Tierverkauf und § 11 TierSchG
Eine Erlaubnis nach § 11 TierSchG brauchst du, sobald du gewerbsmäßig mit Wirbeltieren handelst oder sie gewerbsmäßig züchtest oder hältst. Für die Abgabe eines einzelnen Wurfs aus dem eigenen Haushalt gilt das in der Regel nicht. Entschieden wird das vom zuständigen Veterinäramt, nicht von der Plattform.
Gewerbsmäßig ist nicht dasselbe wie gewerblich angemeldet
Gewerbsmäßig handelt, wer die Tätigkeit selbständig, planmäßig, auf eine gewisse Dauer und mit der Absicht ausübt, daraus Gewinn zu erzielen. Ein Gewerbeschein ist dafür weder nötig noch ausreichend — es geht um das tatsächliche Bild. Wer zwei Würfe in fünf Jahren abgibt, fällt normalerweise nicht darunter. Wer jährlich mehrere Würfe großzieht und die Welpen bundesweit anbietet, sehr wohl. Die Verwaltungspraxis orientiert sich vielfach an drei Zuchthündinnen oder drei Würfen im Jahr, verbindlich ist diese Zahl aber nicht: Zuständig ist das Veterinäramt deines Landkreises, und dessen Einschätzung zählt. Die Erlaubnis wird persönlich erteilt, setzt ein Fachgespräch zur Sachkunde voraus und schließt eine Besichtigung der Räume ein. Beantragt wird sie vor Aufnahme der Tätigkeit, nicht danach.
Was auch ohne Erlaubnis gilt
Drei Regeln betreffen jeden, der ein Tier abgibt. Erstens: Welpen dürfen nach der Tierschutz-Hundeverordnung nicht vor Ablauf der achten Lebenswoche von der Hündin getrennt werden. Eine Anzeige, die Welpen ab der sechsten Woche anbietet, beschreibt einen Rechtsverstoß. Zweitens: Wirbeltiere dürfen an Kinder und Jugendliche unter sechzehn Jahren nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten abgegeben werden. Frag im Zweifel nach dem Alter und lass dir die Zustimmung schriftlich geben. Drittens gilt der Grundsatz aus § 1 TierSchG, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf — daran misst sich auch der Transport zur Übergabe. Dazu kommen die Selbstverständlichkeiten: Impfpass, Entwurmung, tierärztliche Untersuchung, Chip. Halte alle Nachweise gebündelt bereit: Impfpass, Wurfmeldung beim Verein, Untersuchungsbericht. Wer sie beim Termin auf den Tisch legt, beantwortet die meisten Fragen, bevor sie gestellt werden.
Wer Wurfdatum, Impftermine und Abgabedatum vollständig angibt, filtert unseriöse Anfragen schon vor dem ersten Chat heraus — die Felder dafür stehen beim Anlegen der Anzeige bereit. Anzeige aufgeben
Was in die Anzeige gehört und was ein Warnsignal ist
In eine seriöse Anzeige gehören Rasse oder Mischung, Wurfdatum, Zahl der Welpen, Chipnummer in Teilen, Impfstatus mit Datum, Entwurmungstermine, das frühestmögliche Abgabedatum, der Standort und der Hinweis, dass die Mutter beim Termin zu sehen ist. Was fehlen sollte: Farbaufschläge, Lieferangebote, Anzahlungen. Genau daran erkennt man den illegalen Welpenhandel: mehrere Rassen gleichzeitig im selben Profil, Übergabe auf einem Parkplatz oder an einer Autobahnraststätte, die Mutter angeblich beim Tierarzt, Anzahlung per Überweisung, Preis auffällig niedrig, Chat in gebrochenem Deutsch mit sofortiger Verfügbarkeit. Wer so ein Angebot findet, kauft nicht aus Mitleid — jeder gekaufte Welpe finanziert den nächsten Transport. Melde solche Angebote der Plattform und dem Veterinäramt, statt nur weiterzuscrollen. Eine kurze Meldung mit Screenshot und Anzeigennummer dauert fünf Minuten und ist der einzige Weg, über den solche Profile überhaupt auffallen.
Verstöße sind Ordnungswidrigkeit oder Straftat
Wer ohne die erforderliche Erlaubnis gewerbsmäßig züchtet oder handelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit; das Tierschutzgesetz sieht dafür einen Bußgeldrahmen bis zu 25.000 Euro vor. Daneben stehen die Straftatbestände des Gesetzes für Handlungen, die einem Tier erhebliche Schmerzen zufügen oder es ohne vernünftigen Grund töten. Behörden können Tiere fortnehmen, die Haltung untersagen und Auflagen erteilen. Für dich als Käufer hat das eine praktische Folge: Ein Tier aus illegalem Handel bringt oft Krankheiten mit, deren Behandlung ein Vielfaches des Kaufpreises kostet, und Ansprüche gegen einen Verkäufer, der unter falschem Namen auftritt, sind wertlos. Melde solche Anzeigen dem Veterinäramt und der Plattform. Das gibt die übliche Rechtslage wieder und ersetzt keine anwaltliche oder behördliche Auskunft. Wer selbst abgibt, sollte sich außerdem den Namen und die Anschrift des Käufers notieren — bei Rückfragen zur Gesundheit ist das die einzige Verbindung, die bleibt.
Häufige Fragen
Darf ich Welpen privat verkaufen?
Ja, solange die Abgabe nicht gewerbsmäßig erfolgt. Ein einzelner Wurf aus dem eigenen Haushalt ist zulässig, wenn die Welpen alt genug, geimpft, entwurmt und gekennzeichnet sind. Frag beim Veterinäramt nach, sobald daraus eine regelmäßige Zucht wird — die Einschätzung ist kostenlos und schriftlich verwertbar.
Ab wann brauche ich eine Zuchterlaubnis?
Sobald deine Zucht gewerbsmäßig ist: selbständig, planmäßig, auf Dauer angelegt und mit Gewinnabsicht. Viele Behörden orientieren sich an drei Zuchthündinnen oder drei Würfen jährlich, gebunden sind sie daran nicht. Die Erlaubnis musst du vor Beginn der Tätigkeit beantragen, nicht rückwirkend.
Darf ich ein Tier an einen Fünfzehnjährigen abgeben?
Nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Das Tierschutzgesetz verbietet die Abgabe von Wirbeltieren an Kinder und Jugendliche unter sechzehn Jahren ohne diese Zustimmung. Lass sie dir schriftlich geben oder übergib in Anwesenheit eines Elternteils — mündliche Zusagen im Chat helfen später niemandem.
Ab welchem Alter darf ein Welpe abgegeben werden?
Frühestens nach Ablauf der achten Lebenswoche; vorher darf er nach der Tierschutz-Hundeverordnung nicht von der Hündin getrennt werden. Viele Züchter geben bewusst später ab, weil die Prägephase weiterläuft. Eine Anzeige mit früherem Abgabetermin ist ein Grund, den Kontakt zu beenden.