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Arglistige Täuschung

Arglistige Täuschung heißt, dass jemand bewusst einen Irrtum erregt oder aufrechterhält, um den anderen zum Vertragsschluss zu bringen — wer so getäuscht wurde, kann den Vertrag nach § 123 BGB anfechten.

Wie sie im Privatverkauf konkret aussieht

Selten als große Lüge, meistens als weggelassene Zeile. „Unfallfrei“ beim Auto mit reparierter Seitenwand. „Voll funktionsfähig“ beim Notebook, das nur mit angestecktem Netzteil startet. „Nichtraucherhaushalt“ bei einer Couch, die drei Wochen auf dem Balkon gelüftet wurde. Auch Schweigen kann täuschen, nämlich dann, wenn über den Punkt ungefragt aufzuklären war — bei Wasserschäden, Motorschäden und gesperrten Geräten ist das regelmäßig der Fall. Die Grenze verläuft zwischen Verschweigen und Nichtwissen: Was du nicht weißt, musst du nicht sagen. Was du weißt und was für den Kauf erkennbar wichtig ist, schon.

Der Irrtum: „Gekauft wie gesehen“ deckt alles ab

Es deckt nicht alles ab. Ein Gewährleistungsausschluss ist unwirksam, soweit der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat — das steht in § 444 BGB und ist der wichtigste Satz für beide Seiten. Für Käufer kommt hinzu: Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist innerhalb eines Jahres ab Entdeckung möglich, und wird angefochten, gilt der Vertrag als von Anfang an nichtig; beide geben zurück, was sie erhalten haben. Den Nachweis der Arglist muss allerdings der Käufer führen, und er gelingt fast nur über schriftliche Aussagen aus dem Chat. Das ist die geltende Rechtslage in Grundzügen, keine Beratung zu deinem Streitfall.

Häufige Fragen

Reicht „Privatverkauf, keine Garantie“ als Absicherung?

Als Formulierung nicht ganz und als Schutz nur teilweise. Auszuschließen ist die Gewährleistung, nicht die Garantie — die gibt es nur, wenn jemand sie freiwillig übernimmt. Und der Ausschluss greift nicht, soweit du einen Mangel kanntest und verschwiegen oder eine Eigenschaft ausdrücklich zugesagt hast.

Muss ich einen alten Wasserschaden von mir aus erwähnen?

Ja, wenn er für die Entscheidung des Käufers erkennbar wichtig ist, und bei Elektronik, Möbeln und Fahrzeugen ist er das regelmäßig. Ungefragt aufzuklären ist geboten bei Umständen, die den Gebrauch spürbar einschränken. Schreib es in die Anzeige und nicht erst in die Nachricht, dann ist es dokumentiert.

Mängel im Inserat zu nennen ist der billigste Schutz, den es gibt

Mängel offen beschreiben

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Weiterführend

Stand: 2026-08-24 · Geschrieben von der zweito-Redaktion.