Rücktritt
Rücktritt bedeutet, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt wird: Ware zurück, Geld zurück — bei einem privaten Verkauf mit wirksamem Gewährleistungsausschluss kommt er wegen Mängeln aber in aller Regel nicht in Betracht.
Was passieren muss, bevor jemand zurücktreten kann
„Ich trete vom Kauf zurück“ steht schnell in einer Nachricht, meistens am Abend nach der Abholung. Voraussetzung ist aber ein Mangel, den die Sache schon bei der Übergabe hatte, und normalerweise eine Frist, die dem Verkäufer die Gelegenheit zur Nacherfüllung gibt (§ 323 Abs. 1 BGB). Erst wenn die verstreicht, steht der Rücktritt im Raum. Kommt es dazu, wird Zug um Zug zurückgegeben: die Sache im übergebenen Zustand gegen den Kaufpreis, nicht der Kaufpreis auf Zuruf und die Rückgabe irgendwann. Bei einer nur unerheblichen Abweichung bleibt der Rücktritt außerdem ausgeschlossen.
Der Irrtum: Rücktritt ist die private Version des Widerrufs
Ist er nicht. Ein Widerrufsrecht von vierzehn Tagen gibt es nur, wenn ein Unternehmer an einen Verbraucher verkauft — zwischen zwei Privatleuten existiert es schlicht nicht. Reue, ein besseres Angebot am nächsten Tag oder die Erkenntnis, dass die Kommode doch nicht ins Schlafzimmer passt, sind keine Rücktrittsgründe. Der Grenzfall geht in die andere Richtung: Hast du einen Mangel arglistig verschwiegen, hilft dir kein Ausschluss, und dann kann zurückgetreten werden. Genauso, wenn du selbst eine Rückgabe zugesagt hast. Das ist die übliche Rechtslage im Privatverkauf und keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Kann ich einen Kauf privat rückgängig machen?
Nur wenn beide Seiten es wollen oder ein Rücktrittsgrund vorliegt. Eine Einigung ist oft der schnellere Weg: Ware zurück, Geld zurück, beide schreiben kurz, dass die Sache erledigt ist. Ein einseitiges Recht, es sich anders zu überlegen, gibt es beim Privatkauf nicht.
Der Käufer will Geld zurück — muss ich zahlen?
Nicht automatisch. Frag zuerst nach, was genau defekt ist, und lass dir Fotos schicken. War der Zustand in der Anzeige richtig beschrieben und die Gewährleistung ausgeschlossen, bist du in aller Regel nicht in der Pflicht. Anders sieht es aus, wenn du etwas zugesichert hast, das nicht stimmt.