Vorlage: Job und Aushilfe
In eine Stellenanzeige gehören die Tätigkeit, die Stundenzahl pro Woche, der Stundenlohn in Euro, der Arbeitsort, der Starttermin und die Vertragsart. Ohne Lohnangabe bekommst du weniger und schlechter passende Bewerbungen. Und die Stelle muss geschlechtsneutral ausgeschrieben sein — deshalb steht in ordentlichen Anzeigen der Zusatz m/w/d.
Tätigkeit, Stunden, Lohn — alles andere ist Zierrat
Bewerber entscheiden anhand von drei Angaben, ob sie schreiben. Erstens: Was ist zu tun, konkret und in Tätigkeiten statt in Rollennamen. „Regale einräumen, Kasse, Ware annehmen“ ist besser als „Mitarbeit im Verkauf“. Zweitens: Wie viele Stunden pro Woche, an welchen Tagen, zu welchen Zeiten — gerade bei Aushilfen ist die Lage der Schichten entscheidend, weil sie neben Schule, Studium oder einem anderen Job liegen muss. Drittens der Lohn in Euro pro Stunde. Wer ihn weglässt, wird als unsicher gelesen, und die besten Bewerber schreiben zuerst dorthin, wo eine Zahl steht. Ergänze den genauen Arbeitsort mit Stadtteil, damit jemand den Weg abschätzen kann, und sag, ab wann du jemanden brauchst und wie lange die Stelle laufen soll.
Minijob heißt nicht formlos
Auch eine Aushilfe braucht einen Arbeitsvertrag, eine Anmeldung bei der Minijob-Zentrale und eine Aufzeichnung der Arbeitszeiten. Der gesetzliche Mindestlohn gilt genauso wie in jedem anderen Arbeitsverhältnis. Die Verdienstgrenze für einen Minijob ist seit Oktober 2022 an den Mindestlohn gekoppelt: Sie ergibt sich rechnerisch aus dem Mindestlohn multipliziert mit 130 und geteilt durch drei, sodass eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn immer möglich bleibt. Steigt der Mindestlohn, steigt die Grenze mit, und das passiert inzwischen regelmäßig. Rechne deshalb vor jeder Ausschreibung kurz nach, wie viele Stunden pro Monat zu deinem Stundensatz noch unterhalb der Grenze liegen. Schreib in die Anzeige, welche Vertragsart du anbietest — Minijob, kurzfristige Beschäftigung, Werkstudentenstelle oder Teilzeit — denn davon hängen für Bewerber Steuer und Sozialversicherung ab. Das umreißt die allgemeine Rechtslage und ist keine Rechtsberatung.
Mit Tätigkeit, Stundenzahl und Lohn steht das Gerüst der Anzeige, und das Aufgeben einer Stellenanzeige ist bei uns kostenlos. Anzeige aufgeben
Wie du ausschreibst, ohne gegen das AGG zu verstoßen
Ein Arbeitsplatz darf nach § 11 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes nicht unter Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ausgeschrieben werden. Praktisch heißt das: keine Geschlechtsbezeichnung ohne den Zusatz m/w/d, keine Altersgrenzen wie „junges Team gesucht, bis 25“, keine Anforderungen an Herkunft, Religion oder Familienstand, die mit der Tätigkeit nichts zu tun haben. Auch „Muttersprachler“ ist heikel, wenn es um eine Sprachkenntnis geht, die man auch anders erwerben kann — schreib stattdessen das Niveau, das du brauchst. Eine Anzeige, die dagegen verstößt, ist ein Einfallstor für Entschädigungsansprüche abgelehnter Bewerber. Und formuliere Anforderungen als Anforderungen, nicht als Wunschbild einer Person: körperliche Belastbarkeit, Führerschein Klasse B, Verfügbarkeit am Samstagvormittag. Was hier steht, ist die allgemeine Rechtslage und keine Beratung im Einzelfall.
Zum Kopieren
Titel: [Tätigkeit] (m/w/d) in [Ort/Stadtteil], [Zahl] Stunden pro Woche, [Betrag] Euro pro Stunde Beschreibung: Für [Betrieb/Haushalt/Projekt] in [Ort, Stadtteil] suche ich Unterstützung als [Tätigkeit] (m/w/d). Aufgaben: [drei bis fünf konkrete Tätigkeiten]. Umfang: [Zahl] Stunden pro Woche, [Wochentage], Arbeitszeit [von bis], [feste Schichten / nach Absprache]. Start: ab [Datum], [befristet bis Datum / unbefristet]. Vergütung: [Betrag] Euro pro Stunde, Abrechnung [monatlich], [Zuschläge, Fahrtkostenzuschuss]. Vertragsart: [Minijob mit Anmeldung bei der Minijob-Zentrale / kurzfristige Beschäftigung / Teilzeit]. Voraussetzungen: [Mindestalter, Führerschein, Sprachniveau, körperliche Anforderungen] — Vorkenntnisse [nötig / nicht nötig, Einarbeitung erfolgt]. Nicht gefordert: [was ausdrücklich nicht nötig ist]. Bewerbung: kurze Nachricht mit [Name, Verfügbarkeit, Erfahrung], Rückmeldung innerhalb von [Zeitraum]. Ein Kennenlernen dauert etwa [Minuten] Minuten und findet [wo] statt.
Häufige Fragen
Muss ich den Stundenlohn in die Anzeige schreiben?
Vorgeschrieben ist es nicht, sinnvoll aber fast immer. Anzeigen mit Lohnangabe bekommen mehr und passendere Bewerbungen, weil niemand seine Zeit in ein Gespräch steckt, das an der Zahl scheitert. Nenn einen Betrag pro Stunde statt einer Spanne, und sag dazu, ob Zuschläge oder Fahrtkosten dazukommen.
Warum steht in Stellenanzeigen immer m/w/d?
Weil eine Ausschreibung geschlechtsneutral sein muss. Der Zusatz macht deutlich, dass sich alle bewerben können, und schützt dich vor Entschädigungsansprüchen abgelehnter Bewerber. Dasselbe gilt für Altersangaben: „junges Team gesucht“ als Anforderung ist heikel, die sachliche Beschreibung der Aufgabe und ihrer Anforderungen dagegen unproblematisch.
Wie melde ich eine Aushilfe an?
Über die Minijob-Zentrale, bevor die erste Schicht beginnt. Dazu brauchst du die Sozialversicherungsnummer und die Steuer-Identifikationsnummer der Person, einen schriftlichen Arbeitsvertrag und eine Aufzeichnung der Arbeitszeiten. Für Privathaushalte gibt es ein vereinfachtes Verfahren, das die Anmeldung deutlich verkürzt und die Abgaben pauschal abrechnet. Melde vor dem ersten Arbeitstag an, nicht danach.
Darf ich Bewerbern absagen, ohne einen Grund zu nennen?
Ja, und es ist meistens auch klüger. Eine kurze, freundliche Absage ohne Begründung reicht völlig. Schreib nichts über Alter, Herkunft, Geschlecht oder Gesundheit hinein, auch nicht wohlwollend gemeint. Antworte allen, die sich beworben haben — das kostet fünf Minuten und wird in kleinen Orten erstaunlich lange erinnert.