Möbliert
Möbliert bedeutet, dass die Wohnung samt der Einrichtung vermietet wird, die zum Wohnen nötig ist — mindestens Bett, Schrank, Tisch und Sitzgelegenheit, häufig zusätzlich Küche und Waschmaschine.
Teilmöbliert ist der Begriff, über den gestritten wird
„Möbliert“ verspricht eine Wohnung, in die du mit einem Koffer einziehen kannst. „Teilmöbliert“ verspricht nichts Bestimmtes — das kann eine Einbauküche sein oder ein Kleiderschrank, den der Vormieter nicht abtransportieren wollte. Deshalb gehört in jede Anzeige und in jeden Vertrag eine Inventarliste: „Boxspringbett 140 × 200, Kleiderschrank vierteilig, Esstisch mit vier Stühlen, Sofa zweisitzig, Waschmaschine Baujahr 2019“, dazu Fotos. Das schützt beide Seiten, denn beim Auszug wird genau diese Liste durchgegangen. Ohne Liste diskutiert ihr darüber, ob der Fleck auf dem Sofa vorher schon da war — und diese Diskussion gewinnt niemand.
Der Möblierungszuschlag ist kein Freibrief
Der Zuschlag ist keine frei gegriffene Zahl. Er orientiert sich am Zeitwert der Möbel und ihrer Abnutzung, nicht am Neupreis und nicht daran, was der Markt gerade hergibt. Die Mietpreisbremse gilt für möblierte Wohnungen ebenso wie für leere, und der Zuschlag muss dabei nachvollziehbar bleiben. Ausgenommen sind Verträge über Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch, also die klassische Monteurswohnung oder ein befristetes Praktikum; dort greifen mehrere Schutzvorschriften nicht. Der bloße Zusatz „Mietvertrag auf Zeit“ im Kopf des Formulars macht daraus aber noch keinen vorübergehenden Gebrauch, entscheidend ist der tatsächliche Zweck. Das ist die allgemeine Rechtslage und keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Was muss in einer möblierten Wohnung enthalten sein?
Eine gesetzliche Mindestausstattung gibt es nicht. Üblich sind Bett, Schrank, Tisch, Stühle und eine Sitzgelegenheit, oft auch eine Küche mit Geräten. Weil der Begriff dehnbar ist, zählt allein die Inventarliste im Vertrag. Was dort nicht steht, ist nicht geschuldet — auch wenn es beim Besichtigungstermin noch in der Wohnung stand.
Wer zahlt, wenn ein Möbelstück kaputtgeht?
Bei normaler Abnutzung der Vermieter, denn die Möbel gehören ihm und der Verschleiß ist mit der Miete abgegolten. Bei einem Schaden, den du verursacht hast, du selbst — und zwar zum Zeitwert, nicht zum Neupreis eines Ersatzstücks. Melde Defekte sofort und schriftlich, sonst wird aus einem Defekt später ein Vorwurf.