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Elektrogeräte richtig loswerden

Funktionierende Geräte verkaufst du, defekte gibst du zurück — beides kostet nichts. Händler mit mindestens 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektrogeräte müssen Altgeräte bis 25 Zentimeter Kantenlänge nach § 17 ElektroG auch ohne Neukauf annehmen. Größere Geräte gehen beim Kauf eines gleichartigen Neugeräts zurück. In den Restmüll darf keines von beiden.

Verkaufen oder abgeben — die Entscheidung in zwei Fragen

Zwei Fragen entscheiden: Läuft das Gerät, und gibt es dafür noch Ersatzteile oder Updates? Läuft es, verkauf es. Auch ein zehn Jahre alter Staubsauger findet einen Käufer, wenn Modell, Zubehör und Zustand dastehen. Läuft es nicht, entscheidet der Restwert der Teile: Eine defekte Kaffeemaschine ist Elektroschrott, ein defektes Notebook oder eine Spiegelreflexkamera hat Bastelwert und wird verkauft statt entsorgt. Alles mit Stecker, Kabel oder Batterie fällt unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz und darf nicht in den Hausmüll — auch nicht der Wasserkocher, auch nicht die blinkende Grußkarte. Das Symbol dafür ist die durchgestrichene Mülltonne auf dem Typenschild. Wer trotzdem in die Tonne wirft, riskiert ein Bußgeld; dessen Höhe legen die Länder in ihren Abfallgesetzen fest.

Wo du Altgeräte kostenlos loswirst

Kostenlose Rückgabestellen gibt es drei. Erstens der kommunale Wertstoffhof, der Altgeräte aus privaten Haushalten grundsätzlich gebührenfrei annimmt. Zweitens der Handel: § 17 ElektroG verpflichtet Vertreiber mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmetern für Elektro- und Elektronikgeräte, kleine Altgeräte mit einer Kantenlänge bis 25 Zentimeter ohne Neukauf zurückzunehmen — Rasierer, Radiowecker, Fön, Kopfhörer. Größere Geräte gehen dort eins zu eins zurück, wenn du ein gleichartiges Neugerät kaufst. Seit dem 1. Juli 2022 gilt die Pflicht auch für Lebensmittelhändler ab 800 Quadratmetern Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten. Drittens der Versandhandel, der Rücknahmemöglichkeiten anbieten muss; bei der Lieferung eines Großgeräts nimmt er das alte auf Wunsch mit. Das ist eine Beschreibung der geltenden Pflichten, keine Rechtsberatung.

Sind Modellnummer und Baujahr vom Typenschild abgeschrieben, wird daraus eine Geräte-Anzeige mit Typenbezeichnung, die auch gefunden wird. Anzeige aufgeben

Daten und Akkus vor der Abgabe

Vor Verkauf oder Abgabe stehen zwei Handgriffe an: Daten löschen und Batterien entnehmen. Daten löschen heißt bei Telefon und Tablet, zuerst das Konto abzumelden und dann zurückzusetzen — ein Gerät, das noch mit einem Konto verknüpft ist, ist für den Nächsten gesperrt und für dich ein Risiko. Bei Rechnern reicht das Löschen der Dateien nicht; nimm die Festplatte heraus oder überschreib sie. Auch Drucker, Router, Navigationsgeräte und Fernseher speichern Zugangsdaten. Batterien und Akkus musst du entnehmen, soweit sie sich zerstörungsfrei herausnehmen lassen, und getrennt abgeben, etwa an den Sammelboxen im Handel. Fest verbaute Akkus bleiben drin, dann geht das Gerät komplett zur Sammelstelle. Beschädigte oder aufgeblähte Lithium-Akkus gehören nicht in die normale Sammelbox, sondern zur Schadstoffannahme — sag es beim Abgeben dazu.

Defekt inserieren ist erlaubt — wenn du es hinschreibst

Defekte Geräte dürfen inseriert werden, und sie verkaufen sich besser als gedacht, vorausgesetzt der Fehler steht im Titel. „Waschmaschine defekt, Lager laut, Rest funktioniert“ bringt Anfragen von Leuten, die reparieren; „Waschmaschine günstig abzugeben“ bringt Leute, die enttäuscht wieder abfahren. Beschreib den Fehler so genau, wie du ihn kennst, und behaupte nichts über die Ursache, wenn du sie nicht kennst — „schaltet nach zehn Minuten ab, Ursache unbekannt“ ist eine ehrliche und brauchbare Angabe. Nenne Modellnummer und Baujahr vom Typenschild, weil genau danach gesucht wird. Verkaufst du als Privatperson mit Gewährleistungsausschluss, deckt der die genannten Mängel ohnehin ab; verschweigen darfst du sie trotzdem nicht, sonst wird der Ausschluss nach § 444 BGB unwirksam.

Häufige Fragen

Lohnt es sich, ein zehn Jahre altes Gerät noch zu inserieren?

Wenn es funktioniert, ja. Gefragt sind vor allem Geräte mit Ersatzteilbedarf und einfache Technik ohne Kontobindung: Küchenmaschinen, Bohrmaschinen, Nähmaschinen, Verstärker. Nenne Modellnummer, Baujahr und Zubehör, weil danach gesucht wird. Bleibt die Anzeige zwei Wochen ohne Reaktion, ist der Wertstoffhof der nächste Schritt.

Muss ich etwas kaufen, um ein Altgerät abzugeben?

Bei kleinen Geräten bis 25 Zentimeter Kantenlänge nicht — die nimmt der Handel ab der genannten Verkaufsfläche ohne jedes Gegengeschäft zurück, und zwar bis zu drei Stück pro Geräteart. Bei großen Geräten wie Waschmaschine oder Kühlschrank gilt die Rücknahme eins zu eins, also beim Kauf eines gleichartigen Neugeräts.

Wie lösche ich ein Handy richtig, bevor es weggeht?

Konto abmelden, dann auf Werkseinstellungen zurücksetzen, danach prüfen, ob die Geräteschutzsperre wirklich deaktiviert ist. Nimm SIM- und Speicherkarte heraus, auch aus der Hülle. Bei älteren Modellen ohne Verschlüsselung hilft es, den Speicher nach dem Zurücksetzen mit belanglosen Daten zu füllen und danach erneut zurückzusetzen.

Darf ich ein defektes Gerät verkaufen, statt es zu entsorgen?

Ja, der Verkauf defekter Geräte ist zulässig. Der Defekt muss aber in der Anzeige stehen, sonst haftest du trotz Gewährleistungsausschluss. Schreib ihn in den Titel und beschreib das Fehlerbild konkret; der Käufer entscheidet dann selbst, ob sich eine Reparatur für ihn rechnet.

Ein genannter Defekt findet den Bastler, ein verschwiegener den Streit

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Stand: 2026-08-24 · Geschrieben von der zweito-Redaktion.