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Zugesicherte Eigenschaft

Zugesicherte Eigenschaft ist der frühere Begriff für das, was heute Beschaffenheitsvereinbarung heißt: eine Angabe zur Sache, auf die sich der Käufer verlassen darf.

Jede konkrete Angabe im Anzeigentext ist eine

„Akku im Januar getauscht“, „scheckheftgepflegt“, „läuft einwandfrei“, „Originalteil, kein Nachbau“ — solche Sätze beschreiben nicht bloß, sie vereinbaren. Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie der vereinbarten Beschaffenheit entspricht (§ 434 BGB), und die Vereinbarung entsteht genau hier: in deinem Text, in der Antwort auf eine Nachfrage, in der Zusage bei der Besichtigung. Der Begriff selbst stammt aus dem BGB vor der Schuldrechtsmodernisierung von 2002 und lebt in Anzeigen und Kaufverträgen weiter. Praktischer Rat: Schreib nur, was du überprüft hast. „Vermutlich neuer Akku“ ist eine ehrliche Angabe, „neuer Akku“ ist eine Zusage.

Der Irrtum: Der Ausschluss deckt auch die eigene Zusage

Tut er nicht. Ein Gewährleistungsausschluss und eine ausdrückliche Zusage im selben Text vertragen sich nicht: Für das, was du übernommen hast, hilft dir der Ausschluss nicht weiter. Wer „unfallfrei“ schreibt und einen reparierten Unfallschaden kennt, steht dafür ein, egal welcher Standardsatz darunter steht. Abzugrenzen davon ist die reine Anpreisung — „schönes Stück“, „echtes Schnäppchen“ — die nichts zusichert, weil sie nichts Nachprüfbares behauptet. Die Faustregel: Alles mit Zahl, Datum oder Zustandsbehauptung wird geprüft, alles Schwärmerische nicht. So sieht die übliche Rechtslage aus, ersetzen kann dieser Text eine Rechtsberatung nicht.

Häufige Fragen

Zählt eine Aussage im Chat auch als Zusage?

Ja. Es kommt nicht darauf an, wo etwas steht, sondern dass beide Seiten sich darüber verständigt haben. Antwortest du auf die Frage nach dem Zahnriemen mit „wurde gemacht“, ist das vereinbart. Antworte deshalb nur, was du belegen kannst, und schreib bei Unsicherheit dazu, dass du es nicht weißt.

Wie formuliere ich, ohne etwas zuzusichern?

Beschreibe Beobachtungen statt Bewertungen: „lief im Test 20 Minuten störungsfrei“ statt „funktioniert einwandfrei“, „laut Vorbesitzer 2023 repariert“ statt „repariert“. Das ist genauso informativ, benennt aber die Quelle deines Wissens und den Zeitpunkt. Käufer lesen so etwas eher als Sorgfalt denn als Ausrede, und du sagst nichts zu, was du nicht geprüft hast.

Geprüfte Angaben verkaufen besser als große Worte

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Deine Nummer und deine Mailadresse bleiben unsichtbar

Weiterführend

Stand: 2026-08-24 · Geschrieben von der zweito-Redaktion.