SCHUFA-Auskunft und Vermieteranfragen
Ein Vermieter darf eine Bonitätsauskunft verlangen, aber erst, wenn du in der engeren Auswahl bist — nicht von zwanzig Leuten beim Besichtigungstermin. Eine Pflicht, sie vorzulegen, gibt es nicht; ohne sie bekommst du die Wohnung in der Praxis allerdings selten. Wichtig ist, welches der beiden Papiere du herausgibst.
Zwei Papiere heißen SCHUFA, und nur eines gehört dem Vermieter
Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist kostenlos und enthält alles, was über dich gespeichert ist: jedes Konto, jeden Mobilfunkvertrag, jede Anfrage der letzten Monate. Sie ist als Kontrollinstrument für dich gedacht, nicht als Bewerbungsunterlage. Wer sie im Original weitergibt, legt einem Fremden die eigene Vertragsgeschichte offen. Das zweite Papier ist der kostenpflichtige BonitätsCheck: eine Seite, die im Kern bestätigt, dass keine negativen Merkmale vorliegen, plus eine Einstufung. Genau dafür wurde er gebaut. Wenn ein Vermieter „SCHUFA“ verlangt, meint er fast immer diese kurze Bestätigung — er will nicht wissen, bei welcher Bank du dein Girokonto führst. Du darfst die lange Fassung auch geschwärzt vorlegen, aber das wirkt in einem Bewerbungsstapel selten souverän. Einfacher ist es, die kurze Variante zu besorgen und die vollständige für dich zu behalten.
Welche Fragen zulässig sind und welche du nicht beantworten musst
Zulässig sind Fragen, die das Mietverhältnis tragen: Beruf, Arbeitgeber, Nettoeinkommen, Zahl der einziehenden Personen, ob ein Insolvenzverfahren läuft, ob Mietschulden bestehen. Unzulässig sind Fragen nach Schwangerschaft und Familienplanung, Religion, Parteizugehörigkeit, Gewerkschaftsmitgliedschaft, Vorstrafen ohne Bezug zur Wohnung und Krankheiten. Auf eine unzulässige Frage darfst du bewusst falsch antworten, ohne dass der Vermieter den Vertrag später deshalb anfechten kann — bei einer zulässigen Frage ist es umgekehrt. Wichtig ist auch der Zeitpunkt. Der Grundsatz der Datenminimierung erlaubt die Abfrage erst dann, wenn ernsthaftes Interesse an genau dir besteht. Wer beim ersten Massentermin Gehaltsnachweise einsammelt, sammelt sie von Leuten, die er nie anrufen wird. Nach einer Absage gilt: Unterlagen zurückgeben oder vernichten. Dargestellt ist die übliche Rechtslage — Rechtsberatung im Einzelfall ist etwas anderes.
Wenn du selbst vermietest, sparst du dir die Hälfte der Rückfragen, indem du schon in der Wohnungsanzeige aufzählst, welche Unterlagen du zur Besichtigung sehen willst. Anzeige aufgeben
Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist freiwillig
Dein bisheriger Vermieter muss dir keine Bescheinigung ausstellen, dass du pünktlich gezahlt hast. Einen durchsetzbaren Anspruch darauf gibt es nach der Rechtsprechung nicht, und mancher Vermieter verweigert sie aus Prinzip. Das ist kein Makel und kein Grund, dich aus dem Rennen zu nehmen. Ersatz gibt es genug: Kontoauszüge der letzten drei bis sechs Monate, auf denen nur die Mietbuchungen sichtbar bleiben und der Rest geschwärzt ist, dazu eine Kopie des alten Mietvertrags. Wer eine Selbstauskunft ausfüllt, sollte darin nichts behaupten, was ein Blick ins Papier widerlegt. Beim Ausweis gilt: zeigen ja, Kopie behalten nur mit deinem Einverständnis, und die Ausweisnummer darf abgedeckt sein. Vor Vertragsschluss braucht ein Vermieter keine Ausweiskopie, um dich einzuschätzen.
Wenn tatsächlich ein negativer Eintrag drinsteht
Ein Eintrag ist kein Ausschlusskriterium, ein verschwiegener Eintrag schon. Sprich ihn vor der Auskunft an, in einem Satz und mit Grund: alte Handyrechnung, seit zwei Jahren erledigt. Steht dort etwas Falsches, hast du nach Art. 16 DSGVO einen Anspruch auf Berichtigung und nach Art. 17 DSGVO auf Löschung unrichtiger Daten; die Auskunftei muss das prüfen und antworten. Erledigte Forderungen verschwinden nach festen Fristen von selbst. Praktisch hilft außerdem, was Sicherheit ersetzt: ein Bürge, eine Referenz des früheren Vermieters, ein unbefristeter Arbeitsvertrag im Anhang. Was nicht hilft, ist eine höhere Kaution — sie darf nach § 551 Abs. 1 BGB höchstens das Dreifache der Nettokaltmiete betragen, und du darfst sie nach § 551 Abs. 2 BGB in drei gleichen Monatsraten zahlen.
Häufige Fragen
Muss ich dem Vermieter meine SCHUFA zeigen?
Nein, eine Pflicht dazu gibt es nicht. Ohne Auskunft wirst du bei mehreren Bewerbern aber praktisch nie genommen. Verlangen darf der Vermieter sie erst, wenn du in der engeren Wahl bist. Gib die kurze Bonitätsbestätigung heraus und behalte die vollständige Datenkopie mit deiner Vertragsgeschichte für dich.
Ist die SCHUFA-Auskunft kostenlos?
Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist kostenlos, die Bearbeitung dauert allerdings einige Tage. Der BonitätsCheck, den Vermieter üblicherweise sehen wollen, kostet Geld und ist sofort verfügbar. Beide zeigen nicht dasselbe: Die kostenlose Variante enthält deutlich mehr über dich, als in eine Wohnungsbewerbung gehört.
Darf der Vermieter nach meinem Gehalt fragen?
Ja. Das Nettoeinkommen betrifft den Kern des Mietverhältnisses, die Frage ist zulässig. Unzulässig sind dagegen Fragen nach Schwangerschaft, Kinderwunsch, Religion, Partei oder Krankheiten. Auf solche Fragen darfst du falsch antworten, ohne dass der Vermieter den Vertrag später deswegen anfechten kann.
Was mache ich bei einem negativen Eintrag?
Sprich ihn selbst an, bevor der Vermieter ihn liest, und nenne den Grund in einem Satz. Ist der Eintrag falsch, verlange über Art. 16 DSGVO die Berichtigung. Hilfreich sind außerdem ein Bürge oder eine Referenz des bisherigen Vermieters. Mehr als drei Nettokaltmieten Kaution darf niemand von dir fordern.