Zwischenmiete
Zwischenmiete ist die befristete Überlassung einer Wohnung oder eines Zimmers für einen festen Zeitraum — typischerweise während eines Auslandssemesters, einer Elternzeit oder eines längeren Projekts.
Datum und Möblierung schlagen den Grundriss
„Zwischenmiete 1.3. bis 31.8., möbliertes Zimmer in 3er-WG, 420 € warm“ — hier zählt der Zeitraum mehr als jede Beschreibung der Lage. Schreib ihn taggenau, nenn, was stehen bleibt und was du mitnimmst, und ob Bettwäsche, Geschirr und Internet dabei sind. Ebenso wichtig ist die Frage, wer Vertragspartner wird: Bei einer Untermiete schließt der Zwischenmieter den Vertrag mit dir, nicht mit dem Vermieter, samt Kaution und Übergabeprotokoll. Ein Foto von jedem Raum und den Zählerständen am Einzugstag erspart am Ende die Diskussion darüber, wie es vorher aussah.
Ohne Erlaubnis geht es nicht
Die Untervermietung ohne Erlaubnis des Vermieters ist nach § 540 BGB nicht zulässig; wer sie trotzdem fortsetzt, riskiert eine Abmahnung oder die Kündigung. Umgekehrt gibt § 553 Abs. 1 BGB dir einen Anspruch auf die Erlaubnis für einen Teil der Wohnung, wenn nach Vertragsschluss ein berechtigtes Interesse entstanden ist — etwa ein Auslandsaufenthalt. Frag deshalb schriftlich, bevor du inserierst, und leg die Antwort ab. Zweiter Grenzfall: Kurzzeitvermietung an Reisende fällt in vielen Städten unter Zweckentfremdungsregeln. Beschrieben ist die allgemeine Rechtslage, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Brauche ich für eine Zwischenmiete die Erlaubnis des Vermieters?
Ja, und zwar bevor jemand einzieht. Frag schriftlich mit Name, Zeitraum und Anzahl der Personen an, dann hast du eine belegbare Antwort. Für einen Teil der Wohnung besteht bei berechtigtem Interesse ein Anspruch auf die Erlaubnis; für die komplette Wohnung entscheidet der Vermieter frei.
Wer bekommt die Kaution bei einer Zwischenmiete?
Du als Hauptmieter, wenn du untervermietest — denn du bist der Vertragspartner deines Zwischenmieters. Halte den Betrag getrennt, notiere ihn im Untermietvertrag und rechne ihn nach dem Auszug mit Übergabeprotokoll ab. Deine eigene Kaution beim Vermieter bleibt davon vollständig unberührt.