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Batteriegesetz

Das Batteriegesetz regelt Registrierung, Kennzeichnung und Rücknahme von Batterien und Akkus — als Privatverkäufer trifft dich daraus keine Pflicht, wohl aber der Grund, Akkus ehrlich zu beschreiben und niemals in den Hausmüll zu geben.

Wo Akkus im Privatverkauf zum Thema werden

Beim Versand und bei der Entsorgung. In guten Anzeigen steht dann „Akku hält im Alltag noch etwa zwei Stunden, 320 Ladezyklen laut Systeminfo“ — eine Angabe, die mehr Vertrauen schafft als jede allgemeine Zustandsbeschreibung, weil der Käufer sie nachprüfen kann. Für den Versand gilt: Lithiumhaltige Akkus sind Gefahrgut. Fest im Gerät verbaut und unbeschädigt gehen sie meist als normales Paket, lose Ersatzakkus nur unter Auflagen, beschädigte oder aufgeblähte Zellen gar nicht. Ein sich wölbendes Gehäuse ist nichts, was man verschweigt, sondern ein Grund, nur Abholung anzubieten.

Der Irrtum: Batterien sind einfach Zubehör

Weitgehend stimmt das, zwei Dinge aber nicht. Erstens: Wer Batterien oder batteriebetriebene Geräte neu in Verkehr bringt, muss sich vorher registrieren lassen — das trifft Importeure und Hersteller, nicht dich mit deinem alten Werkzeugakku. Zweitens: Altbatterien gehören nicht in den Restmüll, sondern zurück in den Handel oder zum Wertstoffhof, und diese Rücknahme ist für dich kostenlos. Wer ein Gerät entsorgt, entnimmt vorher die Batterien, soweit sie sich zerstörungsfrei ausbauen lassen. Beschrieben ist der allgemeine Rahmen, keine Auskunft für deinen Einzelfall.

Häufige Fragen

Darf ich einen Ersatzakku per Post verschicken?

Meist nur eingeschränkt. Lithiumhaltige Akkus sind Gefahrgut: Fest im Gerät verbaut und unbeschädigt akzeptieren die Paketdienste sie in der Regel, lose Einzelakkus nur unter Auflagen, beschädigte oder aufgeblähte Zellen überhaupt nicht. Die genauen Bedingungen stehen in den Beförderungsbedingungen des Dienstes — vorher lesen spart den Ärger.

Muss ich den Akku vor dem Verkauf ausbauen?

Nein, beim Verkauf eines funktionierenden Geräts gehört der Akku dazu. Entnommen wird er, wenn das Gerät entsorgt wird und sich die Zelle zerstörungsfrei ausbauen lässt. Für den Verkauf zählt die ehrliche Angabe: Alter, Ladezyklen, ungefähre Laufzeit und ein Hinweis, falls sich das Gehäuse wölbt.

Ladezyklen, Laufzeit, Netzteil dabei — damit ist die Anzeige fertig

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Weiterführend

Stand: 2026-08-24 · Geschrieben von der zweito-Redaktion.