Krypto-Hardware und Steuerfragen
Wie du den Verkauf von Mining-Hardware versteuerst, hängt davon ab, wie du sie genutzt hast. Lief sie in einem gewerblichen Mining-Betrieb, ist der Erlös eine Betriebseinnahme. War das Mining privat und gelegentlich, greift die Systematik der privaten Veräußerungsgeschäfte — und deren Jahresfrist ist bei Grafikkarten meist längst abgelaufen.
Gewerbliches Mining macht die Hardware zu Betriebsvermögen
Wer planmäßig, dauerhaft und mit Gewinnabsicht auf eigenes Risiko schürft, betreibt in aller Regel ein Gewerbe. Dann gehören Rigs, Netzteile und Mainboards zum Betriebsvermögen, und ihr Verkauf ist eine Betriebseinnahme — unabhängig davon, wie lange sie im Bestand waren. Gegenzurechnen ist der Restbuchwert. Genau hier liegt die Überraschung: Nach der Verwaltungsauffassung darf für Computerhardware eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr angesetzt werden. Wer davon Gebrauch gemacht hat, führt die Karten schon nach einem Jahr mit einem Restbuchwert von null. Der gesamte Verkaufserlös ist dann Gewinn. Das ist kein Fehler im System, sondern die Kehrseite der schnellen Abschreibung: Was vorne vollständig abgezogen wurde, kommt hinten vollständig zurück. Wer dagegen nie abgeschrieben hat, weil er die Anschaffung gar nicht erklärt hat, hat ein anderes Problem und sollte es vor dem Verkauf klären.
Privates Mining und die Frage nach der Frist
Hast du gelegentlich und ohne Gewinnabsicht geschürft, bleibt der Hardwareverkauf ein privates Veräußerungsgeschäft. Der Normalfall ist die einjährige Frist, und die läuft bei Karten, die zwei Jahre im Rechner steckten, ohnehin ins Leere. Es gibt allerdings eine Sonderregel: Wird ein Gegenstand als Einkunftsquelle genutzt, verlängert sich die Frist auf zehn Jahre. Ob eine privat betriebene Grafikkarte darunterfällt, hängt davon ab, ob mit ihr überhaupt steuerbare Einkünfte erzielt wurden — und das ist im Einzelfall nicht immer eindeutig. Wer über mehrere Jahre nennenswerte Erträge erwirtschaftet hat, sollte das klären lassen, bevor er verkauft. Wer drei Monate mit einer Karte experimentiert hat, hat dieses Problem nicht. Das beschreibt die übliche steuerliche Behandlung und ist keine Beratung im Einzelfall.
Wer Laufzeit, Temperaturen und Lüftertausch offen in die Beschreibung schreibt, bekommt weniger Anfragen und bessere — und kann die Anzeige mit vorbereiteten Feldern für Technikdaten anlegen. Anzeige aufgeben
Was in eine Anzeige für gebrauchte Grafikkarten gehört
Schreib hinein, dass die Karte gemint hat. Das kostet dich Verhandlungsspielraum und erspart dir Streit — denn wer einen Mangel arglistig verschweigt, kann sich auf einen vereinbarten Haftungsausschluss nicht berufen. Konkret gehören in die Beschreibung: ungefähre Laufzeit in Monaten, ob dauerhaft untervoltet gefahren wurde, ob das BIOS geflasht und das Original wiederhergestellt ist, ob Lüfter oder Wärmeleitpads getauscht wurden, Kaufdatum und Restgarantie, Originalkarton und Rechnung. Ein Satz wie „14 Monate untervoltet bei 65 Grad gelaufen, Lüfter im Mai neu, Originalkarton und Rechnung dabei“ verkauft besser als „wenig genutzt“. Käufer, die Mining-Karten meiden, klicken dann gar nicht erst — und genau das ist der Punkt: Du willst die Käufer, die den Zustand kennen und trotzdem kaufen.
Hardware-Wallets kauft man nicht gebraucht
Eine gebrauchte Hardware-Wallet ist kein Schnäppchen, sondern ein Risiko mit Preisschild. Der Vorbesitzer kann den Wiederherstellungssatz kennen, die Firmware kann manipuliert und eine vorbereitete Karte mit vermeintlich zufälligen Wörtern beigelegt sein. Geräte, die mit fertig ausgefülltem Recovery-Blatt angeboten werden, sind eine bekannte Masche: Sobald Guthaben darauf liegt, ist es weg. Kaufe solche Geräte nur originalversiegelt beim Hersteller oder bei einem autorisierten Händler. Und wenn du selbst eine verkaufst, setze sie zurück, weise im Text auf die Zurücksetzung hin und erwarte trotzdem Skepsis — sie ist berechtigt. Für Zubehör wie Stahlplatten oder Kartenhalter gilt das nicht; dort ist gebraucht völlig unproblematisch. Verkauf das Gerät im Zweifel gar nicht und entsorge es — der erzielbare Preis steht in keinem Verhältnis zum Risiko für den Käufer.
Häufige Fragen
Muss ich angeben, dass die Grafikkarte zum Mining lief?
Ja, wenn du danach gefragt wirst, und sinnvollerweise auch ungefragt. Verschweigst du es bewusst, hilft dir ein Gewährleistungsausschluss nicht — bei Arglist ist er unwirksam. Praktisch heißt das: Der Käufer kann rückabwickeln, und du hast die Karte Monate später zurück. Offenheit kostet weniger.
Ist der Verkauf meiner Miner steuerpflichtig?
Wenn du gewerblich geschürft hast, ja — der Erlös ist Betriebseinnahme, gegengerechnet wird der Restbuchwert. Bei vollständig abgeschriebener Hardware bleibt der volle Betrag. War das Mining rein privat und liegt der Kauf über ein Jahr zurück, ist der Verkauf im Regelfall unbeachtlich.
Kann ich eine gebrauchte Hardware-Wallet kaufen?
Besser nicht. Der Vorbesitzer könnte den Wiederherstellungssatz kennen oder die Firmware verändert haben, und beides siehst du dem Gerät nicht an. Kaufe versiegelt beim Hersteller. Gebraucht in Ordnung ist nur Zubehör ohne Sicherheitsfunktion, etwa Kabel, Hüllen oder Metallplatten zur Sicherung.
Wie lange muss ich Hardware halten, damit der Verkauf steuerfrei ist?
Bei privater Nutzung gilt die einjährige Frist zwischen Anschaffung und Veräußerung. Wurde der Gegenstand als Einkunftsquelle eingesetzt, sieht das Gesetz eine Verlängerung auf zehn Jahre vor. Ob das auf privates Mining zutrifft, hängt davon ab, ob damit steuerbare Einkünfte erzielt wurden.