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Zahlung per Gutscheinkarte – immer ein Betrug

Es gibt keinen ehrlichen Grund, eine Amazon-, Steam- oder Google-Play-Karte als Zahlung für einen gebrauchten Gegenstand zu verlangen. Der Code ist wie Bargeld: Wer ihn liest, hat das Guthaben, und niemand kann ihn zurückholen. Jede Anfrage in diese Richtung beendest du sofort, ohne Diskussion und ohne Foto.

Warum Betrüger genau diese Karten wollen

Gutscheinkarten haben drei Eigenschaften, die sie für Betrug ideal machen. Erstens sind sie anonym: Für die Einlösung braucht niemand ein Konto auf seinen Namen. Zweitens sind sie sofort verwertbar — der Code lässt sich in Sekunden weitergeben oder auf Zweitmärkten in Kryptowährung tauschen. Drittens gibt es keinen Rückweg. Bei einer Überweisung existiert wenigstens ein Empfängerkonto, das die Bank benennen kann; bei einem Code existiert nur eine Zahlenfolge, die irgendjemand irgendwo eingegeben hat. Genau deshalb tauchen dieselben Karten bei völlig verschiedenen Maschen auf: beim angeblichen Enkel am Telefon, bei der falschen Support-Hotline, beim Mietbetrug mit Wohnungen, die es nicht gibt — und beim Kauf über eine Anzeige. Die Geschichte drumherum wechselt, das Zahlungsmittel bleibt gleich. Es ist das verlässlichste Erkennungszeichen, das du im Privatverkauf hast.

Die drei Sätze, an denen du sie erkennst

Die Masche kommt in wenigen Varianten. „Ich bin gerade im Ausland, ich kann nur mit Karten zahlen“ — das ist die Käuferversion. „Ich schicke dir die Ware, du zahlst mit einem Steam-Code, dann sehe ich sofort, dass es echt ist“ — die Verkäuferversion. Und die dritte, die am häufigsten funktioniert: „Die Versicherung des Transporteurs muss noch bezahlt werden, bitte kauf eine Karte über 200 Euro und schick mir den Code, du bekommst es mit dem Kaufpreis zurück.“ In dieser Variante bist du kein Käufer und kein Verkäufer, sondern jemand, der in Vorleistung geht — und deshalb funktioniert sie so oft. Es gibt keinen Transportdienst in Deutschland, der Guthabenkarten als Zahlung annimmt. Wenn du diesen Satz einmal liest, kannst du dir jede Prüfung sparen. Ähnlich eindeutig sind [Paysafecard oder Neosurf](/loesungen/paysafecard-neosurf-anfrage).

Auf Anzeigen mit vollständigen Angaben und echten Fotos melden sich diese Profile seltener — [stell deinen Artikel mit klaren Angaben ein](/anzeige/neu?thema=seriositaet) und du siehst den Unterschied in den Nachrichten. Anzeige aufgeben

Was du tust, wenn du den Code schon geschickt hast

Handle in dieser Reihenfolge, und zwar sofort — hier zählen Minuten. Erstens: Beim Herausgeber der Karte anrufen, nicht mailen, und die Kartennummer und den Kaufbeleg bereithalten. Amazon, Apple und Google haben eigene Wege für gemeldeten Gutscheinbetrug; ist das Guthaben noch nicht eingelöst, lässt es sich manchmal sperren. Zweitens: Den Kassenbon aufheben. Ohne ihn ist die Karte nicht mehr identifizierbar. Drittens: Den Chat, die Anzeige und das Profil als Screenshot sichern. Viertens: Anzeige erstatten. Der Versuch, dich zu täuschen, ist bereits strafbar — nach § 263 Absatz 2 StGB ist der Versuch des Betrugs mit Strafe bedroht, der Strafrahmen für Betrug reicht nach Absatz 1 bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Wie das abläuft, steht bei [Betrug bei der Polizei anzeigen](/loesungen/betrug-anzeigen-polizei). Das beschreibt die übliche Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung.

Wenn der Laden dich schon warnt, hör hin

Viele Supermärkte und Elektronikmärkte haben ihre Kassen inzwischen mit Hinweisen ausgestattet, und das Personal ist geschult, bei größeren Kartenkäufen nachzufragen. Diese Frage ist keine Bevormundung, sie ist der letzte Punkt, an dem der Vorgang noch umkehrbar ist. Wer an der Kasse gerade eine Erklärung im Kopf hat, warum er drei Karten zu je 100 Euro braucht, sollte genau diese Erklärung einmal laut sagen. Sie klingt selten gut. Dasselbe gilt für den umgekehrten Fall: Wenn jemand dich bittet, Karten für ihn zu kaufen, weil er selbst „gerade nicht kann“, bist du kein Helfer, sondern ein Bote. Der Rest des Musters steht in der [Übersicht der aktuellen Maschen](/sicherheit/maschen-uebersicht) und, für Sammlerware mit Originalverpackung, unter [MOC](/glossar/moc). Bei Tickets kommt noch das [Weiterverkaufsverbot](/recht/tickets-weiterverkauf-recht) dazu.

Häufige Fragen

Gibt es einen seriösen Fall, in dem jemand mit Gutscheinkarte zahlt?

Im Privatverkauf nicht. Gutscheinkarten sind für Einkäufe beim jeweiligen Anbieter gedacht, nicht als Zahlungsmittel zwischen Privatleuten. Selbst wenn dein Gegenüber ehrlich wäre, hättest du ein Guthaben, das nur bei einem einzigen Händler etwas wert ist. Für einen Verkauf ist das kein Gegenwert, sondern ein Gutschein mit fremdem Verwendungszweck.

Ich habe den Code fotografiert und geschickt — ist er weg?

Meistens ja, aber nicht immer. Ruf sofort beim Herausgeber der Karte an und halte Kartennummer und Kassenbon bereit. Ist das Guthaben noch nicht eingelöst, kann es in einzelnen Fällen gesperrt werden. Warte nicht bis zum nächsten Tag, und schreib keine Mail — der Anruf ist schneller.

Bekomme ich mein Geld über die Bank zurück?

Nein. Du hast die Karte selbst gekauft und den Code freiwillig weitergegeben. Das ist keine unautorisierte Zahlung, deshalb greift der Erstattungsanspruch gegenüber der Bank nicht. Der einzige Weg führt über den Kartenherausgeber und über die Strafanzeige, falls das Guthaben zurückverfolgt werden kann.

Soll ich Anzeige erstatten, wenn nur gefragt wurde?

Ja. Der Versuch ist strafbar, und die Angaben helfen, Muster zu erkennen. Melde außerdem das Profil auf der Plattform. Für die Anzeige reichen Screenshots von Chat und Profil sowie der Zeitpunkt der Nachricht. Der Weg über die Onlinewache dauert rund zwanzig Minuten und kostet nichts.

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Stand: 2026-08-24 · Geschrieben von der zweito-Redaktion.