Die Adresse des Käufers verlangen
Verlangen kannst du sie, erzwingen nicht. Der Käufer schuldet dir Zahlung und Abnahme (§ 433 Abs. 2 BGB), seine Anschrift gehört nicht dazu. Brauchst du sie trotzdem, brauchst du sie vollständig: Ohne zustellungsfähige Adresse geht kein Mahnbescheid raus, und ein Nutzername hilft dir dabei nicht weiter.
Beim Versand erledigt sich die Frage von selbst
Wer sich etwas schicken lässt, nennt eine Lieferadresse — sonst gibt es kein Paket. Nutz das: Lass dir Name, Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort in einer Nachricht schreiben, statt Bruchstücke aus mehreren Chats zusammenzusuchen. Prüf, ob der Name zum Namen des Kontos passt, das dir das Geld überwiesen hat. Weicht beides ab, frag nach, bevor du packst — abweichende Empfängernamen sind eines der häufigsten Muster bei Paketbetrug. Verschick niemals an eine Adresse, die dir erst nach der Zahlung „korrigiert“ wird, und schon gar nicht ins Ausland, wenn die Anzeige regional war. Und heb den Einlieferungsbeleg auf: Ohne ihn kannst du nicht beweisen, dass du überhaupt versandt hast, und trägst im Streit die Beweislast für den Versand.
Bei Abholung hast du kein Druckmittel
An der Haustür ist die Lage anders: Der Käufer steht vor dir, zahlt bar, nimmt die Sache mit — Geschäft erledigt. Eine Pflicht, dir dabei seinen Ausweis zu zeigen, gibt es nicht, und wer darauf besteht, verliert manchmal den Käufer. Sinnvoll ist die Abfrage trotzdem in zwei Fällen: bei Sachen mit Papieren, also Fahrzeugen, Anhängern, Waffenschränken, und bei allem, wo du später eine Quittung brauchst. Formulier es sachlich: „Für die Quittung brauche ich Vor- und Nachnamen, sonst ist der Zettel für uns beide wertlos.“ Das akzeptieren fast alle. Bei einem Kfz-Kaufvertrag ist der Blick in den Ausweis ohnehin Standard, weil Halterwechsel und Abmeldung sonst nicht funktionieren. Bei einem Bücherregal für 15 Euro brauchst du gar nichts.
Der einfachste Weg, Adressdaten gar nicht erst zu brauchen, ist eine Anzeige, die Zahlung und Übergabe von vornherein festlegt. Anzeige aufgeben
Ohne Anschrift kein Mahnbescheid
Der praktische Grund, die Adresse überhaupt zu wollen, ist der Streitfall. Und hier wird es eindeutig: Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids muss nach § 690 Abs. 1 Nr. 1 ZPO die Parteien bezeichnen, und zugestellt werden kann nur an eine ladungsfähige Anschrift. Ein Nutzername, eine E-Mail-Adresse oder eine Handynummer genügen dafür nicht. Auskunft über die hinter einem Konto stehende Person geben Plattformen im Regelfall nur an Strafverfolgungsbehörden, nicht an dich. Deshalb ist die Reihenfolge so wichtig: Wer erst liefert und dann nach der Adresse fragt, steht mit leeren Händen da. Wer Ware nur gegen Geld oder gegen vollständige Adressdaten herausgibt, hat den Fall gar nicht. Das ist die übliche Rechtslage und keine Beratung im Einzelfall.
Was du stattdessen sicherst
Statt Daten zu sammeln, die du nie brauchst, sicher lieber die Punkte, die im Streit wirklich zählen. Erstens den Zahlungseingang: Eine Überweisung enthält Name und Bankverbindung des Zahlenden und ist damit besser als jede handschriftliche Adresse. Zweitens den Chatverlauf mit der verbindlichen Zusage, als Screenshot mit sichtbarem Datum. Drittens den Versandbeleg oder die unterschriebene Quittung. Mit diesen drei Dingen bist du in fast jeder Lage handlungsfähig — und du hast nebenbei weniger fremde Daten auf deinem Handy liegen, die du hinterher wieder löschen müsstest. Wer die Adresse dagegen als Vertrauensbeweis einfordert, bekommt oft eine erfundene. Eine erfundene Adresse ist schlechter als gar keine, weil sie dich in falscher Sicherheit wiegt.
Häufige Fragen
Darf ich den Ausweis des Käufers fotografieren?
Nur mit seinem Einverständnis, und das musst du dir wirklich holen. Viele lehnen ab, und das ist ihr gutes Recht. Für die Quittung genügen Vor- und Nachname sowie Unterschrift. Ein Ausweisfoto brauchst du im Alltag nur bei Fahrzeugen — und auch dort besser als Notiz der Daten statt als Bild auf dem Handy.
Was tun, wenn der Käufer die Adresse verweigert?
Dann entscheidest du, ob das Geschäft ohne sie stattfindet. Bei Barzahlung und sofortiger Abholung ist die Adresse überflüssig. Bei Versand ohne Vorkasse solltest du absagen. Verlangen darfst du sie, ein durchsetzbarer Anspruch besteht aber nicht — der Käufer schuldet dir Geld und Abnahme, nicht seine Daten.
Bekomme ich die Daten über die Plattform?
In der Regel nicht direkt. Bestandsdaten werden im Normalfall nur auf behördliche Anfrage herausgegeben, etwa nach einer Strafanzeige. Rechne mit Wochen und ohne Garantie. Der schnellere Weg ist fast immer, den Fall gar nicht entstehen zu lassen: Ware nur gegen Geld, Versand nur nach Zahlungseingang.
Reicht die Handynummer als Sicherheit?
Als Kontaktweg ja, als Sicherheit nein. Prepaid-Nummern lassen sich wechseln, und für ein Mahnverfahren ist eine Nummer wertlos. Sie hilft dir nur, den Termin abzustimmen. Wenn du echte Sicherheit willst, nimm den Kaufpreis vorab per Überweisung — der Name auf dem Kontoauszug ist mehr wert als jede Nummer.