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Deine Bilder tauchen woanders auf

Such das Bild per Rückwärtssuche, sichere beide Fundstellen als Screenshot mit sichtbarer Adresse und Datum, und melde dann die fremde Anzeige. Als Urheber hast du einen Unterlassungsanspruch aus § 97 UrhG — auch beim schnellen Handyfoto vom Fahrrad im Hof. Eine künstlerische Leistung ist dafür nicht nötig.

Die Rückwärtssuche findet die meisten Fundstellen

Lad dein Originalfoto in eine Bilder-Rückwärtssuche und such danach. Das dauert eine Minute und zeigt dir, wo dasselbe Bild sonst noch liegt. Zweiter Weg: Such nach deiner ungewöhnlichsten Formulierung aus dem Anzeigentext in Anführungszeichen — kopierte Anzeigen übernehmen den Text meist mit. Dritter Weg: Wenn dir jemand schreibt, er habe deine Ware anderswo gesehen, lass dir die Adresse schicken statt nur den Namen der Plattform. Prüf dabei, ob es sich wirklich um dein Bild handelt und nicht um dasselbe Modell in derselben Farbe — bei Serienprodukten sehen Fotos einander ähnlich. Sicheres Erkennungsmerkmal ist immer der Hintergrund: dein Teppich, deine Steckdose, dein Gartenzaun. Genau dieses Detail überzeugt später auch die Plattform.

Beweise sichern, bevor du meldest

Die Reihenfolge ist wichtig, weil eine gemeldete Anzeige verschwinden kann, bevor du sie dokumentiert hast. Mach von der fremden Anzeige einen Screenshot, auf dem die vollständige Adresse in der Browserzeile, der Nutzername, der Preis und das Datum zu sehen sind. Fotografiere zur Not den Bildschirm mit dem Handy, das ist besser als nichts. Sichere danach den Nachweis deiner Urheberschaft: die Originaldatei in voller Auflösung, möglichst mit den Aufnahmedaten in den Bildinformationen, dazu die weiteren Aufnahmen derselben Serie. Wer zwanzig Fotos aus derselben Minute vom selben Gegenstand vorlegen kann, muss nichts weiter beweisen. Leg beides in einem Ordner mit Datum ab. Diese zehn Minuten sind der Unterschied zwischen einem Anspruch und einer Behauptung.

Wenn du die Ware ohnehin neu fotografierst, kannst du sie gleich hier einstellen und deine Originalbilder in voller Auflösung hochladen. Anzeige aufgeben

Der Anspruch besteht, die Durchsetzung kostet

§ 97 Absatz 1 UrhG gibt dem Urheber gegen den Verletzer einen Anspruch auf Unterlassung, bei Wiederholungsgefahr auch ohne Verschulden, dazu bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit einen Anspruch auf Schadensersatz. Das klingt stark und ist es auch — nur bringt es dich bei einem anonymen Konto nicht weiter, weil du den Verletzer benennen können musst, um ihn in Anspruch zu nehmen. Deshalb ist die Meldung an die Plattform der praktische Weg und der Anwalt die Ausnahme. Rechne außerdem damit, dass eine Abmahnung Kosten auslöst, die du zunächst selbst trägst. Bei privaten Einzelfällen steht das selten im Verhältnis, bei einem gewerblichen Wiederholungstäter schon. Die Rechtslage ist allgemein beschrieben; für den Einzelfall zählt die Beratung.

Wenn dein Bild in einer Betrugsanzeige steckt

Dann geht es nicht mehr nur um das Foto. Menschen überweisen Geld an jemanden, der mit deinen Bildern wirbt, und einige von ihnen landen anschließend bei dir. Drei Dinge helfen. Erstens: Melde die Anzeige und schreib in die Begründung ausdrücklich, dass es sich um eine Betrugsanzeige mit gestohlenen Bildern handelt — das wird meist vorrangig bearbeitet. Zweitens: Erstatte Anzeige, das geht in den meisten Bundesländern online über die Internetwache der Polizei. Auch wenn dir selbst kein Geld fehlt, hilft die Anzeige den Geschädigten, weil die Fälle zusammengeführt werden. Drittens: Setz einen kurzen Hinweis in deine eigene Anzeige, dass du ausschließlich über dieses Konto verkaufst und keine Vorkasse verlangst. Dieser eine Satz hat schon manchen Käufer im letzten Moment gestoppt.

Häufige Fragen

Wie beweise ich, dass das Foto von mir ist?

Am einfachsten mit der Originaldatei in voller Auflösung und den weiteren Bildern derselben Aufnahmeserie. Die Bildinformationen enthalten meist Kameramodell und Aufnahmezeitpunkt. Wer zusätzlich den Gegenstand selbst noch besitzt, kann ein neues Foto aus demselben Winkel machen — das überzeugt jede Prüfstelle.

Kann ich Geld verlangen, wenn jemand mein Bild nutzt?

Ein Schadensersatzanspruch ist denkbar, meist berechnet nach einer angemessenen Lizenzgebühr. Bei einem privaten Verkaufsfoto ist dieser Betrag allerdings gering, und du musst die Person erst einmal identifizieren. Realistisch ist das Ziel die Löschung, nicht die Zahlung — und die erreichst du über die Meldung schneller als über jeden Anspruch.

Was, wenn das Bild vom Hersteller stammt?

Dann bist du nicht der Urheber und kannst nichts verlangen — im Gegenteil, dann ist deine eigene Nutzung angreifbar. Herstellerfotos in Anzeigen sind ein verbreiteter Irrtum. Fotografiere die Ware selbst, dann gehört das Bild dir, und du zeigst nebenbei den tatsächlichen Zustand.

Muss ich meine Bilder mit einem Wasserzeichen versehen?

Nötig ist es nicht, der Schutz besteht auch ohne. Praktisch hilft es trotzdem, weil es die Wiederverwendung unattraktiv macht. Setz es klein in eine Ecke und nicht über den Gegenstand — ein Bild, auf dem man die Ware schlecht erkennt, kostet dich mehr Käufer, als es Kopierer abschreckt.

Neue Fotos, neuer Anlauf, diesmal mit Datum im Bild

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Stand: 2026-08-24 · Geschrieben von der zweito-Redaktion.