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DSGVO bei der Adressweitergabe

Die Adresse deines Käufers darfst du für den Versand verwenden — dafür hat er sie dir gegeben. Weitergeben darfst du sie an den Paketdienst, sonst an niemanden. Gelegentliche Privatverkäufe fallen unter die Haushaltsausnahme der Datenschutz-Grundverordnung; wer regelmäßig verkauft, ist davon nicht mehr gedeckt.

Die Haushaltsausnahme ist enger, als sie klingt

Die Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten. Der gelegentliche Verkauf eigener Gegenstände gehört dazu. Der Bereich endet aber dort, wo eine Tätigkeit nach außen wirkt und nicht mehr rein privat ist: bei regelmäßigen Verkäufen, bei geführten Kundenlisten, bei Werbemails an frühere Käufer, bei einem eigenen Shop neben den Anzeigen. Dann gilt die Verordnung vollständig, mit Informationspflichten beim Erheben der Daten, einem Auskunftsanspruch der Betroffenen, Löschpflichten und einem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten. Die Grenze verläuft damit ungefähr dort, wo auch die steuerliche Grenze zum Gewerbe liegt — wer das eine prüft, sollte das andere gleich mitprüfen. Im Zweifel hilft die Frage, ob du die Daten auch dann noch bräuchtest, wenn dieser eine Verkauf abgeschlossen ist.

Was du mit der Adresse tun darfst

Erlaubt ist alles, was zur Abwicklung gehört: das Versandlabel erstellen, dem Transportunternehmen die Daten übermitteln, Rückfragen zur Zustellung klären, die Angaben aufbewahren, solange Ansprüche aus dem Kauf bestehen können. Nicht erlaubt ist alles andere. Gib die Adresse nicht an Dritte weiter, nenne sie nicht in einer Bewertung, poste sie nicht in einer Gruppe und nutze sie nicht für spätere Angebote. Besonders heikel ist der Fall, der emotional am nächsten liegt: jemanden öffentlich als Betrüger zu benennen und dazu Name, Anschrift oder Telefonnummer zu veröffentlichen. Das verletzt sein Persönlichkeitsrecht und kann dich eine Unterlassungserklärung kosten — unabhängig davon, ob er dich tatsächlich betrogen hat. Der richtige Adressat für diese Daten ist die Polizei.

Wer erst gar keine Telefonnummer in die Anzeige schreibt, muss sie später auch nicht wieder einsammeln — bei zweito bleiben Nummer und Mailadresse standardmäßig verborgen. Anzeige aufgeben

Und wenn der andere deine Daten will

Beim Versand sieht der Käufer deine Absenderangaben, das lässt sich nicht vermeiden und gehört dazu. Für einen Kaufvertrag brauchen beide Seiten Name und Anschrift der jeweils anderen — daran ist nichts problematisch, solange die Daten nur zu diesem Zweck verwendet werden. Beim Personalausweis gilt eine Besonderheit: Eine Kopie darf angefertigt werden, wenn der Ausweisinhaber zustimmt, und sie muss als Kopie erkennbar sein. Der einfachere Weg ist trotzdem, sich den Ausweis zeigen zu lassen und die Angaben in den Vertrag zu schreiben. Was du nicht verlangen solltest, sind Fotos des Ausweises per Chat: Sie werden erfahrungsgemäß weiterverwendet, und du hast keine Kontrolle darüber, wo die Datei landet. Und verwende die Angaben ausschließlich für diesen Kauf, auch wenn du Monate später etwas Passendes zu verkaufen hättest.

Aufbewahren, löschen und was die Plattform herausgibt

Eine feste Löschfrist gibt es für Privatpersonen nicht. Sinnvoll ist die Orientierung an der Verjährung: drei Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Kauf stattfand. Danach kannst du Adressdaten löschen, Belege für die Steuer behältst du gegebenenfalls länger. Von einer Plattform kannst du Auskunft über die zu deiner Person gespeicherten Daten verlangen; sie muss dir grundsätzlich innerhalb eines Monats antworten, bei komplexen Anfragen verlängert sich die Frist. Was du damit nicht bekommst, sind die Klarnamen anderer Nutzer — Bestandsdaten geben Anbieter in aller Regel nur auf behördliches Ersuchen heraus. Bei zweito bleiben Telefonnummer und Mailadresse ohnehin verborgen. Das schildert die übliche datenschutzrechtliche Lage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Darf ich die Adresse des Käufers speichern?

Ja, für die Abwicklung und solange Ansprüche aus dem Kauf möglich sind. Orientiere dich an drei Jahren ab dem Ende des Kaufjahres und lösche danach. Für andere Zwecke — Werbung, Weitergabe, Veröffentlichung — darfst du die Daten nicht verwenden, auch nicht mit guter Absicht.

Darf ich einen Betrüger öffentlich nennen?

Nein, jedenfalls nicht mit Namen, Anschrift, Telefonnummer oder Foto. Das verletzt sein Persönlichkeitsrecht und kann eine Unterlassungsforderung auslösen, unabhängig davon, was er getan hat. Melde den Fall der Polizei und der Plattform — dort gehören die Daten hin und werden auch verwertet.

Darf ich eine Ausweiskopie verlangen?

Verlangen kannst du sie nicht, vereinbaren schon: Eine Kopie ist zulässig, wenn der Ausweisinhaber zustimmt, und sie muss als Kopie erkennbar sein. Praktischer ist es, sich den Ausweis zeigen zu lassen und die Daten in den Kaufvertrag zu übertragen. Fotos per Chat solltest du weder verlangen noch verschicken.

Wie lange darf ich die Daten behalten?

So lange, wie du sie für die Abwicklung oder mögliche Ansprüche brauchst. Drei Jahre ab dem Schluss des Kaufjahres sind ein brauchbarer Maßstab, weil danach die regelmäßige Verjährung eingetreten ist. Steuerlich relevante Belege bewahrst du unabhängig davon länger auf, ohne die Adressdaten mitzuführen.

Verkaufen, ohne die eigene Nummer im Netz zu verteilen

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Stand: 2026-08-24 · Geschrieben von der zweito-Redaktion. Rechtliche Angaben beschreiben die übliche Rechtslage und ersetzen keine Rechtsberatung.