Batteriegesetz beim Verkauf
Batterien und Akkus unterliegen eigenen Pflichten: Wer sie gewerblich erstmals in Deutschland anbietet, muss registriert sein, Vertreiber müssen Altbatterien unentgeltlich zurücknehmen. Privatverkäufer trifft das nicht — für sie ist vor allem der Versand relevant, denn Lithiumbatterien gelten als Gefahrgut und dürfen beschädigt gar nicht ins Paket.
Registrieren, kennzeichnen, zurücknehmen
Das Batterierecht baut auf drei Säulen. Erstens die Registrierung: Wer Batterien gewerbsmäßig erstmals in Deutschland in Verkehr bringt, muss das vorher anzeigen; nicht registrierte Ware darf nicht vertrieben werden. Zweitens die Kennzeichnung: Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne und, bei bestimmten Schadstoffgehalten, das jeweilige chemische Zeichen gehören auf die Batterie. Drittens die Rücknahme: Vertreiber müssen Altbatterien der Art, die sie führen, kostenlos zurücknehmen, und zwar unabhängig davon, ob der Kunde etwas Neues kauft. Dazu kommen Hinweispflichten gegenüber den Käufern. Das nationale Batteriegesetz wird derzeit schrittweise durch die europäische Batterieverordnung abgelöst; die Grundpflichten Registrierung, Kennzeichnung und Rücknahme bleiben dabei bestehen, die Details verschieben sich. Wer als Händler einsteigt, klärt diese drei Punkte deshalb vor der ersten Bestellung beim Lieferanten und nicht erst beim ersten Verkauf.
Eingebaute Akkus zählen mit
Die Pflichten hängen nicht daran, ob die Batterie einzeln verkauft wird. Ein Gerät mit fest verbautem Lithium-Ionen-Akku bringt auch eine Batterie in Verkehr — Werkzeuge, Powerbanks, E-Bikes, Bluetooth-Kopfhörer, elektrische Zahnbürsten. Wer solche Geräte gewerblich importiert, braucht deshalb häufig zwei Registrierungen: eine für das Gerät nach dem Elektrogesetz und eine für die enthaltene Batterie. Das wird regelmäßig übersehen, weil das Produkt im Kopf ein Gerät ist und keine Batterie. Für Käufer hat die Rücknahmepflicht einen praktischen Nutzen: Alte Akkus und Batterien nimmt der Handel kostenlos an, dafür stehen in den meisten Läden Sammelboxen. Beschädigte oder aufgeblähte Lithiumakkus gehören dort allerdings nicht hinein, sondern zum Wertstoffhof, der sie gesondert annimmt. Klebe die Kontakte vor dem Transport ab, das gilt für den Weg zum Wertstoffhof genauso wie für die Aufbewahrung.
Wenn du ein Akkugerät verkaufst, nimm die Kapazitätsangabe gleich beim Erstellen der Anzeige mit auf, statt sie später einzeln zu beantworten. Anzeige aufgeben
Akkus verschicken ist Gefahrgut
Lithiumbatterien sind als Gefahrgut eingestuft, und daran ändert sich nichts, wenn der Akku in einem gebrauchten Handy steckt. Für den normalen Versand eines Geräts mit fest eingebautem, unbeschädigtem Akku bieten die Paketdienste Erleichterungen an, verlangen aber meist eine bestimmte Verpackung und teils eine Kennzeichnung. Einzeln versandte Akkus, Ersatzakkus und lose Zellen sind der problematische Fall. Beschädigte oder aufgeblähte Akkus dürfen gar nicht versendet werden — das ist keine Kulanzfrage, sondern eine Beförderungsbeschränkung. Prüfe deshalb vor dem Einstellen die aktuellen Bedingungen deines Versanddienstleisters und schreibe in die Anzeige, ob du das Gerät verschickst oder nur zur Abholung anbietest. Das erspart die Diskussion nach dem Kauf. So ist die Rechtslage üblicherweise — eine Rechtsberatung ist das nicht.
Was in eine Anzeige mit Akku gehört
Bei akkubetriebenen Geräten entscheidet der Akkuzustand über den Preis, nicht das Gehäuse. Nenne deshalb konkret: Baujahr oder Kaufjahr, ungefähre Ladezyklen, wenn das Gerät sie anzeigt, die tatsächliche Laufzeit im Alltag und ob der Akku wechselbar ist. Bei Smartphones zeigt die Systeminformation häufig eine maximale Kapazität in Prozent — dieser Wert gehört in die Anzeige, weil er die erste Rückfrage jedes Käufers beantwortet. Bei E-Bikes und Werkzeugen ist die Frage nach Ersatzakkus und deren Preis genauso wichtig wie die nach dem Gerät. Wer schreibt „Akku hält noch gut“, bekommt drei Nachfragen und keinen Kauf. Wer schreibt „Kapazität laut Gerät 87 Prozent, hält bei mir einen Arbeitstag“, bekommt eine Zusage oder eine begründete Absage.
Häufige Fragen
Darf ich ein Handy mit Akku per Post verschicken?
In der Regel ja, wenn der Akku fest eingebaut und unbeschädigt ist. Die Paketdienste verlangen dafür meist eine feste Verpackung, in der das Gerät nicht wandert, und teils eine Kennzeichnung. Ein aufgeblähter oder beschädigter Akku darf nicht versendet werden — dann bleibt nur die Abholung.
Wo gebe ich alte Batterien ab?
In den Sammelboxen des Handels, überall dort, wo Batterien derselben Art verkauft werden. Die Rücknahme ist kostenlos und an keinen Neukauf gebunden. Beschädigte oder aufgeblähte Lithiumakkus gehören nicht in die Sammelbox, sondern getrennt zum Wertstoffhof, am besten mit abgeklebten Kontakten.
Muss ich als Privatverkäufer irgendetwas registrieren?
Nein. Registrierungs- und Rücknahmepflichten treffen Hersteller, Importeure und Vertreiber. Der Verkauf eines gebrauchten Akkugeräts aus dem eigenen Haushalt löst sie nicht aus. Deine Aufgabe ist nur, den Zustand des Akkus ehrlich zu beschreiben und den Versand vorher zu klären. Wird aus dem Verkaufen ein Handel, ändert sich das schlagartig.
Wie beschreibe ich den Akkuzustand glaubwürdig?
Mit Werten, die der Käufer nachprüfen kann. Bei Smartphones die angezeigte maximale Kapazität in Prozent, bei Notebooks die Zyklenzahl, bei Werkzeugen die Laufzeit unter Last. Ergänze eine Alltagsangabe, etwa wie lange das Gerät bei dir durchhält. Schätzungen ohne Zahl wirken wie Ausweichen.