Chippflicht und Heimtierausweis
Ein bundesweites Chip-Gebot für alle Hunde und Katzen gibt es nicht — die Pflicht ergibt sich aus Landes- und Gemeinderecht oder aus dem EU-Reiserecht. Sobald ein Tier über eine Grenze soll, braucht es Transponder, EU-Heimtierausweis und eine gültige Tollwutimpfung, sonst darf es nicht mitreisen.
Drei Regelwerke, die regelmäßig verwechselt werden
Das erste ist das Landesrecht: Einzelne Bundesländer verlangen für Hunde eine Kennzeichnung per Transponder und die Eintragung in ein zentrales Register, teilweise verbunden mit einer Haftpflichtversicherung. Das zweite sind kommunale Katzenschutzverordnungen, die Gemeinden auf Grundlage des Tierschutzgesetzes erlassen können; sie verlangen für Freigängerkatzen Kastration, Kennzeichnung und Registrierung. Das dritte ist das EU-Reiserecht, das für jede Mitnahme über eine Grenze gilt, auch für den Tagesausflug. Welche davon dich treffen, hängt vom Wohnort ab und ändert sich beim Umzug. Ein Anruf beim Ordnungsamt klärt es in fünf Minuten. Verlass dich nicht auf Auskünfte aus Foren — die Regelungen unterscheiden sich zwischen Nachbarlandkreisen. Frag am besten schriftlich an, dann hast du die Auskunft belegt. Beim Verkauf über Landesgrenzen hinweg gilt zusätzlich das Recht am neuen Wohnort des Käufers.
Was der Heimtierausweis wirklich belegt
Der EU-Heimtierausweis wird von einer dafür ermächtigten Tierärztin ausgestellt und verbindet drei Dinge: die Transpondernummer, die Impfdaten und die Angaben zur Halterin. Für Reisen innerhalb der EU muss die Tollwutimpfung gültig sein, und gültig wird sie erst einundzwanzig Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung. Geimpft werden darf frühestens im Alter von zwölf Wochen. Rechnet man beides zusammen, darf ein Welpe frühestens mit fünfzehn Wochen mitreisen — jede Anzeige, die einen jüngeren Welpen aus dem Ausland anbietet, beschreibt einen illegalen Transport. Entscheidend ist außerdem die Reihenfolge: Der Chip muss vor der Impfung gesetzt worden sein, sonst wird die Impfung nicht anerkannt und muss wiederholt werden. Prüfe beim Kauf, ob die Nummer im Ausweis mit der ausgelesenen Nummer übereinstimmt — ein Ausweis, der zu einem anderen Tier gehört, ist der häufigste Fund bei Kontrollen.
Wer Impfdatum, Registrierung und Abgabetermin von Anfang an nennt, spart sich zwanzig Rückfragen — und kann die Angaben beim Erstellen der Anzeige direkt eintragen. Anzeige aufgeben
Registrierung ist nicht dasselbe wie Chippen
Der Transponder speichert nur eine fünfzehnstellige Nummer. Ohne Eintrag in einer Datenbank führt diese Nummer zu niemandem — das entlaufene Tier wird ausgelesen und der Finder steht trotzdem ohne Namen da. Die bekannten Haustierregister sind private, kostenlose Datenbanken; behördliche Register führen einzelne Bundesländer zusätzlich. Beim Verkauf gehört die Ummeldung zur Übergabe: erst das Tier und die Papiere übergeben, dann gemeinsam den Halterwechsel eintragen, sonst steht Monate später noch der Vorbesitzer als Ansprechpartner in der Datenbank. Für dich als Verkäufer ist das kein Formalismus: Solange du eingetragen bist, klingelt bei einem Fundtier dein Telefon, und im ungünstigen Fall wirst du für die Kosten in Anspruch genommen. Notiere dir das Datum der Ummeldung und lass dir die Bestätigung per Mail schicken, dann hast du sie im Zweifel griffbereit.
Was in die Anzeige gehört und was nicht
In die Beschreibung gehören: gechipt ja oder nein, registriert ja oder nein, Impfstatus mit Datum der letzten Impfung, Entwurmung, Wurfdatum und ob ein EU-Heimtierausweis vorliegt. Die vollständige Chipnummer gehört nicht in eine öffentliche Anzeige — sie ist ein eindeutiges Identifikationsmerkmal und taucht in gefälschten Anzeigen wieder auf, in denen fremde Tiere mit echten Nummern beworben werden. Schreib stattdessen die letzten vier Ziffern und biete die vollständige Nummer auf Anfrage an; ein ernsthafter Käufer wird sie beim Termin ohnehin auslesen lassen. Formulierungen wie „Papiere werden nachgereicht“ oder „Ausweis ist beim Tierarzt“ sind der häufigste Vorwand bei Tieren ohne gültige Dokumente. Das ist die übliche Rechtslage, keine Rechtsberatung und keine Auskunft deiner Gemeinde. Schreib außerdem hinein, dass der Chip beim Termin ausgelesen werden kann — seriöse Käufer erwarten das ohnehin.
Häufige Fragen
Muss mein Hund gechipt sein, wenn ich ihn verkaufe?
Das hängt vom Bundesland und der Gemeinde ab; eine bundesweite Pflicht für alle Hunde gibt es nicht. Unabhängig davon erwarten Käufer einen Chip, und für jede Reise ins Ausland ist er zwingend. Praktisch ist ein nicht gekennzeichnetes Tier schwerer zu vermitteln und schwerer zurückzubekommen.
Wie melde ich den Halterwechsel?
Direkt beim Register, in dem das Tier eingetragen ist, meist online mit Chipnummer und Zugangsdaten. Macht das am besten gemeinsam bei der Übergabe, dann ist es erledigt. Führt dein Bundesland ein behördliches Register, meldest du den Wechsel zusätzlich dort und hältst die vorgesehene Frist ein.
Ab wann darf ein Welpe ins Ausland mitreisen?
Frühestens mit fünfzehn Wochen. Die Tollwutimpfung ist erst ab zwölf Wochen zulässig und wird erst einundzwanzig Tage später gültig. Wird ein jüngerer Welpe aus dem Ausland angeboten, ist der Transport illegal — unabhängig davon, was im vorgelegten Ausweis eingetragen ist.
Soll ich die Chipnummer in die Anzeige schreiben?
Nicht vollständig. Nenne die letzten Ziffern und gib die komplette Nummer auf Anfrage heraus. Vollständige Nummern werden aus Anzeigen kopiert und für gefälschte Angebote missbraucht. Beim Übergabetermin kann der Käufer den Chip auslesen lassen und mit dem Ausweis abgleichen — das ist der sichere Weg.