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VB – wie viel Verhandlungsspielraum steckt drin

Bei „VB“ sind in der Praxis fünf bis fünfzehn Prozent unter dem genannten Preis üblich — mehr nur, wenn Mängel oder lange Standzeit dafür sprechen. Rechtlich ist der Anzeigenpreis ohnehin kein Angebot, sondern eine Aufforderung, eines abzugeben: Erst dein Gebot und die Annahme machen den Vertrag.

Was der Preis in einer Anzeige rechtlich ist

Eine Anzeige ist keine bindende Willenserklärung, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebots — juristisch invitatio ad offerendum. Der Vertrag entsteht erst durch Angebot und Annahme nach §§ 145 und 147 BGB. Wer 300 Euro in seine Anzeige schreibt, hat also nichts versprochen, und wer 300 Euro bietet, hat keinen Anspruch auf den Zuschlag. Der Verkäufer darf an jemand anderen verkaufen, auch an den, der später anfragt. Das gilt mit und ohne den Zusatz VB. Der Zusatz sagt nur etwas über die Erwartungshaltung: Er signalisiert, dass über den Preis gesprochen werden darf. Fehlt er, ist Verhandeln nicht verboten, nur unüblicher. Das beschreibt die übliche Rechtslage und ist keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Die Spanne, mit der du realistisch rechnen kannst

Fünf bis fünfzehn Prozent sind der Bereich, in dem Verhandlungen bei „VB“ meist enden. Bei einem Preis von 200 Euro heißt das: 170 bis 190 Euro. Ein Gebot von 120 Euro ist kein Verhandlungsangebot, sondern ein anderer Preis, und es wird in der Regel ignoriert. Zwei Faktoren verschieben die Spanne. Erstens die Standzeit: Eine Anzeige, die seit sechs Wochen online ist und mehrfach nach oben geschoben wurde, hat einen Verkäufer, der schon Kompromissbereitschaft entwickelt hat. Zweitens die Konkurrenz: Gibt es fünf ähnliche Angebote in deiner Nähe, ist der Spielraum größer als bei einem seltenen Stück. Ein glatter Betrag hilft übrigens — 175 Euro klingt nach Rechnerei, 170 nach Entscheidung. Und wer abholt, bar zahlt und einen festen Termin nennt, verhandelt aus einer deutlich besseren Position.

Wenn du nichts Passendes findest, statt zu verhandeln: Ein Suchauftrag meldet sich, sobald jemand genau das einstellt, was du suchst. Anzeige aufgeben

Wie du fragst, damit du eine Antwort bekommst

„Letzter Preis?“ ist die schlechteste Nachricht, die es gibt: Sie fordert den Verkäufer auf, gegen sich selbst zu bieten, und wird deshalb oft gar nicht beantwortet. Besser ist ein konkretes Gebot mit einem Grund und einer Erleichterung. „Ich würde 170 Euro bieten und könnte morgen Abend mit Bargeld vorbeikommen — passt das für dich?“ Darin steckt alles: eine Zahl, ein Termin, eine Zahlungsart, kein Versandaufwand. Wer zusätzlich einen sachlichen Grund nennt, etwa fehlendes Zubehör oder eine sichtbare Beschädigung auf dem dritten Bild, macht aus dem Preisnachlass eine begründete Anpassung. Was nicht funktioniert: Mängel erfinden, andere Anzeigen als Beweis anführen oder Zeitdruck aufbauen. Verkäufer reagieren darauf mit Absage, nicht mit Rabatt.

Auf der anderen Seite: VB richtig setzen

Wenn du selbst verkaufst, ist VB ein Werkzeug mit zwei Wirkungen. Es senkt die Hemmschwelle, überhaupt anzufragen, und es zieht gleichzeitig Leute an, die grundsätzlich die Hälfte bieten. Setz den Preis deshalb fünf bis zehn Prozent über deinem Zielpreis und schreib VB dahinter — dann landest du nach der Verhandlung dort, wo du hinwolltest. Wenn du nicht verhandeln willst, lass VB weg und schreib „Festpreis“ dazu; das ist ehrlicher als ein VB, bei dem du dann jedes Gebot ablehnst. Und schieb eine Anzeige nicht wöchentlich nach oben, ohne den Preis anzupassen. Interessenten sehen die Standzeit und lesen daraus, dass es Spielraum gibt — auch wenn du keinen einräumen willst. Wer den Preis stattdessen alle zwei Wochen um zehn Prozent senkt, zeigt genau die Bewegung, auf die geduldige Käufer warten.

Häufige Fragen

Wie viel Prozent kann ich bei VB abziehen?

Fünf bis fünfzehn Prozent sind üblich und werden meist ernst genommen. Darunter wird es zur Ausnahme und braucht einen Grund, etwa einen genannten Defekt oder eine sehr lange Standzeit. Gebote weit unter der Spanne werden häufig kommentarlos ignoriert. Nenn immer eine konkrete Zahl statt einer Frage nach dem letzten Preis.

Muss der Verkäufer an mich verkaufen, wenn ich den vollen Preis biete?

Nein. Die Anzeige ist rechtlich kein Angebot, sondern nur die Aufforderung, eines abzugeben. Der Verkäufer darf frei entscheiden, auch zugunsten eines späteren Interessenten. Erst wenn er deine Zusage annimmt, ist der Kauf verbindlich geschlossen. Frag deshalb früh und verbindlich, statt lange über Details zu schreiben.

Ist VB dasselbe wie Verhandlungsbasis?

Ja, VB ist die Abkürzung für Verhandlungsbasis und bedeutet, dass über den Preis gesprochen werden darf. Eine Pflicht zum Nachlass entsteht daraus nicht. Ohne VB ist Verhandeln nicht ausgeschlossen, gilt aber als weniger erwünscht. Wer keinen Spielraum will, schreibt stattdessen ausdrücklich Festpreis in die Anzeige.

Wann frage ich am besten nach einem Nachlass?

Im ersten Kontakt, mit konkreter Zahl und Abholtermin. Wer erst lange Fragen stellt und dann den Preis drückt, wirkt taktisch und bekommt weniger. Am wirksamsten sind Bargeld, ein fester Termin und der Verzicht auf Versandaufwand. Halte deine Nachricht kurz, drei Sätze reichen und werden eher beantwortet.

Erst den Zielpreis festlegen, dann den VB-Aufschlag — und dann die Anzeige schreiben

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Stand: 2026-08-24 · Geschrieben von der zweito-Redaktion.