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Verschenk-Anzeige formulieren

In eine Verschenk-Anzeige gehören Zustand, Abholfenster und eine klare Regel, wer den Zuschlag bekommt. Ohne diese Regel meldet sich ein Dutzend Leute und keiner kommt. Rechtlich ist eine Schenkung kein Kauf: Nach § 521 BGB haftest du nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Der Zustand gehört auch in die Verschenk-Anzeige

Kostenlos heißt nicht beschreibungsfrei. Wer sich auf eine Verschenk-Anzeige meldet, plant eine Fahrt, oft mit geliehenem Auto und zu zweit. Wenn dann ein Sofa mit durchgesessener Sitzfläche und Katzenkratzern dasteht, war die Fahrt umsonst und beide sind verärgert. Schreib also dasselbe hin wie beim Verkauf: Maße, Zustand mit den Macken, was fehlt, ob es zerlegt ist oder zerlegt werden muss. Ein ehrlicher Satz wie „Der Bezug ist an der linken Armlehne aufgerieben, die Polsterung ist in Ordnung, für einen Bastelraum reicht es allemal“ sorgt dafür, dass der Richtige kommt. Zwei Fotos genügen dafür meistens nicht — mach eher vier, eines davon von der schlechtesten Stelle. Auf diese Art holt jemand das Stück ab, statt es anzuschauen und stehen zu lassen.

Eine Regel, wer es bekommt, und ein Abholfenster

Das größte Problem bei Verschenk-Anzeigen sind Zusagen, die nicht eingehalten werden. Der Gegenwert ist null, also ist auch die Hemmschwelle null. Zwei Formulierungen helfen. Die erste ist die Vergaberegel: „Es bekommt, wer als Erstes einen konkreten Abholtermin nennt — nicht, wer als Erstes schreibt.“ Damit belohnst du Verbindlichkeit statt Reaktionsgeschwindigkeit. Die zweite ist das Abholfenster: „Steht bis Sonntag 18 Uhr im Hausflur, danach geht es zum Wertstoffhof.“ Ein Fenster erzeugt einen echten Termin, ohne Druck aufzubauen, weil der Grund nachvollziehbar ist. Wenn du kannst, biete eine Abholung ohne Übergabe an: Sachen, die vor der Tür stehen dürfen, gehen deutlich zuverlässiger weg. Und schreib dazu, ob beim Tragen geholfen wird und ob das Teil zerlegt werden muss. Ein Foto vom Stück an seinem jetzigen Platz beantwortet nebenbei die Frage, ob es überhaupt ins Auto passt.

Ein Abholfenster und vier ehrliche Fotos reichen aus, damit das Teil tatsächlich abgeholt wird — die Anzeige dafür ist in zwei Minuten online. Anzeige aufgeben

Verschenkt ist nicht verkauft, auch rechtlich nicht

Eine Schenkung ist nach § 516 BGB eine Zuwendung, durch die jemand einen anderen aus seinem Vermögen bereichert, und beide Seiten sind sich einig, dass sie unentgeltlich erfolgt. Für die Haftung gilt § 521 BGB: Der Schenker hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Ein Gewährleistungsausschluss, wie er in Verkaufsanzeigen steht, ist deshalb überflüssig — es gibt hier keine Gewährleistung, die auszuschließen wäre. Was du trotzdem nicht darfst: eine bekannte Gefahr verschweigen. Ein Heizlüfter mit angeschmortem Kabel, eine Leiter mit gebrochener Sprosse oder ein Kinderbett mit ausgerissener Verankerung gehören nicht in eine Verschenk-Anzeige, sondern zum Wertstoffhof. Bei Elektrogeräten und Möbeln mit Sicherheitsfunktion ist die Entsorgung der ehrlichere Weg. Das umreißt die übliche Rechtslage und ist keine Beratung für deinen Fall.

Zum Kopieren

Titel: [Warenart] [Marke] zu verschenken — Abholung [Stadtteil] bis [Wochentag]

Zu verschenken: [Gegenstand], [Maße in cm], [Farbe/Material], Alter etwa [Jahre].

Zustand ehrlich: [Funktion in Ordnung / eingeschränkt]. Sichtbare Spuren: [Stelle und Art]. Es fehlt: [Teil]. Für [gedachten Zweck, z. B. Werkstatt, erste Wohnung, Bastelprojekt] gut geeignet, für [Zweck] nicht mehr.

Abholung: [PLZ] [Stadtteil], [Etage], bis [Wochentag] [Uhrzeit]. Danach [Wertstoffhof / Sperrmüll].
Das Teil steht [im Hausflur / vor der Tür] bereit, Abholung ist auch ohne Absprache mit mir möglich.
Zerlegen nötig: [ja, Werkzeug mitbringen / nein].

Vergabe: Es bekommt, wer als Erstes einen konkreten Abholtermin nennt. Ich melde mich am selben Tag zurück und sage Bescheid, sobald es weg ist.

Häufige Fragen

Muss ich beim Verschenken Mängel angeben?

Rechtlich haftest du nur eingeschränkt, praktisch lohnt es sich trotzdem. Wer eine falsche Vorstellung mitbringt, lädt nicht ein und du sitzt weiter darauf. Bekannte Gefahren musst du in jedem Fall nennen: ein beschädigtes Kabel, ein Riss im tragenden Teil, ein defektes Schloss. Solche Sachen verschenkt man besser gar nicht.

Kann ich eine Schenkung zurückfordern?

In engen Grenzen ja, etwa bei grobem Undank oder wenn du selbst bedürftig wirst. Für den Alltag heißt das: Nein, das Sofa kommt nicht zurück, weil es der Abholer am nächsten Tag weiterverkauft. Wenn dich das stört, verkauf es lieber für einen kleinen Betrag statt es zu verschenken.

Wie verhindere ich, dass niemand kommt?

Mit einem Abholfenster und einer Vergaberegel, die Verbindlichkeit belohnt. Frag nach einem konkreten Termin statt nach Interesse, und gib das Teil an den, der zuerst einen nennt. Wenn es vor der Tür stehen darf, geht es fast immer weg — die meisten Absagen entstehen aus Terminabstimmung, nicht aus fehlendem Interesse.

Sonntag steht der Flur wieder leer, wenn die Anzeige heute rausgeht

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Stand: 2026-08-24 · Geschrieben von der zweito-Redaktion.