Quittung ausstellen als Privatverkäufer
Ja, du kannst und solltest eine Quittung ausstellen — und der Käufer darf sie sogar verlangen. Nach § 368 BGB hat der Gläubiger gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis zu erteilen. Sechs Angaben reichen: Datum, Artikel, Betrag, beide Namen, der Zustandshinweis und deine Unterschrift.
Was hineingehört und was du weglassen kannst
Eine Quittung ist kurz. Datum und Ort der Übergabe. Der Artikel, so beschrieben, dass er später identifizierbar ist — bei Elektronik mit Seriennummer, beim Fahrrad mit Rahmennummer, beim Auto mit Fahrgestellnummer. Der Betrag in Ziffern und in Worten. Vor- und Nachname beider Seiten. Ein Satz zum Zustand. Deine Unterschrift. Das war es. Was du nicht brauchst: eine fortlaufende Nummer, eine Steuernummer, einen Firmenstempel, eine Umsatzsteuerangabe. Was du nicht schreiben solltest: „Rechnung“. Das ist ein anderes Dokument mit anderen Anforderungen, und wer als Privatperson Umsatzsteuer ausweist, handelt sich Ärger ein. Warum das so ist, steht unter [Rechnung als Privatperson](/loesungen/rechnung-als-privatperson). Zwei Exemplare mit der Hand geschrieben genügen völlig; beide Seiten unterschreiben beide Blätter und nehmen je eines mit. So ist die Rechtslage üblicherweise — eine Rechtsberatung ist das nicht.
Der eine Satz, der die Quittung wertvoll macht
Der wichtigste Teil ist nicht der Betrag, sondern der Zustandssatz. Beim Verkauf zwischen Privatleuten kann die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen werden, und dieser Ausschluss gehört schriftlich fest. Übliche Formulierung: „Gekauft wie gesehen und Probe gefahren, unter Ausschluss jeder Gewährleistung.“ Ergänze konkrete Mängel, statt sie zu verschweigen: „Kratzer auf der Rückseite, Akku hält etwa vier Stunden, Ladekabel fehlt.“ Das schützt dich doppelt. Ein Ausschluss hilft nämlich nicht, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde — dann bleibt die Haftung bestehen. Wer den Kratzer nennt, kann ihn später nicht verschwiegen haben. Wer schweigt, streitet. Zwei zusätzliche Zeilen auf dem Zettel sind billiger als eine Rückabwicklung nach vier Wochen. Was arglistiges Verschweigen bedeutet, erklärt der Eintrag [Arglistige Täuschung](/glossar/arglistige-taeuschung). So ist die Rechtslage üblicherweise — eine Rechtsberatung ist das nicht.
Wer den Zustand schon in der Anzeige beschreibt, schreibt ihn bei der Übergabe nur noch ab — [stell deinen Artikel mit vollständiger Zustandsangabe ein](/anzeige/neu?thema=zustand). Anzeige aufgeben
Warum sie dir öfter nützt als dem Käufer
Die meisten Verkäufer halten die Quittung für eine Gefälligkeit. Tatsächlich ist sie vor allem deine Absicherung. Sie belegt, wann du die Sache übergeben hast und in welchem Zustand — wichtig, wenn drei Wochen später eine Nachricht kommt, das Gerät sei defekt. Sie belegt, dass gezahlt wurde, falls jemand behauptet, das Geld sei nie geflossen. Beim Fahrrad belegt sie zusammen mit der Rahmennummer, dass du es rechtmäßig verkauft hast, falls das Rad später in einer Fahndung auftaucht. Und beim Auto entscheidet sie darüber, wer für Bußgelder nach der Übergabe geradesteht. Fotografiere die unterschriebene Quittung, bevor der Käufer losfährt. Das Papier verlierst du, das Foto nicht. Wie du Beweise sonst sicherst, steht bei der [Beweissicherung mit Screenshots](/recht/beweissicherung-screenshots).
Vorlage, die du abschreiben kannst
„Quittung. Hiermit bestätige ich, [Vorname Nachname, Anschrift], von [Vorname Nachname, Anschrift] am [Datum] in [Ort] den Betrag von [Betrag] Euro, in Worten [Betrag in Worten] Euro, in bar erhalten zu haben. Gegenstand: [Artikel, Seriennummer]. Zustand: gebraucht, [Mängel]. Verkauf von privat unter Ausschluss jeder Gewährleistung. Ort, Datum, Unterschrift Verkäufer, Unterschrift Käufer.“ Bei Bargeld schreibst du „in bar erhalten“, bei Überweisung erst nach der Gutschrift und mit dem Zusatz „per Überweisung erhalten“. Stelle nie eine Quittung über einen Betrag aus, den du noch nicht hast — das ist der häufigste Fehler bei Übergaben unter Zeitdruck, und er lässt sich nicht mehr korrigieren. Wurde am Ende doch nicht gezahlt, hilft dir [Der Käufer zahlt nicht](/loesungen/kaeufer-zahlt-nicht), und im Betrugsfall [Vorkasse-Betrug](/sicherheit/vorkasse-betrug).
Häufige Fragen
Muss ich als Privatperson eine Quittung ausstellen?
Auf Verlangen ja. Das Gesetz gibt dem Zahlenden einen Anspruch auf ein schriftliches Empfangsbekenntnis. In der Praxis ist das kein Nachteil, sondern nützt dir selbst: Die Quittung hält Zeitpunkt, Zustand und Zahlung fest. Handschriftlich auf einem Blatt Papier reicht völlig aus.
Was ist der Unterschied zwischen Quittung und Rechnung?
Eine Quittung bestätigt, dass gezahlt wurde. Eine Rechnung fordert Zahlung und unterliegt als Unternehmerdokument formalen Anforderungen, unter anderem zur Umsatzsteuer. Als Privatperson stellst du Quittungen aus, keine Rechnungen. Schreib deshalb auch „Quittung“ in die Überschrift und weise keine Umsatzsteuer aus.
Reicht eine handschriftliche Quittung?
Ja. Es gibt keine Formvorschrift für Aussehen oder Druck. Wichtig sind die Angaben: Datum, Artikel mit Nummer, Betrag in Ziffern und Worten, beide Namen, Zustandshinweis, Unterschrift. Schreib zwei Exemplare, lass beide von beiden unterschreiben und fotografiere das Blatt vor der Verabschiedung.
Muss der Gewährleistungsausschluss auf die Quittung?
Er muss nicht, aber er sollte. Der Ausschluss ist zwischen Privatleuten zulässig und wirkt nur, wenn er vereinbart wurde. Auf der Quittung ist er dokumentiert. Nenne zusätzlich bekannte Mängel im Klartext, denn arglistig verschwiegene Mängel bleiben trotz Ausschluss beim Verkäufer hängen.