Zum Inhalt springen
Anzeige aufgeben

Untervermietung

Untervermietung heißt, dass du als Mieter Wohnraum, den du selbst gemietet hast, ganz oder teilweise an jemand anderen weitervermietest — dafür brauchst du die Erlaubnis deines Vermieters.

Zimmer frei ist etwas anderes als Wohnung frei

In Anzeigen liest man beides: „Zimmer in 3er-WG ab 1.10. unterzuvermieten, 340 Euro warm“ und „Wohnung für sechs Monate zur Zwischenmiete“. Rechtlich sind das zwei verschiedene Fälle. Für einen Teil der Wohnung — ein Zimmer, während du selbst dort wohnen bleibst — hast du bei berechtigtem Interesse einen Anspruch auf die Erlaubnis. Berechtigt ist zum Beispiel, dass ein Mitbewohner auszieht und die Miete allein zu hoch wird, oder dass du für ein halbes Jahr ins Ausland gehst und einen Teil der Wohnung behältst. Für die komplette Wohnung gibt es diesen Anspruch nicht, da entscheidet der Vermieter frei.

Ohne Erlaubnis wird es schnell teuer

Wer ohne Erlaubnis untervermietet, riskiert eine Abmahnung und im Wiederholungsfall die Kündigung. Das gilt auch für die tageweise Vermietung an Gäste — in vielen Städten kommt dann eine Zweckentfremdungssatzung mit eigenen Bußgeldern dazu. Der Vermieter darf ablehnen, wenn die Wohnung überbelegt würde oder ihm die Person aus einem konkreten Grund nicht zumutbar ist, und er darf einen angemessenen Untermietzuschlag verlangen. Was er nicht darf: pauschal und ohne Begründung ablehnen, obwohl dein berechtigtes Interesse erst nach Vertragsschluss entstanden ist. Nenn im Antrag Name, Zimmer und Zeitraum. Das gibt die übliche Rechtslage wieder und ist keine Beratung zu deinem Vertrag.

Häufige Fragen

Muss ich meinen Vermieter fragen, wenn mein Partner einzieht?

Bei Ehepartner und Kindern nicht, deren Aufnahme zählt zum vertragsgemäßen Gebrauch. Beim nichtehelichen Partner solltest du Bescheid geben; die Gerichte sehen darin überwiegend keine erlaubnispflichtige Untervermietung, erwarten aber Offenheit. Eine kurze Mail mit Name und Einzugsdatum erspart dir die spätere Diskussion und ist zugleich dein Nachweis.

Darf der Vermieter für die Untervermietung mehr Geld verlangen?

Einen angemessenen Untermietzuschlag ja, wenn ihm die Untervermietung nur bei einer Erhöhung zuzumuten ist. Ein pauschaler Aufschlag ohne jede Begründung gehört nicht dazu. Üblich sind Beträge im niedrigen zweistelligen Bereich je Untermieter. Lass dir Erlaubnis und Zuschlag zusammen schriftlich geben, dann ist die Sache dokumentiert.

Ein Zimmer wird frei, die Möbel darin bleiben stehen

Zimmermöbel inserieren

Anzeige jederzeit ändern oder löschen — mit einem Klick

Weiterführend

Stand: 2026-08-24 · Geschrieben von der zweito-Redaktion.