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Warum Medikamente nicht inseriert werden dürfen

Medikamente darfst du nicht inserieren. Apothekenpflichtige Arzneimittel dürfen nach § 43 AMG nur über Apotheken abgegeben werden, und schon das Feilbieten zählt nach § 4 Abs. 17 AMG zum Inverkehrbringen — der Verstoß liegt also im Inserat, nicht erst in der Übergabe. Das gilt auch für ungeöffnete Packungen und für Tierarzneimittel.

Warum schon die Anzeige der Verstoß ist

„Inverkehrbringen“ ist im Arzneimittelrecht weiter gefasst, als die meisten vermuten. § 4 Abs. 17 AMG zählt dazu das Vorrätighalten zum Verkauf, das Feilhalten, das Feilbieten und die Abgabe an andere. Eine Anzeige ist ein Feilbieten. Der Verstoß liegt damit im Inserat selbst, auch wenn sich nie jemand darauf meldet. Dazu kommt § 43 Abs. 1 AMG: Apothekenpflichtige Arzneimittel dürfen außerhalb von Apotheken nicht in den Verkehr gebracht werden, für verschreibungspflichtige Präparate gilt das erst recht. Die Strafvorschriften stehen in den §§ 95 und 96 AMG und reichen bis zur Freiheitsstrafe. Plattformen löschen solche Anzeigen entsprechend schnell, weil sie selbst haften, sobald sie von einem Rechtsverstoß wissen und nichts unternehmen. Das ist die übliche Rechtslage im Überblick und keine Rechtsberatung.

Auch das gilt: Nahrungsergänzung, Tierarznei, Medizinprodukte

Die Grenze verläuft nicht am Wort „Medikament“. Verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige Mittel sind eindeutig ausgeschlossen. Freiverkäufliche Arzneimittel wie manche Erkältungstees oder Wundsalben sind zwar außerhalb der Apotheke erhältlich, aber nur über Betriebe mit Sachkundenachweis — privat weitergeben darfst du sie ebenfalls nicht. Tierarzneimittel unterliegen seit 2022 dem Tierarzneimittelgesetz mit vergleichbaren Verboten. Nahrungsergänzungsmittel sind rechtlich Lebensmittel und keine Arzneimittel; privat angeboten werden dürfen sie nur ungeöffnet und innerhalb der Haltbarkeit, mit korrekten Angaben zu Hersteller und Inhalt. Medizinprodukte wie Blutdruckmessgeräte, Inhalatoren oder Rollatoren darfst du verkaufen; Einmalartikel und alles, was am Körper angewendet wurde, bleiben die Ausnahme. Cannabis gehört auch mit ärztlicher Verordnung in keine Anzeige. Und Zubehör wie Pillendosen, Tablettenteiler oder ein Messbecher ist unproblematisch, solange keine Wirkstoffe darin sind.

Für alles, was rund um Gesundheit tatsächlich erlaubt ist, vom Rollator bis zum Fieberthermometer, genügt eine Anzeige mit klarer Zustandsangabe. Anzeige aufgeben

Was du mit übrigen Medikamenten stattdessen machst

Reste gehören in die Entsorgung, nicht in ein Inserat. In den meisten Landkreisen kommen sie in den Restmüll, weil der Hausmüll verbrannt wird: Umkarton und Beipackzettel ins Altpapier, Blister und Flaschen in die Tonne. Andernorts nehmen Schadstoffmobile oder Wertstoffhöfe Arzneimittel an; welche Regel bei dir gilt, steht auf der Seite deines Entsorgungsbetriebs oder unter dem Stichwort Arzneimittelentsorgung mit deiner Postleitzahl. Viele Apotheken nehmen Altmedikamente freiwillig zurück, verpflichtet sind sie dazu nicht. Flüssige Reste gehören nie in Toilette oder Spüle, weil Kläranlagen Arzneimittelrückstände nur teilweise herausfiltern. Und der Punkt, den fast alle vergessen: Name und Adresse auf dem Rezeptaufdruck unkenntlich machen, bevor die Schachtel in den Müll geht. Dasselbe gilt für den Aufkleber auf der Flasche und für den Ausdruck der Apotheke, der oft noch in der Tüte steckt.

Was du inserieren darfst — die Grenzfälle

Rund um Gesundheit darf mehr online, als man denkt. Ungeöffnete Kosmetik, Pflegeprodukte, Verbandsmaterial in versiegelter Originalpackung, Blutdruckmessgeräte, Fieberthermometer, Milchpumpen mit austauschbaren Teilen, Rollatoren, Gehstöcke, Duschhocker und Unterarmgehstützen sind normale Gebrauchtwaren. Nenne bei Geräten Baujahr oder Kaufdatum, den Zustand der Verschleißteile und ob das Zubehör vollständig ist; bei Akkugeräten auch, wie lange eine Ladung noch hält. Hilfsmittel, die eine Krankenkasse gestellt hat, gehören dagegen oft gar nicht dir: Sie sind meist leihweise überlassen und müssen zurück. Ein Blick in die Bewilligung klärt das in einer Minute. Und bei allem, was Haut oder Schleimhaut berührt hat, ist die ehrliche Antwort meist die Entsorgung — kaufen will es niemand, und der Ärger danach übersteigt den Erlös.

Häufige Fragen

Darf ich übrig gebliebene Tabletten verkaufen oder verschenken?

Nein, beides ist unzulässig. Die Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel ist Apotheken vorbehalten, und ob Geld fließt, spielt keine Rolle — auch das Verschenken ist eine Abgabe. Eine ungeöffnete Packung ändert daran nichts. Bring die Reste zur Entsorgung und mach den Rezeptaufdruck vorher unkenntlich.

Was ist mit Nahrungsergänzungsmitteln wie Vitaminkapseln?

Die gelten rechtlich als Lebensmittel und dürfen privat weitergegeben werden, solange die Packung ungeöffnet und das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht überschritten ist. Nenne Hersteller, Wirkstoffmenge, Füllmenge und das Datum im Anzeigentext und leg ein Foto der Rückseite dazu. Angebrochene Dosen nimmt niemand, und niemand sollte sie nehmen.

Kann ich ein Blutdruckmessgerät oder einen Rollator inserieren?

Ja, Medizinprodukte dieser Art sind normale Gebrauchtwaren. Prüf vorher, ob das Gerät überhaupt dir gehört: Von der Krankenkasse bewilligte Hilfsmittel sind häufig nur leihweise überlassen und müssen zurückgegeben werden. Gehört es dir, gib Kaufdatum, Zustand, Zubehör und bei Messgeräten den Termin der letzten Prüfung an.

Was passiert, wenn ich es trotzdem inseriere?

Die Anzeige wird gelöscht, und das Konto kann gesperrt werden; unabhängig davon ist der Verstoß nach dem Arzneimittelgesetz strafbewehrt. Portale müssen bekannte Rechtsverstöße entfernen, deshalb bleiben solche Inserate selten lange stehen. Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Wert einer Packung.

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Stand: 2026-08-24 · Geschrieben von der zweito-Redaktion.