Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen
Kinder unter sieben Jahren sind geschäftsunfähig, ihre Verträge sind nichtig. Zwischen sieben und siebzehn ist ein Kaufvertrag schwebend unwirksam, bis die Eltern zustimmen. Wirksam ohne Zustimmung wird er nur in engen Ausnahmen — deshalb fragst du vor der Reservierung nach dem Alter und nicht erst bei der Übergabe.
Drei Stufen, drei Rechtsfolgen
Bis zum siebten Geburtstag ist ein Kind geschäftsunfähig; was es erklärt, ist von vornherein nichtig, selbst wenn bar bezahlt wurde. Ab sieben bis zur Volljährigkeit ist es beschränkt geschäftsfähig: Willenserklärungen, die nicht lediglich rechtlich vorteilhaft sind, brauchen die Einwilligung der Eltern. Ein Kaufvertrag ist nie lediglich rechtlich vorteilhaft, weil er immer eine Zahlungspflicht begründet — auch dann nicht, wenn das Geschäft objektiv günstig ist. Nur echte Schenkungen ohne Auflage sind gedeckt. Ab achtzehn gilt volle Geschäftsfähigkeit. Diese Einteilung entscheidet über alles Weitere und lässt sich mit einer einzigen Frage klären, die im Chat zwei Sekunden dauert: Wie alt bist du? Wer sie nicht stellt, trägt später die Unsicherheit allein. Auch das Alter des Kontoinhabers hilft dir nicht weiter: Entscheidend ist, wer den Vertrag tatsächlich geschlossen hat.
Schwebend unwirksam heißt: die Sache ist offen
Der Vertrag existiert, seine Wirksamkeit hängt aber von der Genehmigung ab. Du kannst diesen Schwebezustand beenden: Fordere die Eltern auf, sich zu erklären. Ab Zugang deiner Aufforderung haben sie zwei Wochen Zeit, und die Erklärung kann nur noch dir gegenüber abgegeben werden. Schweigen sie, gilt die Genehmigung als verweigert und der Vertrag ist endgültig unwirksam. Solange nicht genehmigt ist, steht dir außerdem ein Widerrufsrecht zu — allerdings nur, wenn du die Minderjährigkeit nicht kanntest. Wer bewusst mit einem Sechzehnjährigen abschließt und es sich später anders überlegt, kann sich darauf nicht berufen. Diese Regeln schützen nicht dich, sondern den Jugendlichen; du kannst nur dafür sorgen, dass die Frage früh geklärt wird.
Wenn ein Jugendlicher etwas aus dem eigenen Zimmer verkaufen möchte, ist die Anzeige über das Konto eines Elternteils der einfachste Weg, alles wirksam zu halten. Anzeige aufgeben
Was Eltern erlauben können, ohne dabei zu sein
Eine Einwilligung im Voraus ist möglich und muss nicht schriftlich erfolgen — beweisen musst du sie aber. Eine pauschale Erlaubnis für alles ist unwirksam; sie muss sich auf einen bestimmten Bereich oder ein bestimmtes Geschäft beziehen. Daneben gibt es zwei Sonderfälle: die Ermächtigung zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, die eine Genehmigung des Familiengerichts voraussetzt, und die Ermächtigung zur Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses. Letztere deckt nur Rechtsgeschäfte, die dieses Verhältnis betreffen — der Verkauf der eigenen Konsole gehört nicht dazu, auch wenn der Jugendliche eine Ausbildungsvergütung bezieht. Praktisch bleibt es dabei: drei Zeilen von einem Elternteil, unterschrieben und fotografiert, lösen jede dieser Fragen. Beschreibe darin den Gegenstand konkret und nenne den Preis — eine Zustimmung „zum Verkauf von Sachen“ hilft niemandem weiter. Fotografiere das Blatt und speichere es zusammen mit dem Chatverlauf.
Der Fall, der wirklich vorkommt
Ein Fünfzehnjähriger verkauft dir sein Handy für 180 Euro. Zwei Wochen später melden sich die Eltern und wollen es zurück. Das Ergebnis ist eine Rückabwicklung: Du gibst das Gerät heraus und verlangst das Geld zurück. Ist es bereits ausgegeben, kann der Jugendliche einwenden, nicht mehr bereichert zu sein — dann bekommst du unter Umständen nur einen Teil. Das ist kein Missbrauch, sondern gewollter Schutz. Vermeiden lässt sich das mit drei Handgriffen: Alter erfragen, Übergabe mit einem Elternteil, kurze schriftliche Zustimmung. Und wenn die Eltern nicht erreichbar sind, verschiebst du den Termin lieber, als das Risiko einzugehen. Das ist eine Beschreibung der üblichen Rechtslage und keine rechtliche Bewertung deines Vorgangs. Ein verschobener Termin kostet dich eine Woche, eine Rückabwicklung kostet dich das Gerät und einen Teil des Geldes.
Häufige Fragen
Ist ein Kauf von einem Sechzehnjährigen gültig?
Erst mit Einwilligung oder Genehmigung der Eltern. Ohne sie ist der Vertrag schwebend unwirksam und kann nachträglich scheitern. Kläre das vor der Übergabe: eine kurze schriftliche Zustimmung mit Datum, Gegenstand und Preis genügt. Ohne diese Absicherung trägst du das Risiko der Rückabwicklung.
Wie alt muss man sein, um etwas zu verkaufen?
Voll wirksam allein handeln kann man mit achtzehn. Zwischen sieben und siebzehn geht es nur mit Zustimmung der Eltern, unter sieben gar nicht. Viele Plattformen setzen zusätzlich ein Mindestalter für die Nutzung fest — das ist eine vertragliche Regel und ändert an der gesetzlichen Lage nichts.
Muss ich den Ausweis verlangen?
Verpflichtet bist du nicht, sinnvoll ist es bei höheren Beträgen. Lass ihn dir zeigen und notiere Name, Anschrift und Geburtsdatum im Kaufvertrag, statt eine Kopie anzufertigen. Damit hast du zugleich die Angaben, die du für eine spätere Durchsetzung brauchst, und klärst die Altersfrage nebenbei.
Was, wenn die Eltern nachträglich widersprechen?
Dann wird rückabgewickelt: Ware zurück, Geld zurück. Hat der Jugendliche das Geld schon ausgegeben, kann er sich darauf berufen, nicht mehr bereichert zu sein — dann erhältst du möglicherweise nur einen Teil. Deshalb ist die Zustimmung vor der Übergabe wichtiger als jede Vereinbarung danach.