Zum Inhalt springen
Anzeige aufgeben

Streit ohne Anwalt beilegen

Ohne Anwalt hast du drei Stufen: eine schriftliche Frist, ein Schlichtungsangebot vor Ort und den Mahnbescheid beim Amtsgericht. Der Mahnbescheid läuft vollständig online, kostet ab 38 Euro Gerichtsgebühr und hemmt die Verjährung. Danach hat die Gegenseite zwei Wochen Zeit zu widersprechen, sonst folgt der Vollstreckungsbescheid.

Stufe eins: eine Frist, die man nicht wegdiskutieren kann

Bevor irgendetwas Formales beginnt, braucht es eine Nachricht, die drei Dinge enthält: was du willst, bis wann, und was danach passiert. „Ich fordere dich auf, mir die 180 Euro bis zum 15. Oktober auf das Konto DE… zu überweisen. Danach beantrage ich einen Mahnbescheid.“ Kein Vorwurf, keine Vorgeschichte, keine Emotion. Zwei Wochen sind bei einer Geldforderung eine angemessene Frist. Verschick die Aufforderung über den Kanal, über den ihr auch verhandelt habt, und zusätzlich per E-Mail, wenn du eine Adresse hast. Diese Stufe erledigt mehr Fälle als jede andere, weil sie zum ersten Mal signalisiert, dass du den Weg zu Ende gehst. Sie hat außerdem einen rechtlichen Zweck: Sie setzt die Gegenseite nach § 286 BGB in Verzug, und ab Verzug schuldet sie Verzugszinsen und deine notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung.

Stufe zwei: die Schiedsperson in deiner Gemeinde

Fast jede Gemeinde hat eine Schiedsperson, teils Schiedsamt oder Schiedsstelle genannt. Sie ist ehrenamtlich tätig, lädt beide Seiten zu einem Termin und protokolliert eine Einigung so, dass daraus vollstreckt werden kann. Die Gebühren regelt das jeweilige Landesrecht und liegt deutlich unter den Kosten eines Gerichtsverfahrens; die Gemeindeverwaltung nennt dir die aktuellen Sätze. In einigen Bundesländern ist ein Schlichtungsversuch nach § 15a EGZPO vor einer Klage sogar Pflicht, allerdings vor allem bei Nachbarschaftsstreit und Ehrverletzungen, nicht generell bei Kaufstreitigkeiten. Ein verbreiteter Irrtum betrifft die Universalschlichtungsstelle des Bundes: Die ist für Streit zwischen Verbrauchern und Unternehmen zuständig. Für zwei Privatleute ist sie nicht zuständig, so freundlich das Formular auch aussieht. Ein Termin dort kostet dich einen Nachmittag und bringt oft eine Einigung, die gleich schriftlich festgehalten wird.

Die meisten dieser Verfahren beginnen mit einer Zahlungsart, die niemand nachvollziehen kann — wer den Verkauf über eine saubere Anzeige mit klarer Absprache startet, landet selten hier. Anzeige aufgeben

Stufe drei: der Mahnbescheid für 38 Euro

Das gerichtliche Mahnverfahren ist der einzige Weg, bei dem du ohne Anwalt einen vollstreckbaren Titel bekommst. Den Antrag stellst du online über das Portal der Mahngerichte, die Gerichtsgebühr richtet sich nach dem Streitwert und beträgt derzeit mindestens 38 Euro. Zuständig ist das zentrale Mahngericht deines Bundeslandes. Du brauchst den vollständigen Namen und die Anschrift des Gegners — ein Nutzername reicht nicht, und genau daran scheitern viele Fälle aus dem Privatverkaufportalen. Der Antrag hemmt nach § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB die Verjährung, was am Jahresende wichtig werden kann. Die Kosten trägt am Ende die unterlegene Partei, sie werden im Antrag gleich mitgefordert. Beschrieben ist der übliche Ablauf, eine individuelle Rechtsberatung ist das nicht.

Was der Widerspruch für dich bedeutet

Nach der Zustellung hat die Gegenseite nach § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO zwei Wochen Zeit für den Widerspruch. Kommt keiner, beantragst du den Vollstreckungsbescheid — ein Titel, aus dem 30 Jahre lang vollstreckt werden kann. Kommt ein Widerspruch, geht die Sache auf Antrag ins normale Streitverfahren über, und dort wird verhandelt wie in jedem Zivilprozess. Bis 5.000 Euro Streitwert ist das Amtsgericht zuständig, und dort besteht kein Anwaltszwang. Du kannst also selbst auftreten, solltest dir aber überlegen, ob sich das bei der Höhe der Forderung lohnt. Rechne vorher durch: Gerichtskosten, mögliche Kosten der Gegenseite, dein Zeitaufwand, und die Wahrscheinlichkeit, dass beim Gegner überhaupt etwas zu holen ist. Ein Titel gegen jemanden ohne Einkommen und Vermögen bleibt am Ende nur ein Blatt Papier.

Häufige Fragen

Was kostet ein Mahnbescheid wirklich?

Die Gerichtsgebühr hängt am Streitwert und liegt bei einer halben Gebühr, mindestens aber bei derzeit 38 Euro. Dazu kommen Auslagen für die Zustellung. Die Kosten werden im Antrag mitgefordert und trägt am Ende die unterlegene Seite — vorstrecken musst du sie trotzdem.

Ich kenne nur den Nutzernamen. Kann ich trotzdem etwas tun?

Für einen Mahnbescheid nicht, dafür brauchst du eine ladungsfähige Anschrift. Bei einem Betrugsverdacht kannst du Strafanzeige erstatten; die Ermittlungsbehörden können Bestandsdaten abfragen. Zivilrechtlich hilft dir das nur mittelbar, über die Akteneinsicht nach Abschluss des Verfahrens. Ohne Namen und Anschrift bleibt dir der zivilrechtliche Weg praktisch verschlossen.

Muss ich vor einer Klage schlichten?

In den meisten Fällen nicht. § 15a EGZPO gilt nur in einigen Bundesländern und dort vor allem für Nachbarschaftsstreitigkeiten und Ehrverletzungen. Für einen normalen Streit über einen Kaufvertrag ist die Schlichtung freiwillig — oft aber schneller und billiger als der Weg über das Gericht.

Lohnt sich der Aufwand bei 80 Euro überhaupt?

Rechnerisch selten. Bei kleinen Beträgen kostet dich das Verfahren mehr Zeit, als die Forderung wert ist, und ein Titel nützt nichts, wenn der Gegner zahlungsunfähig ist. Sinnvoll bleibt die schriftliche Frist: Sie kostet nichts und löst einen großen Teil der Fälle.

Klare Absprachen vorher ersparen dir das Mahngericht nachher

Anzeige jetzt einstellen

Wir finanzieren uns über Werbung, nicht über deine Verkäufe

Weiterführend

Stand: 2026-08-24 · Geschrieben von der zweito-Redaktion.