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Betrugsschutz für Jugendliche

Jugendliche zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig: Größere Verkäufe brauchen die Zustimmung der Eltern, kleine Käufe vom eigenen Taschengeld nicht. Praktisch wichtiger ist etwas anderes — fast jede Masche, die bei Jugendlichen ankommt, zielt auf Sneaker, Handys und Konsolen und verlangt Vorkasse.

Ab wann darf ein Jugendlicher etwas verkaufen

Bis zum siebten Geburtstag ist ein Kind geschäftsunfähig, danach bis zum achtzehnten beschränkt geschäftsfähig, § 106 BGB. Ein Vertrag, den ein Fünfzehnjähriger ohne Zustimmung der Eltern schließt, ist zunächst schwebend unwirksam: Die Eltern können ihn genehmigen oder ablehnen, § 108 BGB. Die bekannte Ausnahme ist § 110 BGB, der Taschengeldparagraf. Er greift, wenn die Leistung mit Mitteln bewirkt wurde, die dem Minderjährigen zur freien Verfügung überlassen wurden — also beim Bezahlen mit dem eigenen Taschengeld. Für den Verkauf des eigenen Fahrrads gilt er gerade nicht, denn dort fließt kein Taschengeld ab. Wer als Elternteil den Verkauf mitträgt, sollte deshalb selbst als Vertragspartner auftreten. Das ist die übliche Auslegung dieser Vorschriften und keine Beratung zu deinem konkreten Fall.

Die Masche, die bei Jugendlichen zuerst ankommt

Sie dreht sich fast immer um Dinge mit hoher Nachfrage: limitierte Sneaker, iPhones, Grafikkarten, Spielkonsolen, seltene Sammelkarten. Der Ablauf ist immer derselbe. Der angebliche Käufer bietet mehr als den Preis, will sofort abschließen und schickt eine Zahlungsbestätigung, die es nicht gibt — ein Screenshot, eine Mail mit dem Logo eines Bezahldienstes, manchmal beides. Danach kommt Druck: Die Ware müsse jetzt raus, sonst werde die Zahlung storniert. In der zweiten Variante zahlt er tatsächlich, aber über die Option „Freunde und Familie“ oder mit einer Kreditkarte, die ihm nicht gehört — und holt sich das Geld später zurück. Beides endet gleich: Die Ware ist weg, die Gutschrift verschwindet wieder vom Konto. Auffällig ist dabei fast immer der zu hohe Preis. Wer ohne Verhandlung mehr zahlt, als du verlangt hast, will nicht kaufen, sondern nur den Versand auslösen.

Wenn der Vertrag ohnehin über einen Erwachsenen laufen soll, legt ihr die Anzeige am besten gemeinsam über ein Elternkonto bei zweito an. Anzeige aufgeben

Kontodaten sind harmlos, Codes und Konten nicht

Die IBAN darf weitergegeben werden, sie steht auf jeder Rechnung. Ein Freigabecode aus der Banking-App, eine SMS-TAN oder die Zugangsdaten zum Konto dagegen niemals — auch nicht an einen angeblichen Support. Ein zweiter Punkt wird oft unterschätzt: das eigene Konto für fremde Zahlungen herzugeben. Die Anfrage klingt beiläufig — jemand könne sein Geld gerade nicht empfangen und du müsstest es nur weiterleiten, gegen Provision. Wer das tut, wird als Finanzagent benutzt und macht sich wegen Geldwäsche nach § 261 StGB strafbar, auch bei Leichtfertigkeit. Das Konto wird in solchen Fällen regelmäßig gesperrt, und die Bank kündigt. Die Regel ist einfach: Über dein Konto läuft nur Geld, das dir gehört. Wer eine Provision fürs Weiterleiten anbietet, sucht keinen Freund, sondern einen Namen, der am Ende in den Akten steht.

Was Eltern konkret klären können, ohne alles zu verbieten

Vier Dinge reichen meistens. Erstens: Das Konto, auf das gezahlt wird, gehört einem Erwachsenen oder wird gemeinsam eingesehen. Zweitens: Übergaben finden zuhause an der Tür, vor der Schule oder an einem belebten Ort statt — nie in einer fremden Wohnung und nicht im Dunkeln. Drittens: Bei Versand gibt es kein Paket, bevor das Geld auf dem Konto sichtbar ist; ein Screenshot ist keine Gutschrift. Viertens: Es gibt eine Ausstiegsregel — wer merkt, dass etwas schiefgeht, sagt es sofort und wird nicht bestraft. Der vierte Punkt ist der wichtigste, weil Jugendliche aus Angst vor Ärger schweigen. Verlorene Stunden entscheiden darüber, ob eine Zahlung noch zurückgeholt oder ein Paket noch gestoppt werden kann. Wer erst nach drei Tagen davon erzählt, hat den Zeitraum verpasst, in dem die Bank überhaupt etwas ausrichten konnte.

Häufige Fragen

Darf mein Sohn mit 16 sein Handy verkaufen?

Mit eurer Zustimmung ja. Ohne sie ist der Kaufvertrag schwebend unwirksam, ihr könnt ihn also nachträglich genehmigen oder platzen lassen. In der Praxis ist es einfacher, wenn die Anzeige über ein Elternkonto läuft und der Käufer weiß, mit wem er den Vertrag schließt.

Jemand hat mehr bezahlt und will die Differenz zurück — was tun?

Nichts zurückzahlen. Die Überzahlung ist bei dieser Masche entweder erfunden oder stammt von einem fremden Konto, und die Buchung wird später rückgängig gemacht. Deine Rücküberweisung dagegen bleibt bestehen. Melde den Kontakt im Portal und warte ab, ob der Betrag nach einigen Wochen noch auf deinem Konto ist.

Ist es schlimm, wenn ich meine Handynummer rausgegeben habe?

Meistens nicht, aber sie wird für weitere Versuche genutzt. Reagiere nicht auf Codes, die dir unaufgefordert per SMS zugeschickt werden, und gib sie an niemanden weiter — damit werden fremde Konten bestätigt. Blockiere die Nummer und melde den Kontakt dort, wo die Anzeige läuft.

Sneaker und Handys verkaufen, ohne Vorkasse zu riskieren

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Weiterführend

Stand: 2026-08-24 · Geschrieben von der zweito-Redaktion.