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Gold und Münzen verkaufen: Steuerfragen

Physisches Gold verkaufst du nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei — dann greift die Regel über private Veräußerungsgeschäfte nicht mehr, egal wie hoch der Gewinn ausfällt. Innerhalb dieses Jahres ist der Gewinn steuerpflichtig, sobald alle privaten Veräußerungsgewinne zusammen die Freigrenze von 1.000 Euro erreichen.

Die Frist läuft ab dem Kaufdatum, nicht ab der Lieferung

Gezählt wird nach den Vertragsdaten: der Tag der verbindlichen Bestellung gegen den Tag des Verkaufs. Wer im Oktober kauft und im folgenden September verkauft, ist innerhalb der Frist, auch wenn der Barren erst im November geliefert wurde. Bei mehreren Käufen desselben Produkts wird es unübersichtlich, weil ein Krügerrand aussieht wie der nächste. Physische Stücke sind aber über Seriennummern, Blister und Rechnungen zuordenbar — führe deshalb eine kleine Liste mit Kaufdatum, Stückzahl, Produkt und Preis und hefte die Rechnung dazu. Ohne diese Zuordnung bleibt am Ende nur eine Behauptung, und Behauptungen kosten in Rückfragen Zeit. Wer über Jahre in Tranchen kauft, verkauft im Zweifel zuerst die ältesten Stücke — die sind steuerlich unproblematisch und die Belege dafür liegen am tiefsten im Ordner.

Anlagegold ist umsatzsteuerfrei, Silber nicht

Die Lieferung von Anlagegold ist von der Umsatzsteuer befreit. Als Anlagegold gelten Barren mit einem Feingehalt von mindestens 995/1000 sowie Goldmünzen ab einem Feingehalt von 900/1000, die nach 1800 geprägt wurden, im Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und deren Preis den Materialwert um höchstens achtzig Prozent übersteigt. Krügerrand, Maple Leaf, Wiener Philharmoniker und Britannia erfüllen das. Silbermünzen und Silberbarren fallen nicht darunter. Für dich als Privatverkäufer spielt die Umsatzsteuer keine Rolle, weil du keine ausweist — sie erklärt aber, warum ein Händler dir für Silber deutlich weniger bietet als der reine Materialwert vermuten lässt. Wer das nicht weiß, hält den Ankaufspreis für eine Frechheit, obwohl er nur eine Rechnung ist.

Wenn du den Aufschlag statt eines Festpreises angibst, bleibt die Anzeige tagelang aktuell — beim Anlegen kannst du genau das ins Preisfeld schreiben. Anzeige aufgeben

Beim Händlerankauf brauchst du den Ausweis

Edelmetallhändler unterliegen dem Geldwäschegesetz und müssen ihre Kunden identifizieren, sobald ein Geschäft eine bestimmte Betragsschwelle überschreitet; im Edelmetallhandel liegt sie deutlich niedriger als in anderen Branchen. Personalausweis mitnehmen ist deshalb kein Misstrauensbeweis, sondern Pflicht des Händlers. Rechne außerdem mit der Spanne zwischen An- und Verkauf: Sie beträgt bei gängigen Anlagemünzen wenige Prozent, bei kleinen Stückelungen und exotischen Prägungen deutlich mehr. Ein Ankaufsangebot einzuholen kostet nichts und liefert dir die Untergrenze, unter die du privat nicht gehen musst. Der Unterschied zwischen Händlerangebot und realistischem Privatpreis ist die Prämie dafür, dass du dich selbst um Käufer, Prüfung und Übergabe kümmerst. Vergleiche mehrere Angebote, bevor du dich entscheidest: Zwischen zwei Händlern am selben Tag liegen bei kleinen Stückelungen leicht mehrere Prozent, und das sind bei einer Unze schon zweistellige Beträge. Notiere dir das beste Angebot mit Datum — es ist dein Argument in jeder privaten Preisverhandlung.

Was in die Anzeige gehört und wo die Übergabe stattfindet

In die Beschreibung gehören Produktname, Prägejahr, Feingewicht, Feinheit, Hersteller oder Prägeanstalt, bei Barren die Seriennummer in Teilen, dazu Zustand und ob Blister oder Zertifikat vorhanden sind. Was nicht hineingehört, ist ein Festpreis, der aus dem Tageskurs abgeleitet ist — er ist am nächsten Morgen falsch. Schreibe stattdessen, dass der Preis am Übergabetag am Kurs ausgerichtet wird, und nenne den Aufschlag in Prozent. Die Übergabe findet in der Schalterhalle einer Bank statt, nicht am Auto und nicht zu Hause: Dort gibt es Kameras, Personal und die Möglichkeit, das Geld sofort einzuzahlen. Versand scheidet aus, weil Standardversicherungen Edelmetalle regelmäßig ausschließen. Das schildert die übliche Rechtslage; eine Rechtsberatung im Einzelfall ist es nicht. Nimm zum Termin die Rechnung mit und lass den Käufer prüfen, so lange er möchte.

Häufige Fragen

Ist der Verkauf von Goldmünzen steuerfrei?

Nach mehr als einem Jahr Haltedauer ja, unabhängig von der Höhe des Gewinns. Innerhalb des Jahres ist der Gewinn steuerpflichtig, sofern alle privaten Veräußerungsgewinne des Kalenderjahres zusammen die Freigrenze erreichen. Maßgeblich sind die Vertragsdaten von Kauf und Verkauf, nicht Liefer- oder Zahlungstermine.

Muss ich beim Goldverkauf meinen Ausweis zeigen?

Beim Händler ja, sobald die geldwäscherechtliche Schwelle überschritten ist — das ist dessen gesetzliche Pflicht, nicht seine Idee. Beim Verkauf an eine Privatperson gibt es keine solche Pflicht. Sinnvoll ist es trotzdem, im Kaufvertrag beide Namen und Anschriften festzuhalten. Nimm den Ausweis also mit, sonst fährst du zweimal.

Warum bekomme ich für Silber weniger als erwartet?

Weil Silber im Gegensatz zu Anlagegold nicht von der Umsatzsteuer befreit ist. Der Händler kalkuliert seinen Weiterverkauf inklusive Steuer und zieht das vom Ankaufspreis ab. Dazu kommt eine größere Handelsspanne bei kleinen Stückelungen. Privat verkauft erzielst du für Silber deshalb oft spürbar mehr.

Wie beweise ich, wann ich das Gold gekauft habe?

Mit der Händlerrechnung, dem Kontoauszug über die Zahlung und dem Blister oder Zertifikat mit Seriennummer. Führe zusätzlich eine Liste mit Kaufdatum, Produkt, Stückzahl und Preis. Diese Kombination ordnet jedes Stück eindeutig zu und beantwortet Rückfragen ohne weitere Recherche. Bewahre alles zusammen an einem Ort auf, nicht verteilt.

Ohne Provision verkaufen heißt beim Gold: mehr bleibt bei dir

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Stand: 2026-08-24 · Geschrieben von der zweito-Redaktion. Rechtliche Angaben beschreiben die übliche Rechtslage und ersetzen keine Rechtsberatung.