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Vorlage: Dienstleistung

In eine Dienstleistungs-Anzeige gehören vier Angaben: was du genau machst, in welchem Umkreis, zu welchem Stundensatz oder Pauschalpreis und wann du erreichbar bist. Dazu die Einordnung, ob du privat gelegentlich hilfst oder gewerblich arbeitest. Wer den Preis weglässt, bekommt Anfragen von Leuten, die etwas ganz anderes im Kopf haben.

Leistung, Umkreis, Preis — ohne diese drei ruft niemand an

„Erledige alle anfallenden Arbeiten“ ist die häufigste und schwächste Formulierung in dieser Kategorie. Sie klingt flexibel und liest sich beliebig. Besser sind Grenzen: „Hecken schneiden bis vier Meter Höhe, Rasen mähen, Laub räumen — kein Baumfällen, keine Gerüstarbeiten“ sagt einem Interessenten in drei Sekunden, ob er richtig ist. Nenn den Umkreis in Kilometern oder mit Ortsnamen, und schreib dazu, ob Anfahrt extra berechnet wird. Beim Preis nennst du entweder einen Stundensatz oder eine Pauschale mit Bezugsgröße, etwa pro Quadratmeter oder pro Fenster. Wer „Preis nach Absprache“ schreibt, verhandelt bei jeder einzelnen Anfrage von vorn. Ergänze die Zeiten, zu denen du arbeitest und erreichbar bist, sowie deine Vorlaufzeit — „frühestens in zwei Wochen“ ist eine Information, keine Absage.

Privat oder gewerblich: das musst du selbst einordnen

Zwischen Nachbarschaftshilfe und Gewerbe verläuft eine Linie, die von Regelmäßigkeit und Gewinnerzielungsabsicht abhängt, nicht von der Höhe des Betrags allein. Wer dauerhaft und planmäßig gegen Bezahlung arbeitet, betreibt in der Regel ein Gewerbe und muss es anmelden; Einnahmen sind unabhängig davon steuerlich relevant. Handwerksnahe Tätigkeiten können zusätzlich in die Handwerksrolle gehören, was für einige Gewerke gilt und für andere nicht. Schreib deshalb in die Anzeige, was du bist: „Ich mache das nebenbei und gelegentlich“ oder „angemeldetes Kleingewerbe, Rechnung mit Steuernummer“. Beides ist in Ordnung, nur die Unklarheit ist ein Problem — für dich und für den Kunden, der wissen will, ob er eine Rechnung bekommt. Dies gibt die übliche Rechtslage wieder und ist kein rechtlicher Rat.

Wenn Leistung, Umkreis und Preis feststehen, ist die Anzeige in wenigen Minuten geschrieben und kostet dich keine Gebühr und keine Provision. Anzeige aufgeben

Ohne Rechnung ist kein Angebot

Die Bitte kommt fast immer als Frage getarnt: „Geht das auch bar, ohne Papier?“ Die Antwort ist einfach, und sie ist kein moralischer Punkt, sondern ein wirtschaftlicher. Ein Werkvertrag, bei dem vereinbart wird, dass ohne Rechnung gearbeitet und Umsatzsteuer hinterzogen wird, verstößt gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und ist nichtig. Der Bundesgerichtshof hat daraus die Konsequenz gezogen: Aus einem solchen Vertrag gibt es weder Gewährleistungsansprüche für den Kunden noch einen durchsetzbaren Werklohn für den Handwerker. Beide Seiten stehen ohne Schutz da, wenn etwas schiefgeht. Schreib deshalb in die Anzeige, dass du eine Rechnung stellst, und benenne die Zahlungsweise. Das filtert genau die Anfragen weg, die dir später Ärger machen würden. Hier geht es um die übliche Rechtslage, nicht um eine Beratung in deiner Sache.

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Titel: [Leistung] in [Ort] und Umkreis [Zahl] km, [Betrag] Euro pro [Stunde/Einheit]

Beschreibung: Ich biete [Leistung genau benannt] an. Das mache ich: [Aufzählung der Tätigkeiten]. Das mache ich nicht: [klare Ausschlüsse, z. B. keine Elektroarbeiten, keine Arbeiten über Kopfhöhe]. Erfahrung: [Jahre, Ausbildung, Referenzen]. Einsatzgebiet: [Ort] und Umkreis von [Zahl] km, Anfahrt [inklusive / Betrag Euro pauschal]. Preis: [Betrag] Euro pro [Stunde/m²/Einheit], Mindestauftrag [Betrag] Euro, Material [nach Aufwand / im Preis enthalten]. Termine: [Wochentage und Uhrzeiten], Vorlauf derzeit etwa [Zeitraum]. Ich bin [privat und gelegentlich tätig / angemeldetes Kleingewerbe] und stelle eine Rechnung; Zahlung [bar bei Abnahme / per Überweisung nach Rechnung]. Erreichbar über die Nachrichtenfunktion, [Rückruf nach Absprache]. Für ein Angebot schreib bitte kurz: [was, wo, wie groß, bis wann].

Häufige Fragen

Muss ich ein Gewerbe anmelden, wenn ich nebenbei helfe?

Sobald du regelmäßig, planmäßig und mit Gewinnabsicht arbeitest, in der Regel ja. Einmalige Nachbarschaftshilfe gegen eine Aufwandsentschädigung ist etwas anderes als ein wöchentlicher Auftrag. Einnahmen musst du unabhängig davon in der Steuererklärung angeben. Im Zweifel fragst du beim Gewerbeamt nach, das kostet ein Telefonat.

Soll ich einen Stundensatz oder eine Pauschale nennen?

Für kalkulierbare Arbeiten eine Pauschale, für alles Unklare einen Stundensatz. Fensterputzen pro Fenster, Umzugshilfe pro Stunde, Gartenpflege pro Einsatz mit Obergrenze. Wichtig ist die Bezugsgröße: „25 Euro pro Stunde, Mindestdauer zwei Stunden, Anfahrt innerhalb von zehn Kilometern inklusive“ beantwortet die Frage vollständig.

Was mache ich, wenn jemand ausdrücklich ohne Rechnung zahlen will?

Lehn ab, und zwar schriftlich in derselben Unterhaltung. Ein Vertrag mit Ohne-Rechnung-Abrede ist nichtig; dein Kunde hätte keine Gewährleistung und du keinen Anspruch auf dein Geld. Der Hinweis in der Anzeige, dass du grundsätzlich eine Rechnung stellst, hält die meisten dieser Anfragen von vornherein fern.

Wie schütze ich mich vor Anfragen, die nicht zu mir passen?

Mit Ausschlüssen im Text. Schreib nicht nur, was du machst, sondern auch, was du nicht machst und wo dein Einsatzgebiet endet. Nenn Mindestauftragswert und Vorlaufzeit. Drei Zeilen dieser Art halbieren die Zahl der Anfragen und verdoppeln den Anteil derer, aus denen ein Auftrag wird.

Mit Rechnung, festem Preis und klarem Umkreis kommen die richtigen Anfragen

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Deine Nummer und deine Mailadresse bleiben unsichtbar

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Stand: 2026-08-24 · Geschrieben von der zweito-Redaktion.