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Fernabsatzvertrag

Ein Fernabsatzvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der ausschließlich über Fernkommunikationsmittel zustande kommt — zwischen zwei Privatleuten gibt es ihn nicht.

Der Satz, der bei jedem Versandverkauf irgendwann kommt

„Ich mache von meinem vierzehntägigen Widerrufsrecht Gebrauch, bitte Rücksendeetikett schicken.“ Klingt nach Paragraf, trifft privat aber nicht zu. Das Widerrufsrecht hängt am Fernabsatzvertrag, und der setzt einen Unternehmer auf der Verkäuferseite und einen Verbraucher auf der Käuferseite voraus (§ 312c BGB). Verkaufst du dein altes Objektiv aus dem Schrank, bist du kein Unternehmer, und der Kauf ist ein ganz normaler Kaufvertrag — auch dann, wenn alles per Chat, Überweisung und Paket lief. Antworte in diesem Fall sachlich, verweise auf den Privatverkauf und biete an, was du freiwillig anbieten willst.

Der Grenzfall: Wer wie ein Shop verkauft, wird wie einer behandelt

Die Einstufung richtet sich nach dem Auftreten, nicht nach der Bezeichnung im Profil. Wer laufend gleichartige Neuware anbietet, planmäßig einkauft und im Umfang eines Handels agiert, verkauft als Unternehmer — und dann gehören Widerrufsbelehrung, Impressum und Gewährleistung dazu. Fehlt die Belehrung, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen; sie erlischt in diesem Fall spätestens zwölf Monate und vierzehn Tage nach dem eigentlichen Fristbeginn (§ 356 Abs. 3 BGB). Das ist der teuerste Fehler beim Übergang vom Hobby zum Handel. Diese Darstellung gibt die übliche Rechtslage wieder und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Hat der Käufer bei Versand ein Rückgaberecht?

Beim Kauf von privat nicht. Ein Widerrufsrecht entsteht nur im Verhältnis Unternehmer zu Verbraucher, unabhängig davon, ob per Post oder per Abholung geliefert wird. Du kannst eine Rücknahme freiwillig anbieten, solltest sie dann aber vorher schriftlich festhalten — mit Frist, Zustand und der Frage, wer das Rückporto trägt.

Ändert sich etwas, wenn ich viele Sachen verkaufe?

Möglicherweise ja. Nicht die Menge allein entscheidet, sondern die Regelmäßigkeit und die Absicht: gleichartige Artikel, Einkauf zum Weiterverkauf, dauerhaftes Angebot. Wer eine Wohnung leerräumt, bleibt privat. Wer jede Woche neue Handys anbietet, sollte die Pflichten eines Unternehmers kennen, bevor die erste Abmahnung kommt.

Privatverkauf offen kennzeichnen — das erspart die Widerrufsdebatte

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Weiterführend

Stand: 2026-08-24 · Geschrieben von der zweito-Redaktion.