Courtage
Courtage ist ein anderes Wort für Maklerprovision: das Honorar, das ein Makler für die Vermittlung einer Wohnung oder Immobilie erhält.
Wo das Wort in Inseraten auftaucht
„Courtage: 3,57 % inkl. MwSt., zahlbar bei Beurkundung“ — steht das in einem Immobilieninserat, ist ein Makler beteiligt und der Kaufpreis ist nicht der Endbetrag. Bei Mietwohnungen liest man den Begriff seltener, seit das Bestellerprinzip gilt: Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn auch, in aller Regel also der Vermieter. Für private Anbieter ist das Wort vor allem ein Abgrenzungsmerkmal. Wenn du selbst vermietest oder verkaufst, gehört „provisionsfrei“ in den Titel deiner Anzeige, denn genau danach wird ausdrücklich gesucht und gefiltert.
Beim Kauf teilen sich beide Seiten die Provision
Erwirbt ein Verbraucher eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus, gilt seit Ende 2020 das Teilungsprinzip der §§ 656c und 656d BGB: Der Käufer trägt höchstens die Hälfte der Courtage, und er zahlt erst, wenn der Verkäufer seinen Anteil nachweislich gezahlt hat. Der zweite Grenzfall betrifft Anzeigen, die privat wirken sollen: Wer gewerblich vermittelt und das verschweigt, handelt irreführend. Schreib also dazu, ob du privat anbietest oder für jemanden vermittelst. Das gibt die allgemeine Rechtslage wieder und ist keine Beratung im Einzelfall.
Häufige Fragen
Muss ich als privater Verkäufer Courtage zahlen?
Nur wenn du selbst einen Makler beauftragt hast. Verkaufst du direkt an einen Käufer, entsteht kein Vermittlungshonorar. Vorsicht bei Anrufen von Maklern, die einen Interessenten versprechen: Ein Auftrag entsteht nicht nebenbei, aber lass dir trotzdem nichts unterschreiben, was du nicht gelesen hast.
Ist Courtage dasselbe wie Provision?
Ja, es sind zwei Wörter für dieselbe Sache. Courtage stammt aus dem Handel und klingt in Immobilienanzeigen etwas formeller, gemeint ist das Erfolgshonorar des Vermittlers. Wichtig ist nicht das Wort, sondern die Höhe, der Zeitpunkt der Fälligkeit und wer sie schuldet.