Softwarelizenzen nach UsedSoft
Eine gekaufte Softwarelizenz darfst du weiterverkaufen, wenn du sie unbefristet gegen einmalige Zahlung erworben hast und deine eigene Kopie unbrauchbar machst. Das hat der Europäische Gerichtshof 2012 in der Sache UsedSoft gegen Oracle entschieden, ausdrücklich auch für heruntergeladene Programme. Abolizenzen und aufgeteilte Volumenverträge fallen nicht darunter.
Was der EuGH 2012 entschieden hat
Mit dem Urteil vom 3. Juli 2012 in der Rechtssache C-128/11 hat der Gerichtshof festgestellt, dass sich das Verbreitungsrecht des Herstellers auch an einer per Download überlassenen Programmkopie erschöpft. Voraussetzung ist ein Bündel aus drei Bedingungen: Der Ersterwerber hat ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht erhalten, der Rechtsinhaber hat dafür ein Entgelt bekommen, das dem wirtschaftlichen Wert entspricht, und der Ersterwerber macht seine eigene Kopie beim Weiterverkauf unbrauchbar. Sind sie erfüllt, ist der Zweiterwerber ein rechtmäßiger Erwerber und darf das Programm herunterladen und nutzen — auch dann, wenn der Lizenzvertrag die Weitergabe verbietet. Im deutschen Recht findet sich der Erschöpfungsgrundsatz für Computerprogramme in § 69c Nr. 3 Satz 2 UrhG. So ist die Rechtslage üblicherweise — eine Rechtsberatung ist das nicht.
Die Grenzen: Abo, Aufteilung, E-Books
Drei Fälle sind vom Urteil nicht gedeckt. Erstens Abonnements: Wer Software monatlich oder jährlich mietet, hat kein unbefristetes Nutzungsrecht, also erschöpft sich nichts — Office-Abos, Cloudspeicher und Kreativsuiten im Abo sind nicht weiterverkäuflich. Zweitens die Aufspaltung: Eine Volumenlizenz über fünfzig Arbeitsplätze darfst du nicht in fünfzig Einzellizenzen zerlegen, das hat der Gerichtshof im selben Urteil klargestellt. Drittens andere Werkarten: Für E-Books hat der EuGH 2019 in der Sache Tom Kabinet entschieden, dass die Überlassung zum dauerhaften Gebrauch dort als öffentliche Wiedergabe gilt und die Erschöpfung nicht greift. Für Hörbücher, Filme und Musik in Downloadform gilt nichts Besseres. Und Spielekonten mit ganzen Bibliotheken sind keine Lizenzen, sondern Verträge mit der Plattform — deren Übertragung untersagen die Nutzungsbedingungen fast durchgängig.
Wenn du eine Lizenz abgibst, gehört in die Anzeige, welche Version, für wie viele Geräte und ob eine Rechnung dabei ist. Anzeige aufgeben
Was du dem Käufer mitgeben musst
Ein Key allein ist wertlos, sobald jemand nachfragt. Was den Verkauf trägt, ist die Nachweiskette: die Originalrechnung des Ersterwerbs mit Datum und Lizenzart, der Lizenzschlüssel oder der Datenträger, die Lizenzurkunde, wenn es eine gibt, und eine von dir unterschriebene Erklärung, dass du die Software deinstalliert, deine Kopie unbrauchbar gemacht hast und sie nicht weiter nutzt. Schreib in diese Erklärung auch, dass du die Lizenz nur einmal weitergibst. Im gewerblichen Gebrauchtsoftwarehandel wird die Kette zusätzlich notariell bestätigt — für einen privaten Verkauf ist das übertrieben, aber es zeigt, worauf es ankommt. Ohne diese Unterlagen kann dein Käufer gegenüber dem Hersteller nichts belegen, und genau daran scheitern die meisten Reklamationen später. Heb eine Kopie der Erklärung selbst auf.
Was in der Praxis schiefgeht
Der häufigste Ärger entsteht nicht mit dem Recht, sondern mit der Herkunft der Keys. Schlüssel aus Grauimport-Shops, regional gebundene Keys aus anderen Weltregionen, Bundle-Keys, die nur zusammen mit einer bestimmten Hardware gültig sind, Bildungslizenzen mit Nachweispflicht, bereits aktivierte OEM-Schlüssel: Sie alle funktionieren manchmal und werden manchmal Monate später gesperrt. Für den Käufer ist das ein Sachmangel, für dich der Rückzahlungsanspruch. Verkauf deshalb nur, was du selbst nachweislich erworben hast, und schreib in die Anzeige, welche Lizenzart es ist, für welche Version, für wie viele Geräte und ob sie an ein Konto gebunden ist. Bei OEM-Versionen gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass sie auch getrennt von der ursprünglichen Hardware weiterverkauft werden dürfen.
Häufige Fragen
Darf ich meinen Windows-Lizenzschlüssel weitergeben?
Eine unbefristet erworbene Einzellizenz ja, wenn du sie vom Rechner entfernst und nicht weiter nutzt. Gib Rechnung und Lizenznachweis mit. Nicht weiterverkäuflich sind Lizenzen aus einem laufenden Abo und Schlüssel, die an ein Gerätekonto gebunden sind — dort hängt die Aktivierung an der Hardware, nicht am Key.
Muss ich die Software vorher löschen?
Ja, das ist eine der Bedingungen aus dem UsedSoft-Urteil: Der Ersterwerber muss seine eigene Kopie unbrauchbar machen. Deinstallier das Programm, entferne die Aktivierung aus deinem Konto und bestätige das dem Käufer schriftlich. Wer parallel weiternutzt, verliert die Berufung auf die Erschöpfung.
Kann ich mein Steam-Konto verkaufen?
Praktisch nein. Ein Spielekonto ist ein Vertrag mit der Plattform, und deren Bedingungen untersagen die Übertragung regelmäßig. Wird der Verkauf bemerkt, wird das Konto gesperrt — der Käufer verliert alles und hält sich an dich. Einzelne, nicht aktivierte Retail-Keys sind ein anderer Fall.
Gilt das Urteil auch für E-Books und Hörbücher?
Nein. Der EuGH hat 2019 in der Sache Tom Kabinet entschieden, dass die dauerhafte Überlassung eines E-Books als öffentliche Wiedergabe einzuordnen ist; eine Erschöpfung tritt dort nicht ein. Gedruckte Bücher und Hörbücher auf CD darfst du dagegen ohne Weiteres weiterverkaufen, weil dort ein körperliches Werkstück den Besitzer wechselt.