Spekulationsfrist nach § 23 EStG
Die Spekulationsfrist für bewegliche Gegenstände beträgt ein Jahr. Verkaufst du innerhalb dieser Frist mit Gewinn, liegt ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG vor. Nach Ablauf des Jahres ist der Gewinn steuerfrei, unabhängig von seiner Höhe. Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind ohnehin ausgenommen.
Wie die Frist gezählt wird
Maßgeblich sind die Zeitpunkte der Anschaffung und der Veräußerung, und zwar jeweils das schuldrechtliche Geschäft — also der Tag des Kaufvertrags, nicht der Tag der Übergabe oder der Zahlung. Liegen zwischen beiden Tagen mehr als ein Jahr, ist der Gewinn nicht steuerbar. Bei Gegenständen, die zur Erzielung von Einkünften genutzt wurden, verlängert sich die Frist auf zehn Jahre; das betrifft etwa eine vermietete Photovoltaikanlage oder einen Gegenstand, mit dem Einnahmen erzielt wurden. Der Nachweis läuft über Belege: Kaufvertrag, Rechnung, Kontoauszug, Chatverlauf mit Datum. Wer das Anschaffungsdatum nicht belegen kann, hat im Zweifel ein Problem, denn die Beweislast für die steuermindernde Tatsache liegt bei dir. Bewahre deshalb bei allem, was Wertsteigerungspotenzial hat, den Kaufbeleg auf.
Nur der Gewinn zählt, nicht der Erlös
Besteuert wird die Differenz zwischen Veräußerungspreis und Anschaffungskosten, vermindert um die Werbungskosten. Zu den Anschaffungskosten gehören auch Nebenkosten wie Provisionen oder Transport, zu den Werbungskosten die Kosten des Verkaufs, etwa Versand, Verpackung, Inseratsgebühren oder ein Gutachten. Ein Verkauf für 800 Euro bei Anschaffungskosten von 950 Euro erzeugt keinen Gewinn, sondern einen Verlust — und dieser Fall ist beim Verkauf gebrauchter Sachen der Normalfall. Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften dürfen nur mit Gewinnen derselben Art verrechnet werden, nicht mit dem Gehalt. Nicht genutzte Verluste lassen sich ins Vorjahr zurücktragen oder in künftige Jahre vortragen, dort aber wieder nur gegen Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften. Das ist die allgemeine Rechtslage, keine Beratung für deinen konkreten Fall.
Bei Sammlerstücken lohnt es sich, den Anschaffungsbeleg zu notieren, bevor du die Anzeige schreibst und den Termin planst. Anzeige aufgeben
Was typischerweise darunterfällt
Praktisch relevant wird die Jahresfrist bei Dingen, die im Wert steigen können: Gold- und Silbermünzen, Barren, Schmuck als Wertanlage, Sammlerstücke, limitierte Sneaker, Konzerttickets im Weiterverkauf, seltene Uhren, Kunst, Weine, Antiquitäten und bestimmte Sammelkarten. Kryptowährungen fallen ebenfalls unter die andere Wirtschaftsgüter und damit unter dieselbe Jahresfrist. Ein Fahrrad, ein Sofa oder ein Notebook sind dagegen Gegenstände des täglichen Gebrauchs und ausdrücklich ausgenommen, selbst wenn du sie ausnahmsweise mit Gewinn verkaufst. Der Grenzfall ist der Gegenstand, der beides sein kann: eine Armbanduhr, die getragen wird, oder ein Oldtimer, der bewegt wird. Hier entscheidet die tatsächliche Nutzung, und die musst du im Zweifel darlegen können. Notiere bei solchen Stücken den Anschaffungstag im selben Moment, in dem du sie kaufst, denn später rekonstruierst du ihn nicht mehr.
Zwei Rechenbeispiele
Erstes Beispiel: Du kaufst im März eine Sammleruhr für 2.400 Euro und verkaufst sie im November desselben Jahres für 3.600 Euro. Versand und Gutachten kosten 150 Euro. Der Gewinn beträgt 1.050 Euro — die Jahresfrist ist nicht abgelaufen, der Gewinn liegt über der Freigrenze von 1.000 Euro und ist damit in voller Höhe steuerpflichtig. Zweites Beispiel: Dieselbe Uhr, verkauft dreizehn Monate nach dem Kauf. Der Gewinn ist nicht steuerbar, unabhängig von seiner Höhe. Der Unterschied zwischen beiden Fällen sind acht Wochen Geduld. Wer Sammlerstücke handelt, sollte deshalb das Anschaffungsdatum jedes Stücks notieren — nicht wegen der Steuererklärung, sondern wegen des Verkaufszeitpunkts. Ein Kalendereintrag mit dem Datum, an dem die Frist abläuft, ist dafür das einfachste Werkzeug und kostet dich eine Minute.
Häufige Fragen
Muss ich den Verkauf meines gebrauchten Sofas versteuern?
Nein. Möbel sind Gegenstände des täglichen Gebrauchs und ausdrücklich von den privaten Veräußerungsgeschäften ausgenommen. Selbst ein Verkauf über dem Einkaufspreis löst keine Steuer aus. Umgekehrt kannst du einen Verlust daraus auch nicht geltend machen — die Ausnahme wirkt in beide Richtungen.
Ab wann ist ein Gewinn steuerfrei?
Wenn zwischen Anschaffung und Verkauf mehr als ein Jahr liegt. Gerechnet wird nach den Vertragsdaten, nicht nach Übergabe oder Zahlung. Bei Gegenständen, mit denen du Einkünfte erzielt hast, gilt eine Zehnjahresfrist. Bewahre den Kaufbeleg auf, sonst kannst du das Anschaffungsdatum später nicht nachweisen.
Zählt der Verkaufspreis oder der Gewinn?
Der Gewinn. Vom Verkaufspreis ziehst du die Anschaffungskosten und die Kosten des Verkaufs ab, also Versand, Verpackung und Gebühren. Wer eine Sache unter dem früheren Kaufpreis abgibt, macht keinen Gewinn — und genau das ist beim Verkauf gebrauchter Dinge der Regelfall.
Gilt die Frist auch für Kryptowährungen?
Ja, sie zählen zu den anderen Wirtschaftsgütern und unterliegen derselben Jahresfrist. Auch die Freigrenze für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften greift dort. Führe eine Aufstellung mit Anschaffungszeitpunkten, weil die Reihenfolge der veräußerten Bestände über die Steuerpflicht entscheidet. Notiere jede Anschaffung mit Datum, Menge und Kurs.