Wohnberechtigungsschein kurz erklärt
Ein Wohnberechtigungsschein ist die Bescheinigung deiner Gemeinde, dass dein Einkommen unter der Grenze für geförderten Wohnraum liegt. Ohne ihn darfst du eine Sozialwohnung nicht beziehen, selbst wenn Vermieter und Mieter sich einig sind. Beantragt wird er bei der Wohnungsstelle deiner Stadt, und er gilt in der Regel ein Jahr.
Woran du in einer Anzeige erkennst, dass du ihn brauchst
Die Formulierungen sind kurz und stehen meist am Anfang: „nur mit WBS“, „WBS erforderlich“, manchmal ergänzt um eine Zahl oder einen Buchstaben. Diese Zusätze bezeichnen die Einkommensstufe, für die der Schein ausgestellt ist — die Stufen sind Ländersache und heißen deshalb überall anders. Auf dem Schein selbst stehen zwei Angaben, die genauso wichtig sind wie die Stufe: für wie viele Personen er gilt und wie groß die Wohnung höchstens sein darf. Ein Schein für zwei Personen passt nicht auf eine Vier-Zimmer-Wohnung, auch wenn das Einkommen stimmt. Wenn in der Anzeige nichts steht, die Miete aber auffällig unter dem Ortsniveau liegt, frag nach, bevor du zur Besichtigung fährst. Geförderte Wohnungen sind der häufigste Grund für einen Preis, der zu gut aussieht.
Was geprüft wird und welche Unterlagen du brauchst
Geprüft werden zwei Dinge: die Größe deines Haushalts und euer Gesamteinkommen im kommenden Jahr. Gerechnet wird nicht mit dem Brutto vom Lohnzettel, sondern mit einem eigens definierten Jahreseinkommen, von dem Pauschalen und Freibeträge abgezogen werden — für Kinder, für Alleinerziehende, für junge Ehepaare. Deshalb liegen Haushalte, die sich sicher zu weit oben wähnen, häufiger unter der Grenze als gedacht. Mitbringen musst du in der Regel Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate für alle Erwachsenen, den Ausweis und das ausgefüllte Antragsformular deiner Kommune. Selbständige rechnen mit dem letzten Steuerbescheid. Die Gebühr ist regional unterschiedlich und liegt oft im niedrigen zweistelligen Bereich, mancherorts entfällt sie ganz. Bearbeitungszeiten von mehreren Wochen sind normal, in großen Städten eher die Regel.
Wenn du eine geförderte Wohnung anbietest, gehört der Hinweis auf den Schein in die erste Zeile der Wohnungsanzeige, damit sich nur Leute melden, die auch einziehen dürfen. Anzeige aufgeben
Der Schein ist eine Erlaubnis, keine Wohnung
Das ist der Irrtum, der am meisten Zeit kostet: Wer den Schein in der Hand hält, hat keinen Anspruch auf eine Wohnung, sondern nur die Berechtigung, eine geförderte anzumieten. Suchen musst du selbst, und die Konkurrenz ist genau die Gruppe, die dasselbe Papier besitzt. Das zweite Problem ist die Frist. Läuft der Schein während der Bewerbung ab, wird der Vertrag nicht geschlossen — er muss zum Zeitpunkt der Unterschrift gültig sein. Beantrage ihn also nicht auf Vorrat zwei Jahre vorher, aber auch nicht erst, wenn die Wunschwohnung schon inseriert ist. Steigt dein Einkommen später über die Grenze, musst du nicht ausziehen; in einzelnen Ländern kann dann allerdings eine zusätzliche Abgabe anfallen. Das ist die Rechtslage in ihren Grundzügen, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Was du als Anbieter in die Anzeige schreiben musst
Wenn du eine geförderte Wohnung weitervermietest, gehört der Hinweis in die erste Zeile und nicht in den letzten Absatz. Nenne drei Dinge: dass ein Schein nötig ist, für welche Personenzahl die Wohnung ausgelegt ist und ab wann sie frei wird. Ohne diese Angaben besichtigen Leute, die nie einziehen dürfen, und du führst dieselben zwanzig Gespräche zweimal. Sinnvoll ist außerdem der Satz, dass der Schein zum Vertragstermin gültig sein muss — das erspart dir den Fall, in dem am Ende ein abgelaufenes Papier auf dem Tisch liegt. Prüfen musst du das Dokument selbst; die Wohnungsstelle stellt es aus, kontrolliert aber nicht, wer später einzieht. Bei geförderten Wohnungen ist auch die Untervermietung enger geregelt als sonst.
Häufige Fragen
Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein?
Bei der Wohnungsstelle oder dem Wohnungsamt deiner Stadt oder deines Landkreises, in vielen Kommunen inzwischen online. Nötig sind das Antragsformular, Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate und der Ausweis. Rechne mit mehreren Wochen Bearbeitungszeit und einer kleinen Gebühr, die je nach Kommune unterschiedlich ausfällt oder ganz entfällt.
Wie lange ist der WBS gültig?
In der Regel ein Jahr ab Ausstellung. Entscheidend ist, dass er am Tag der Vertragsunterschrift noch gültig ist, nicht am Tag der Besichtigung. Läuft er vorher ab, musst du neu beantragen und die Einkommensnachweise erneut einreichen. Einen Verlängerungsvermerk auf dem alten Papier gibt es nicht.
Muss ich ausziehen, wenn ich mehr verdiene?
Nein. Geprüft wird nur beim Einzug, ein späteres höheres Einkommen berührt dein Mietverhältnis nicht. In einzelnen Bundesländern kann bei deutlicher Überschreitung eine zusätzliche Abgabe erhoben werden. Kündigen darf der Vermieter dir deswegen aber nicht, und einen neuen Nachweis musst du auch nicht vorlegen.