Zum Inhalt springen
Anzeige aufgeben

Schadensersatz, wenn niemand abholt

Holt der Käufer nach fester Zusage nicht ab, setzt du ihm zuerst eine angemessene Frist und kannst danach Schadensersatz statt der Leistung verlangen (§ 281 BGB). Ersetzt wird, was dir tatsächlich entgeht: der Mindererlös beim Weiterverkauf, Fahrtkosten, eine gebuchte Transporterstunde. Der volle Kaufpreis ist es nicht.

Zuerst muss feststehen, dass es einen Vertrag gab

Ohne Einigung kein Anspruch. Wenn im Chat nur „Interesse, ich melde mich“ stand, ist niemand vertragsbrüchig, wenn er sich nicht meldet. Der Anspruch beginnt erst, wenn Ware, Preis und Abnahme feststanden und der Käufer klar zugesagt hat. Genau deshalb ist der Screenshot des entscheidenden Wortwechsels wichtiger als jede Empörung. Sichere die Nachricht mit Datum, Uhrzeit und Nutzernamen, bevor das Konto verschwindet. Prüf auch, was ihr über den Termin vereinbart habt: „Samstag zwischen 10 und 12 Uhr“ ist eine Abnahmepflicht mit Zeitpunkt, „irgendwann nächste Woche“ ist keine. Die Abnahme ist übrigens eine echte Pflicht des Käufers, nicht nur ein Gefallen — § 433 Abs. 2 BGB nennt sie neben der Zahlung ausdrücklich. So sieht die Rechtslage im Regelfall aus; deinen Einzelfall kann sie nicht bewerten.

Die Frist ist der Schritt, den fast alle überspringen

Direkt Schadensersatz zu fordern, funktioniert nicht. § 281 Abs. 1 BGB verlangt, dass du dem Käufer vorher eine angemessene Frist zur Abnahme und Zahlung gesetzt hast und diese fruchtlos verstrichen ist. Angemessen sind bei einem Möbelstück meist sieben bis zehn Tage, bei einem Termin, der ohnehin verabredet war, auch weniger. Schreib es in einem Satz und schick es über einen Kanal, den du belegen kannst: „Bitte hol den Schrank bis Sonntag, 15. März, ab und zahl die vereinbarten 120 Euro. Danach verkaufe ich anderweitig und mache den Mindererlös geltend.“ Bei reinen Geldforderungen kommt § 286 Abs. 3 BGB dazu: Ein Verbraucher gerät spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug, wenn er darauf hingewiesen wurde. Das ist der übliche Ablauf, keine Rechtsberatung.

Wenn du das nächste Mal gar nicht erst in diese Lage kommen willst, nenn die Abholfrist schon im Anzeigentext — beim Anlegen einer Anzeige auf zweito ist das ein eigenes Feld. Anzeige aufgeben

Was du wirklich ersetzt bekommst

Ersetzt wird der Schaden, nicht der entgangene Umsatz. Verkaufst du das Fahrrad, das für 400 Euro zugesagt war, zwei Wochen später für 330 Euro, sind die 70 Euro Differenz dein Schaden — das nennt sich Deckungsverkauf. Dazu kommen belegbare Kosten: die 40 Euro für den Transporter, den du für die Abholung gemietet hast, die neue Anzeige, in Einzelfällen Fahrtkosten. Was nicht ersetzt wird: dein verlorener Samstag, der Ärger, die Zeit am Handy. Verkaufst du zum gleichen Preis weiter, ist dein Schaden meist null, und dann bleibt nichts zu fordern. Halte deshalb beide Zahlen fest: den zugesagten Preis und den tatsächlich erzielten. Ohne diese beiden Beträge kannst du keinen Betrag beziffern, und ohne bezifferten Betrag schreibt dir kein Gericht etwas zu. Das ist die Rechtslage im Normalfall, keine Beratung im Einzelfall.

Wann sich der ganze Weg nicht lohnt

Rechne, bevor du losläufst. Ein gerichtliches Mahnverfahren kostet mindestens 36 Euro Gerichtsgebühr und setzt eine zustellungsfähige Anschrift des Käufers voraus. Bei 70 Euro Mindererlös und einem Nutzernamen ohne echten Namen ist das Verhältnis schlecht. Lohnend wird es ab drei- bis vierstelligen Beträgen, bei Möbeln mit Lieferzusage, bei Fahrzeugen, bei Sammlerstücken. Der bessere Hebel liegt ohnehin vorher: Wer den Kaufpreis vor der Abholung per Überweisung nimmt oder eine feste Abholfrist in die Anzeige schreibt, hat den Fall nie. Und wer zusagt, ohne die anderen Interessenten sofort abzusagen, kann bei einer Absage einfach den Nächsten anrufen. Das ist der pragmatische Weg, den erfahrene Verkäufer gehen — und der einzige, der nichts kostet.

Häufige Fragen

Der Käufer meldet sich einfach nicht mehr — was jetzt?

Setz eine schriftliche Frist mit Datum und verkauf danach weiter. Ohne diese Frist verlierst du den Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung. Kommt keine Reaktion, ist der Weiterverkauf ohnehin die vernünftigste Lösung. Halte den erzielten Preis fest, falls du die Differenz später doch fordern willst.

Kann ich die Fahrtkosten zurückverlangen?

Wenn sie durch die Zusage entstanden sind und du sie belegen kannst, ja. Der gemietete Transporter mit Rechnung ist ein klarer Posten, die eigene Fahrt zur vereinbarten Übergabe je nach Fall auch. Pauschale Aufwandsentschädigungen für deine Zeit gibt es dagegen nicht — ersetzt wird nur echter Vermögensschaden.

Muss ich dem Käufer eine zweite Chance geben?

Die Frist ist die zweite Chance, mehr schuldest du nicht. Läuft sie ab, darfst du anderweitig verkaufen. Sinnvoll ist ein kurzer Hinweis, dass du das tun wirst — viele melden sich genau dann doch noch. Eine dritte Frist verschlechtert nur deine Position und kostet weitere Wochen.

Was ist, wenn ich nur eine Anzahlung bekommen habe?

Die Anzahlung darfst du nicht automatisch behalten. Sie wird auf den Kaufpreis angerechnet oder ist bei Rückabwicklung zurückzuzahlen — verrechnen darfst du sie nur mit einem tatsächlich entstandenen Schaden. Rechne den Betrag offen vor, statt ihn stillschweigend einzubehalten — wer das versäumt, verliert im Streit oft genau diese Position.

Ein zweiter Käufer, der schon wartet, ersetzt jede Schadensersatzrechnung

Zweite Anzeige starten

Wir finanzieren uns über Werbung, nicht über deine Verkäufe

Weiterführend

Stand: 2026-08-24 · Geschrieben von der zweito-Redaktion.