Medikamente und Nahrungsergänzung
Arzneimittel gehören nicht in eine Anzeige. § 43 Abs. 1 AMG bindet das berufs- und gewerbsmäßige Inverkehrbringen apothekenpflichtiger Mittel an Apotheken, und wer regelmäßig inseriert, handelt genau so. Nahrungsergänzungsmittel sind rechtlich Lebensmittel und dürfen weitergegeben werden — solange du nichts über ihre Wirkung behauptest.
Apothekenpflicht ist keine Formsache
Der Grund für die Bindung an Apotheken ist nicht Bürokratie, sondern Rückverfolgbarkeit: Nur so lässt sich eine Charge zurückrufen, nur so ist die Lagerung dokumentiert, nur so wird beraten. Bei einer Packung aus einem fremden Badezimmerschrank weiß niemand, wie sie gelagert wurde, ob sie vollständig ist und ob sie echt ist. Verschreibungspflichtige Mittel sind nach § 48 AMG zusätzlich an eine ärztliche Verordnung gebunden. Für dich heißt das praktisch: keine Antibiotika, keine Schmerzmittel, keine Hormonpräparate, keine Abnehmspritzen, keine Tierarzneimittel — auch nicht originalverpackt, auch nicht verschenkt, auch nicht getauscht. Portale entfernen solche Anzeigen konsequent. Und die Fälschungsquote ist bei genau diesen Produktgruppen der Grund, warum Käufer hier mehr riskieren als ihr Geld.
Wo die Grenze zur Nahrungsergänzung verläuft
Ob ein Produkt Arzneimittel oder Nahrungsergänzungsmittel ist, entscheidet nicht die Packungsgröße, sondern die Zweckbestimmung: Wird eine pharmakologische Wirkung beansprucht oder erreicht, ist es ein Arzneimittel. Ein Vitaminpräparat bleibt ein Lebensmittel — bis jemand in die Anzeige schreibt, es „senke den Blutdruck“ oder „hilft bei Arthrose“. Mit diesem Satz machst du aus einer erlaubten Ware ein zulassungspflichtiges Produkt und aus deiner Anzeige ein Problem. Gesundheitsbezogene Angaben sind europarechtlich streng geregelt und nur zulässig, wenn sie ausdrücklich zugelassen sind. Beschreib deshalb, was auf der Packung steht: Produktname, Menge, Dosierung laut Hersteller, Mindesthaltbarkeitsdatum, ob originalverschweißt. Vorsicht bei Präparaten aus Nicht-EU-Ländern — sie enthalten regelmäßig Stoffe, die hier nicht verkehrsfähig sind, und bereits die Einfuhr kann am Zoll enden. Angebrochene Dosen verkaufst du besser gar nicht.
Bei Hilfsmitteln und Geräten entscheidet die Vollständigkeit über den Preis — schreib in die Anzeige, welches Zubehör und welche Papiere dabei sind. Anzeige aufgeben
Wohin übrige Medikamente wirklich gehören
In Deutschland ist der Restmüll der vorgesehene Entsorgungsweg für die meisten Arzneimittel, weil Hausmüll verbrannt wird. Auf keinen Fall gehören Tabletten oder Säfte in die Toilette oder in den Ausguss — Rückstände landen im Wasserkreislauf und werden in Klärwerken nur teilweise abgebaut. Manche Apotheken nehmen Altmedikamente freiwillig zurück, verpflichtet sind sie nicht; die Wertstoffhöfe und Schadstoffmobile vieler Kommunen tun es verlässlicher. Zytostatika, Betäubungsmittel und quecksilberhaltige Präparate gehören immer zur Sonderabfallsammlung. Nimm vor dem Wegwerfen den Namen von der Packung, wenn Daten darauf stehen. Und wenn dich der Gedanke stört, brauchbare Ware zu vernichten: Für ungeöffnete, lange haltbare Präparate nehmen einzelne Hilfsorganisationen Spenden an — aber nur nach ihren eigenen Regeln, nicht über eine Anzeige.
Medizinprodukte und Hilfsmittel sind ein anderer Fall
Rollstühle, Rollatoren, Gehhilfen, Blutdruckmessgeräte, Inhalatoren, Pulsoximeter und Toilettenstühle sind Medizinprodukte, keine Arzneimittel, und die darfst du privat verkaufen. Sinnvoll ist dabei, das mitzuliefern, was den Wert ausmacht: Bedienungsanleitung, Ladegerät, Originalzubehör, Kaufbeleg, Angaben zu Baujahr und Nutzungsdauer, bei Rollatoren die maximale Belastbarkeit. Alles, was direkten Körperkontakt hatte, wird vorher gereinigt und in der Anzeige ehrlich beschrieben; Schläuche, Masken und Aufsätze verkauft man besser gar nicht mit. Finger weg von individuell angepassten Hilfsmitteln wie Hörgeräten, Einlagen oder Kontaktlinsen und von Geräten, die von der Krankenkasse nur leihweise überlassen wurden — die gehören dir nicht. Prüf im Zweifel den Überlassungsvertrag deiner Kasse, bevor du inserierst, und leg ihn bei einer Rückgabe gleich bei. So ist die Rechtslage üblicherweise — eine Rechtsberatung ist das nicht.
Häufige Fragen
Darf ich ungeöffnete Medikamente verschenken?
Auch das Verschenken ist ein Inverkehrbringen und deshalb kein sicherer Weg. Bei verschreibungspflichtigen Mitteln kommt hinzu, dass die Verordnung auf eine bestimmte Person ausgestellt war. Wer einem Bekannten Restbestände überlässt, haftet zudem, wenn etwas passiert. Bring die Packung stattdessen zur Entsorgung.
Sind Nahrungsergänzungsmittel erlaubt?
Ja, sie gelten rechtlich als Lebensmittel und dürfen privat weitergegeben werden. Verkauf sie originalverschlossen, nenn das Mindesthaltbarkeitsdatum und verzichte auf jede Wirkungsaussage. Sobald du eine Heilwirkung versprichst, behandelt das Recht das Produkt als Arzneimittel — und dann greift wieder die Apothekenpflicht.
Was ist mit Tierarzneimitteln aus der Praxis?
Sie unterliegen eigenen Vorschriften und sind ebenfalls nicht für die private Weitergabe gedacht. Wurmkuren, Antibiotika und Beruhigungsmittel werden auf ein bestimmtes Tier und dessen Gewicht verordnet, die Dosierung passt für kein zweites. Reste bringst du zur Tierarztpraxis zurück oder entsorgst sie wie Humanarzneimittel.
Darf ich einen Inhalator oder ein Blutdruckmessgerät verkaufen?
Ja, das sind Medizinprodukte und keine Arzneimittel. Verkauf das Gerät mit Anleitung und Originalzubehör, nenn Baujahr und Zustand, und lass Verbrauchsmaterial mit Körperkontakt weg. Geräte, die dir von der Krankenkasse nur leihweise überlassen wurden, darfst du nicht verkaufen — sie sind nicht dein Eigentum.