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Der Käufer zahlt nicht

Setz eine schriftliche Frist von sieben Tagen und schreib rein, was danach passiert. Das ist der ganze erste Schritt. Ohne Übergabe hast du meistens keinen Schaden, sondern nur Zeit verloren — dann ist Weiterverkaufen der schnellere Weg. Ist die Ware schon raus, wird es ein Fall für den Mahnbescheid.

Prüf zuerst, ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist

„Ich nehme es“ im Chat ist mehr als eine Absichtserklärung, aber weniger als das, was viele daraus machen. Ein Kaufvertrag entsteht durch Angebot und Annahme. Wenn ihr euch über Artikel und Preis einig wart, gibt es einen Vertrag — auch ohne Unterschrift, auch nur per Nachricht. Fehlt dagegen eine der beiden Seiten, etwa weil du geschrieben hast „Ich melde mich, wenn ich mich entschieden habe“, ist noch nichts bindend. Das ist der Punkt, an dem sich entscheidet, ob du Geld fordern kannst oder nur enttäuscht bist. Sichere den Verlauf, bevor du weitermachst: Screenshot der Anzeige, Screenshot der Einigung, Screenshot des Profils. Chats verschwinden, wenn Konten gelöscht werden. Wie du das sauber machst, steht bei der [Beweissicherung mit Screenshots](/recht/beweissicherung-screenshots) beschrieben. Das ist eine Beschreibung der üblichen Rechtslage, keine Rechtsberatung.

Sieben Tage Frist, schriftlich, mit klarer Folge

Schick eine kurze Nachricht ohne Vorwurf und mit Datum. Beispiel: „Wir haben uns am 3. Oktober auf 250 Euro für das Rennrad geeinigt. Bitte überweise den Betrag bis zum 10. Oktober auf das genannte Konto. Geht bis dahin nichts ein, trete ich vom Kaufvertrag zurück und biete das Rad erneut an.“ Drei Sätze, kein Ausrufezeichen, keine Drohung mit Anwälten. Diese Nachricht wirkt bei zahlungsunwilligen Käufern besser als jede lange Mail, weil sie ein Datum enthält und eine Folge, die dich nichts kostet. Bleibt die Zahlung aus, bist du frei. Läuft die Kommunikation über ein Portal, schick dieselbe Nachricht dort — dort ist sie dokumentiert. Wenn Zahlungen ausbleiben und zugleich seltsame Zahlungswege vorgeschlagen werden, lies vorher, was bei [Paysafecard oder Neosurf](/loesungen/paysafecard-neosurf-anfrage) dahintersteckt.

Solange die Ware bei dir steht, ist die schnellste Lösung fast immer die zweite Anzeige — [stell den Artikel direkt wieder ein](/anzeige/neu?thema=erneut-einstellen), bevor die Frist überhaupt abgelaufen ist. Anzeige aufgeben

Ohne Übergabe: nicht kämpfen, sondern neu einstellen

Hier trennt sich die Theorie von der Praxis. Solange die Ware bei dir steht, ist dein Schaden meistens null. Du kannst den Käufer zwar auf Abnahme und Zahlung verklagen, aber bei 250 Euro Streitwert stehen Aufwand und Ergebnis in keinem Verhältnis. Die vernünftige Reaktion ist: Frist verstreichen lassen, zurücktreten, Anzeige neu schalten. Zwei Tage später hast du meist den nächsten Interessenten. Anders sieht es aus, wenn du echte Kosten hattest — eine abgesagte Transportfahrt, ein gemieteter Anhänger, eine Sperrmüllabholung, die du storniert hast. Diese Positionen kannst du beziffern und geltend machen. Ohne Beleg wird daraus nichts. Was du dabei niemals tun solltest: den Käufer öffentlich in einer neuen Anzeige benennen. Daraus wird schnell eine [Unterlassungserklärung](/recht/unterlassungserklaerung), die dich mehr kostet als der Kaufpreis.

Wenn die Ware schon weg ist: Mahnbescheid statt Anwalt

Hast du versendet und nichts bekommen, wird es ernst. Der günstigste Weg ist das gerichtliche Mahnverfahren. Der Antrag läuft online über die Mahngerichte, die Gerichtsgebühr beträgt eine 0,5-Gebühr nach Nummer 1100 des Kostenverzeichnisses zum GKG, mindestens jedoch 38,00 Euro. Bei 250 Euro Forderung zahlst du also 38 Euro Vorschuss und bekommst sie im Erfolgsfall vom Schuldner erstattet. Du brauchst dafür Vor- und Nachnamen und die ladungsfähige Anschrift des Käufers — ein Nutzername reicht nicht. Widerspricht der Käufer, geht die Sache ins streitige Verfahren, und dann solltest du rechnen. Widerspricht er nicht, bekommst du einen Vollstreckungsbescheid. Wenn dahinter kein zahlungsunwilliger Käufer steckt, sondern ein Betrüger, ist der richtige Weg ein anderer: [Betrug bei der Polizei anzeigen](/loesungen/betrug-anzeigen-polizei) und der [Nachforschungsauftrag](/glossar/nachforschungsauftrag) bei der Bank. Das ist eine Beschreibung der üblichen Rechtslage, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Ist ein Chat-Verlauf ein gültiger Kaufvertrag?

Ja, wenn daraus Einigkeit über Artikel und Preis hervorgeht. Ein Kaufvertrag über bewegliche Sachen braucht keine Schriftform und keine Unterschrift. Entscheidend ist, dass ein Angebot angenommen wurde. „Ich würde es eventuell nehmen“ reicht dafür nicht, „Ich nehme es für 250 Euro“ in der Regel schon.

Was schreibe ich, wenn der Käufer sich nicht meldet?

Eine Nachricht mit drei Angaben: worauf ihr euch geeinigt habt, bis wann gezahlt sein muss, was danach passiert. Nenne ein konkretes Datum, nicht „umgehend“. Verzichte auf Drohungen. Wer nach dieser Nachricht nicht zahlt, zahlt auch nach der fünften nicht — dann verkaufst du weiter.

Lohnt sich ein Mahnbescheid bei kleinen Beträgen?

Ab etwa 150 Euro kann er sich lohnen, wenn du Name und Anschrift des Käufers hast und die Ware bereits übergeben ist. Unter diesem Betrag frisst der Aufwand den Ertrag. Ohne vollständige Adresse geht es gar nicht — ein Nutzername oder eine Handynummer genügt dem Gericht nicht.

Darf ich den Artikel weiterverkaufen, obwohl wir uns geeinigt hatten?

Nach Ablauf einer gesetzten Frist und einem Rücktritt ja. Vorher bist du an den Vertrag gebunden. Deshalb ist die Fristsetzung nicht nur Höflichkeit, sondern der Schritt, der dich freimacht. Halte Datum und Wortlaut fest, falls sich der Käufer später doch noch meldet und auf Lieferung besteht.

Der nächste Käufer ist schneller da als der Mahnbescheid

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Stand: 2026-08-24 · Geschrieben von der zweito-Redaktion.