter oder Quadratmeter. Er macht Packungsgrößen vergleichbar und ist von Unternehmern bei Fertigpackungen anzugeben, gut lesbar neben dem Gesamtpreis. Im Privatverkauf spielt er keine Rolle, außer du verkaufst größere Mengen und willst den Vergleich selbst anbieten.

Darf ein Händler mit einer durchgestrichenen UVP werben?

Nur unter Bedingungen. Bewirbt er eine Preisermäßigung, muss er sich am eigenen niedrigsten Preis der letzten 30 Tage messen. Eine Herstellerempfehlung darf als Vergleich genannt werden, wenn sie tatsächlich existiert und als solche gekennzeichnet ist — als Referenz für einen Rabatt ersetzt sie den Dreißigtagepreis nicht.

Ein Preis, über den man nicht rätseln muss

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Stand: 2026-08-24 · Geschrieben von der zweito-Redaktion. Rechtliche Angaben beschreiben die übliche Rechtslage und ersetzen keine Rechtsberatung.