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Freibetrag

Ein Freibetrag ist der Teil eines Betrags, der in jedem Fall steuerfrei bleibt — versteuert wird ausschließlich das, was darüber hinausgeht.

So sieht der Unterschied in Zahlen aus

Nimm 3.000 Euro Gewinn und einen gedachten Freibetrag von 1.000 Euro: steuerpflichtig sind 2.000 Euro. Dieselben 3.000 Euro bei einer Freigrenze von 1.000 Euro: steuerpflichtig sind alle 3.000 Euro. Der Mechanismus ist ein völlig anderer, das Wort klingt nur ähnlich. Echte Freibeträge kennt das Steuerrecht an vielen Stellen — etwa den Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG für Trainer, Ausbilder und Betreuer im gemeinnützigen Bereich. Dort bleibt der begünstigte Teil der Einnahmen frei, und nur der Überschuss wird angefasst. In Foren wird beides ständig durcheinandergeworfen, meist in Sätzen der Bauart „bis 1.000 Euro ist doch sowieso alles frei“.

Für Privatverkäufe gibt es keinen Freibetrag

Das ist der Punkt, an dem die Verwechslung teuer wird. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften kennen keinen Freibetrag, sondern eine Freigrenze — der Gesetzestext formuliert die Steuerfreiheit als Bedingung und nicht als Abzug. Wer also in der Annahme rechnet, die ersten tausend Euro seien in jedem Fall sicher, kalkuliert falsch, sobald er darüber liegt. Ein zweiter Grenzfall betrifft die Reihenfolge: Werbungskosten wie Versand, Verpackung und Gebühren mindern den Gewinn, bevor irgendeine Grenze geprüft wird. Sie sind kein Freibetrag, sondern gehören in die Gewinnermittlung. Beschrieben ist hier die übliche Rechtslage; für deinen Einzelfall ersetzt das keine steuerliche Beratung.

Häufige Fragen

Wie merke ich mir den Unterschied zwischen Freibetrag und Freigrenze?

Ein Freibetrag ist ein Sockel, der immer stehen bleibt: Du ziehst ihn ab, der Rest wird versteuert. Eine Freigrenze ist ein Schalter: darunter null, darüber alles. Bei Privatverkäufen gilt der Schalter. Wer sich das einmal an einem Rechenbeispiel klarmacht, verwechselt es danach nicht wieder.

Kann ich Verkaufsverluste vom Gewinn abziehen?

Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften lassen sich mit Gewinnen aus solchen Geschäften verrechnen, aber nicht mit Lohn oder anderen Einkünften. Verluste aus Gegenständen des täglichen Gebrauchs zählen gar nicht mit, weil diese Geschäfte insgesamt außen vor bleiben. Belege für Ein- und Verkauf sind dabei die Grundlage jeder Rechnung.

Rechnung steht, Gegenstand liegt bereit

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Stand: 2026-08-24 · Geschrieben von der zweito-Redaktion.