Geschützte Arten und CITES
Geschützte Arten darfst du nicht einfach inserieren. Für Exemplare des Anhangs A der EU-Artenschutzverordnung brauchst du vor dem Verkauf eine Ausnahmebescheinigung der zuständigen Behörde, bei Anhang B musst du die legale Herkunft nachweisen können. Das gilt auch für tote Teile — Elfenbein, Korallen, Felle, Federn, Präparate.
Anhang A und Anhang B sind zwei verschiedene Welten
Die europäische Artenschutzverordnung teilt geschützte Arten in Anhänge ein. Für Anhang A gilt ein grundsätzliches Vermarktungsverbot: Anbieten, Verkaufen und selbst das Zurschaustellen zu kommerziellen Zwecken sind untersagt, solange keine Ausnahmebescheinigung vorliegt. Diese Bescheinigung — im Sprachgebrauch der gelbe Zettel — wird für ein bestimmtes Exemplar ausgestellt und ist bei manchen Arten nicht übertragbar, sondern muss vom neuen Halter erneut beantragt werden. Anhang B ist offener: Der Verkauf ist erlaubt, aber du musst die rechtmäßige Herkunft belegen können, und zwar du, nicht die Behörde. Griechische und Maurische Landschildkröten stehen in Anhang A, ebenso Graupapageien und alle einheimischen Greifvögel. Königspythons und viele weitere Reptilien stehen in Anhang B. Die Zuordnung ändert sich außerdem: Arten werden hoch- und heruntergestuft, wenn sich ihr Bestand entwickelt. Prüfe also vor jedem Verkauf den aktuellen Stand und verlass dich nicht auf eine Auskunft von vor fünf Jahren.
Die Meldepflicht kommt vor dem Verkauf
Wer Wirbeltiere besonders geschützter Arten hält, muss das der zuständigen Naturschutzbehörde anzeigen — meist der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises. Für Anhang-A-Tiere kommt eine Kennzeichnungspflicht hinzu: Transponder bei Säugetieren, geschlossene Fußringe bei Vögeln, bei Landschildkröten eine Fotodokumentation der Bauch- und Rückenpanzerzeichnung, die alle paar Jahre aktualisiert wird. Diese Unterlagen sind der eigentliche Wert des Tieres im Verkauf: Ohne Bescheinigung und ohne Kennzeichnung ist eine Schildkröte rechtlich unverkäuflich, egal wie gesund sie ist. Beantrage die Papiere deshalb früh, nicht wenn der Käufer schon vor der Tür steht — Bearbeitungszeiten von mehreren Wochen sind normal, und Nachzuchtnachweise müssen manchmal erst rekonstruiert werden. Bewahre Bescheinigung, Kennzeichnungsnachweis und Herkunftsbelege zusammen auf und gib sie beim Verkauf vollständig weiter — sie gehören zum Tier und nicht in deinen Ordner.
Wer Bescheinigungsnummer und Kennzeichnung in der Anzeige erwähnt, wird von ernsthaften Haltern gefunden statt von Schnäppchenjägern — und kann beides beim Anlegen der Anzeige eintragen. Anzeige aufgeben
Tote Teile und alte Erbstücke
Der Artenschutz endet nicht mit dem Leben des Tieres. Elfenbein, Schildpatt aus Meeresschildkröten, Steinkorallen, getrocknete Seepferdchen, Felle von Großkatzen, Präparate und Jagdtrophäen fallen unter dieselben Regeln wie lebende Exemplare. Für Elfenbein hat die EU den Handel weitgehend eingeschränkt; Ausnahmen bestehen nur in engen Grenzen und setzen einen Nachweis über Alter und rechtmäßigen Vorerwerb voraus. Der Satz „das stand schon immer bei meiner Oma“ ist kein Nachweis. Gefragt sind Kaufbelege, Fotos mit Datierung, Erbscheine, alte Bescheinigungen, gutachterliche Altersbestimmungen. Wer nichts davon hat, sollte vor dem Inserieren bei der Naturschutzbehörde nachfragen, statt hinterher eine Beschlagnahme zu erleben. Auskünfte kosten dort nichts und liegen im Zweifel schriftlich vor. Und melde nichts nachträglich unter falschem Namen: Ein einmal falsch angegebener Vorerwerb bringt dich in eine schlechtere Lage als das ursprüngliche Problem.
Was passiert, wenn du es trotzdem einstellst
Anzeigen mit geschützten Arten werden systematisch beobachtet, von Behörden ebenso wie von Naturschutzorganisationen, die Verdachtsfälle weitergeben. Die Folgen reichen von der Löschung über die Beschlagnahme und Einziehung des Exemplars bis zu Bußgeldern; schwerwiegende Verstöße gegen das Artenschutzrecht sind Straftaten nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Eingezogene Tiere landen in Auffangstationen, und die Kosten dafür können dir auferlegt werden. Für Käufer gilt spiegelbildlich: Ein Tier ohne Papiere ist kein Schnäppchen, sondern ein Gegenstand, den du nie legal weitergeben kannst und der dir jederzeit abgenommen werden darf. Frag deshalb vor dem Kauf nach der Bescheinigungsnummer und gleiche sie mit dem Tier ab. Das beschreibt die übliche Rechtslage; verbindlich ist allein die Auskunft deiner Naturschutzbehörde. Ein Blick in das Verzeichnis der geschützten Arten kostet dich fünf Minuten, eine Beschlagnahme kostet dich das Tier.
Häufige Fragen
Darf ich meine Landschildkröte verkaufen?
Nur mit gültiger Ausnahmebescheinigung, wenn die Art in Anhang A steht — bei Griechischen und Maurischen Landschildkröten ist das der Fall. Dazu kommt die Fotodokumentation des Panzers als Kennzeichnung. Ohne diese Papiere ist der Verkauf verboten, auch wenn das Tier bei dir geschlüpft ist.
Was ist der gelbe Zettel?
So nennt man die Ausnahmebescheinigung der Naturschutzbehörde für ein Exemplar einer Anhang-A-Art. Sie gehört zum Tier, nicht zum Halter, und ist bei manchen Arten nicht übertragbar — dann beantragt der Käufer sie neu. Gib sie beim Verkauf zusammen mit den Kennzeichnungsunterlagen weiter.
Darf ich geerbtes Elfenbein anbieten?
Nur in engen Ausnahmen und nur mit Nachweis über Alter und rechtmäßigen Vorerwerb. Erinnerungen an die Familiengeschichte reichen nicht. Frag vor dem Inserieren bei der zuständigen Naturschutzbehörde nach und lass dir die Auskunft schriftlich geben — ohne diese Grundlage riskierst du Beschlagnahme und Bußgeld.
Woran erkenne ich, ob eine Art geschützt ist?
Am wissenschaftlichen Namen. Handelsnamen sind ungenau, und innerhalb einer Gattung können Arten unterschiedlich eingestuft sein. Schlag die Art im Online-Verzeichnis des Bundesamts für Naturschutz nach oder frag die Untere Naturschutzbehörde. Im Zweifel gilt: erst klären, dann inserieren. Notiere dir den Namen der Auskunftsperson und das Datum.