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Die 1.000-Euro-Freigrenze

Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn sie im Kalenderjahr insgesamt weniger als 1.000 Euro betragen. Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag: Wird sie erreicht, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Seit 2024 liegt sie bei 1.000 Euro.

Freigrenze und Freibetrag sind nicht dasselbe

Ein Freibetrag bleibt immer steuerfrei, auch wenn der Gewinn höher ausfällt — versteuert wird nur der Rest. Eine Freigrenze funktioniert umgekehrt: Wird sie überschritten, entfällt die Begünstigung vollständig. Bei 999 Euro Jahresgewinn zahlst du also nichts, bei 1.000 Euro versteuerst du 1.000 Euro. Der Unterschied von einem Euro Gewinn kostet bei einem Steuersatz von 30 Prozent rund 300 Euro. Genau deshalb ist die Grenze der einzige Wert, den man beim Verkauf von Wertgegenständen wirklich im Blick behalten sollte. Zusammengerechnet wird über alle privaten Veräußerungsgeschäfte eines Kalenderjahres, nicht je Gegenstand. Zwei Verkäufe mit je 600 Euro Gewinn ergeben 1.200 Euro und damit einen steuerpflichtigen Vorgang, auch wenn jeder für sich unter der Grenze bliebe.

Verluste rechnen mit

In die Summe fließen Gewinne und Verluste desselben Jahres aus privaten Veräußerungsgeschäften ein. Wer im selben Jahr eine Uhr mit 1.300 Euro Gewinn und Sammelkarten mit 400 Euro Verlust verkauft, kommt auf 900 Euro und bleibt unter der Grenze. Das ist der praktische Hebel: Ein Verkauf, der ohnehin ansteht und einen Verlust bringt, ist im selben Kalenderjahr mehr wert als im nächsten. Bleibt unter dem Strich ein Verlust, verrechnest du ihn nicht mit anderen Einkünften, sondern trägst ihn zurück oder vor — dort trifft er wieder nur auf Gewinne derselben Art. Bei Zusammenveranlagung gilt die Grenze für jeden Ehegatten getrennt, bezogen auf seine eigenen Geschäfte; verschieben lässt sie sich zwischen den Partnern nicht.

Wenn dein Verkauf ohnehin unter dem früheren Kaufpreis liegt, ist die Grenze kein Thema und du kannst die Anzeige direkt schreiben. Anzeige aufgeben

Wann die Grenze überhaupt eine Rolle spielt

Für die meisten Verkäufe ist sie ohne Bedeutung, weil Gegenstände des täglichen Gebrauchs von § 23 EStG ausgenommen sind — die Waschmaschine, das Auto, das Sofa, das Handy. Und weil gebrauchte Sachen üblicherweise unter dem Einkaufspreis weggehen, entsteht ohnehin kein Gewinn. Relevant wird die Grenze bei Gold, Sammlerstücken, Kunst, limitierten Editionen, Tickets im Weiterverkauf und Kryptowährungen, jeweils innerhalb der Jahresfrist. Wer dort in die Nähe von 1.000 Euro kommt, hat zwei Möglichkeiten: den Verkauf ins nächste Kalenderjahr schieben oder bis zum Ablauf der Jahresfrist warten, nach der der Gewinn ohnehin nicht mehr steuerbar ist. Das ist die allgemeine Rechtslage, keine Beratung für deinen konkreten Fall. Beide Wege sind zulässig und setzen nur voraus, dass du die Fristen und die bisherigen Ergebnisse des Jahres kennst.

Rechnen, bevor du verkaufst

Die Rechnung ist simpel und lohnt sich vor jedem größeren Verkauf: Verkaufspreis minus Anschaffungskosten minus Verkaufskosten, addiert über alle betroffenen Geschäfte des Jahres. Als Verkaufskosten zählen Versand, Verpackung, Gebühren, Fahrtkosten zur Übergabe und ein eingeholtes Wertgutachten. Diese Positionen drücken den Gewinn, und bei einem knappen Ergebnis entscheidet genau das über die Grenze. Halte die Belege fest, solange du sie hast — im Zweifel musst du die Kosten nachweisen. Und notiere das Datum jedes Verkaufs, denn maßgeblich ist das Kalenderjahr des Vertragsschlusses. Wer am 28. Dezember verkauft und im Januar Geld bekommt, hat den Vorgang trotzdem im alten Jahr, wenn der Vertrag dort geschlossen wurde. Leg die Aufstellung im selben Ordner ab wie die Belege, dann liegt beim Ausfüllen der Erklärung alles zusammen.

Häufige Fragen

Sind 1.000 Euro Gewinn noch steuerfrei?

Nein. Steuerfrei bleibt nur ein Gesamtgewinn von weniger als 1.000 Euro im Kalenderjahr. Bei genau 1.000 Euro ist der komplette Betrag steuerpflichtig, weil es sich um eine Freigrenze handelt und nicht um einen Freibetrag. Der Unterschied zu 999 Euro kann je nach Steuersatz mehrere hundert Euro ausmachen.

Gilt die Grenze pro Verkauf oder pro Jahr?

Pro Kalenderjahr und über alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen. Drei Verkäufe mit je 400 Euro Gewinn ergeben 1.200 Euro und überschreiten die Grenze, obwohl jeder einzelne darunterliegt. Verluste aus derselben Einkunftsart im selben Jahr mindern die Summe und können dich wieder darunter bringen.

Zählt der Verkauf meiner alten Möbel mit?

Nein. Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind von den privaten Veräußerungsgeschäften ausgenommen, dazu gehören Möbel, Haushaltsgeräte, Kleidung und das Auto. Sie tauchen in der Rechnung gar nicht auf — weder mit Gewinn noch mit Verlust. Relevant sind vor allem Wertanlagen und Sammlerstücke.

Bekomme ich die Freigrenze zweimal, wenn ich verheiratet bin?

Jeder Ehegatte hat sie für seine eigenen Veräußerungsgeschäfte, auch bei Zusammenveranlagung. Übertragen lässt sie sich nicht: Ein nicht ausgeschöpfter Teil beim einen Partner erhöht die Grenze beim anderen nicht. Maßgeblich ist, wem der verkaufte Gegenstand tatsächlich gehörte. Bei gemeinsamem Eigentum wird der Gewinn hälftig aufgeteilt.

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Stand: 2026-08-24 · Geschrieben von der zweito-Redaktion. Rechtliche Angaben beschreiben die übliche Rechtslage und ersetzen keine Rechtsberatung.