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AGB

AGB steht für Allgemeine Geschäftsbedingungen: vorformulierte Vertragsbedingungen, die jemand für eine Vielzahl von Verträgen aufstellt und dem Vertragspartner beim Abschluss stellt — als Privatverkäufer brauchst du sie nicht.

Wo dir AGB im Privatverkauf begegnen

Meistens nicht in deiner eigenen Anzeige, sondern in der des anderen. Wer am Ende seines Inserats einen Block wie „Es gelten meine AGB, Rücknahme ausgeschlossen, Versand auf Risiko des Käufers“ stehen hat, benutzt fast immer einen kopierten Textbaustein aus einem Shop. Als echter Privatverkäufer stellst du keine Bedingungen für eine Vielzahl von Verträgen auf — du verkaufst ein Sofa, einmal. Was du im Chat vereinbarst, ist eine Individualabrede, und die wiegt schwerer als jede AGB-Formel: „Verkauf von privat, Gewährleistung ausgeschlossen“ reicht völlig. Wer dagegen dauerhaft gleichartige Ware anbietet und dafür Bedingungen formuliert, ist in der AGB-Welt angekommen, mit allen Prüfpflichten, die dazugehören.

Der Irrtum: AGB machen den Haftungsausschluss stärker

Sie machen ihn eher schwächer. Ein Satz, den du für viele Verkäufe vorformulierst, wird als AGB behandelt und an den §§ 305 ff. BGB gemessen — dort fällt zum Beispiel jeder Ausschluss der Haftung für Vorsatz oder für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit heraus. Eine einzeln ausgehandelte Abrede unterliegt dieser Inhaltskontrolle nicht. Dazu kommt ein zweiter Effekt: Wer AGB verwendet, wirkt nach außen wie ein Händler, und dann hängen Impressumspflicht, Widerrufsrecht und zweijährige Gewährleistung mit dran. Kürzer ist hier sicherer. Das skizziert die übliche Rechtslage und ersetzt keine anwaltliche Prüfung deiner Anzeige.

Häufige Fragen

Brauche ich als Privatverkäufer AGB?

Nein. Für einen einzelnen Verkauf regelt das BGB alles Nötige. Ein Satz im Anzeigentext genügt: Verkauf von privat, Gewährleistung ausgeschlossen, Abholung nach Absprache. Alles Weitere vereinbarst du in der Nachricht mit dem Käufer — und diese Einzelabrede ist rechtlich die stärkere Variante, weil sie keiner AGB-Kontrolle unterliegt.

Gelten die AGB, die in der Anzeige des Verkäufers stehen?

Nur, soweit ihr beide sie vereinbart habt. Ein Textblock am Ende eines Inserats wird nicht automatisch Vertragsinhalt, wenn er nicht erkennbar zum Angebot gehört und du ihm zugestimmt hast. Kommt es zum Streit, zählt der Wortlaut eurer Nachrichten. Ein Screenshot der Anzeige vor dem Kauf ist deshalb mehr wert als jede Erinnerung.

Deine Anzeige braucht keinen Rechtsblock, sondern klare Angaben

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Weiterführend

Stand: 2026-08-24 · Geschrieben von der zweito-Redaktion.