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Käufer will Versand, du nur Abholung

Du musst nicht versenden. Nach § 269 BGB ist Leistungsort der Wohnsitz des Verkäufers, Abholung also der gesetzliche Regelfall — Versand ist ein Entgegenkommen, kein Anspruch. Steht „nur Abholung“ in der Anzeige, ist das eine klare Bedingung deines Angebots und kein Verhandlungspunkt.

Warum Abholung der Normalfall ist und nicht die Ausnahme

§ 269 Absatz 1 BGB bestimmt: Ist ein Leistungsort weder vereinbart noch aus den Umständen zu entnehmen, hat die Leistung an dem Ort zu erfolgen, an dem der Schuldner zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz hatte. Für dich als Verkäufer heißt das: Du schuldest die Übergabe bei dir zu Hause, nicht die Zustellung beim Käufer. Verschickst du trotzdem, wird daraus ein Versendungskauf mit einer eigenen Regel zum Gefahrübergang. Diese juristische Ausgangslage ist deshalb wichtig, weil viele Käufer Versand für selbstverständlich halten — Online-Handel hat das so geprägt. Zwischen Privatleuten ist es das nicht. Das ist eine Beschreibung der üblichen Rechtslage und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wer das einmal verstanden hat, diskutiert deutlich entspannter.

Zwei Sätze, mit denen du freundlich ablehnst

„Ich versende nicht, weil ich für Verpackung und Transportrisiko nicht einstehen möchte. Der Preis gilt bei Abholung.“ Das ist höflich, begründet und lässt keine Verhandlung offen. Wer weicher formulieren will: „Versand mache ich leider nicht, aber ich halte den Artikel bis Samstag für dich zurück, falls du kommen kannst.“ Damit gibst du etwas zurück, ohne nachzugeben. Was du dir sparen kannst: Erklärungen über Portopreise, Kartongrößen und Zeitmangel. Je länger die Begründung, desto mehr Angriffsfläche. Und wenn jemand ein zweites Mal nachfragt, wiederhole denselben Satz ohne Zusatz. Der häufigste Fehler ist nicht die Ablehnung, sondern das langsame Nachgeben in vier Nachrichten — am Ende versendest du doch, ärgerst dich und hast keinen besseren Preis.

Am wirksamsten steht „nur Abholung“ gleich im Titel und mit Ortsangabe — beim Anlegen der Anzeige kannst du beides direkt setzen. Anzeige aufgeben

Wann du deine Meinung trotzdem ändern solltest

Drei Fälle sprechen für eine Ausnahme. Erstens: Der Artikel steht seit vier Wochen ohne einzige Anfrage aus der Region — dann ist Versand kein Entgegenkommen, sondern der einzige Weg zum Verkauf. Zweitens: Der Gegenstand ist klein, leicht und unempfindlich, das Risiko also gering und der Aufwand klein. Drittens: Der Käufer bietet an, alle Kosten zu tragen und eine Abholung durch einen von ihm beauftragten Dienst zu organisieren — dann bleibt für dich nur die Bereitstellung. Was dagegen kein Grund ist: ein höheres Angebot. Wer 15 Euro mehr bietet, aber einen Versand mit 200 Euro Warenwert und Transportrisiko verlangt, kauft dir das Risiko nicht ab, sondern übergibt es dir. Prüf in diesen Fällen aber trotzdem, ob Verpackung und Haftung zum Warenwert passen.

Die Anzeige entscheidet, wie oft du gefragt wirst

Wer „nur Abholung“ in die letzte Zeile schreibt, bekommt trotzdem Versandanfragen, weil viele Interessenten nur Titel, Preis und erstes Bild ansehen. Schreib es deshalb in den Titel oder in die erste Textzeile: „Nur Abholung in 47533 Kleve.“ Ergänze den Grund in einem Halbsatz, das senkt die Nachfragequote messbar: „zu sperrig für den Versand“ oder „empfindliche Oberfläche“. Und nenn den Ort, denn die Ortsangabe ist bei reinen Abholartikeln die wichtigste Information überhaupt — niemand fährt 200 Kilometer für einen Küchentisch. Wer den Ort nennt, steht in der kürzeren Trefferliste, und dort wird tatsächlich zugegriffen. Ergänze außerdem einen Zeitraum, in dem du erreichbar bist, etwa werktags ab 17 Uhr. Wer Ort, Grund und Zeitfenster nennt, bekommt weniger Nachrichten und mehr Termine — und genau darum geht es bei einem Abholartikel.

Häufige Fragen

Muss ich versenden, wenn der Käufer das Porto zahlt?

Nein. Die Kostenübernahme ändert nichts daran, dass Versand eine zusätzliche Leistung ist, zu der du nicht verpflichtet bist. Du trägst weiterhin Verpackungsaufwand und den Ärger im Schadensfall. Sag freundlich ab und nenn den Grund in einem Satz. Bleib bei einem Satz, längere Begründungen laden zum Weiterverhandeln ein.

Ist nur Abholung in der Anzeige verbindlich?

Es ist eine Bedingung deines Angebots und damit Teil dessen, worüber ihr euch einigt. Ein Kaufvertrag entsteht ohnehin erst, wenn beide Seiten einverstanden sind. Wer die Bedingung nicht akzeptiert, kauft nicht — mehr passiert nicht. Halte die Bedingung in der Anzeige sichtbar, dann entsteht dieser Streit gar nicht erst.

Der Käufer hat schon überwiesen, obwohl ich nicht versende. Was nun?

Überweis den Betrag zurück und schreib dazu, dass keine Einigung über den Versand bestand. Warte nicht ab und liefere nicht unter Druck. Eine unaufgeforderte Zahlung begründet keinen Anspruch auf eine Leistung, die du nie zugesagt hast. Notiere dir Datum und Betrag der Rücküberweisung für den Fall späterer Nachfragen.

Wie formuliere ich nur Abholung, ohne unfreundlich zu wirken?

Nenn den Grund und biete etwas an: zurückhalten bis zu einem Termin, Hilfe beim Verladen, flexible Uhrzeiten. Ein Satz reicht. Lange Rechtfertigungen laden zum Weiterverhandeln ein, kurze und begründete Absagen werden fast immer akzeptiert. Wiederhole bei einer zweiten Anfrage exakt denselben Satz, ohne Zusatz und ohne Entschuldigung.

Wer Abholung will, schreibt es nach oben statt nach unten

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Weiterführend

Stand: 2026-08-24 · Geschrieben von der zweito-Redaktion.