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Anfechtung

Anfechtung heißt, eine Willenserklärung nachträglich zu beseitigen: Ist sie wirksam, gilt der Vertrag als von Anfang an nichtig, und was schon geleistet wurde, muss zurück.

Der vertippte Preis ist der Standardfall

Du wolltest 900 Euro schreiben und hast 90 eingetippt, jemand nimmt sofort an, der Vertrag steht. Das ist ein Erklärungsirrtum, und du kannst deine Erklärung anfechten — aber nur unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, sobald du den Fehler bemerkst (§ 121 BGB). Praktisch bedeutet das: sofort schreiben, nicht erst am Wochenende. Ein Satz genügt: „Ich habe mich im Preis vertippt, gemeint waren 900 Euro; die Erklärung fechte ich an.“ Wer stattdessen tagelang verhandelt, verliert das Recht. Und wer den Interessenten wegen des Fehlers ins Leere fahren lässt, kann für dessen vergebliche Aufwendungen einstehen müssen.

Der Irrtum: Reue reicht als Anfechtungsgrund

Reicht sie nicht. Wer erst nach dem Verkauf merkt, dass der Schrank mehr wert war, hat sich nicht geirrt, sondern falsch kalkuliert — dieser Motivirrtum berechtigt nicht zur Anfechtung. Anders liegt der Fall bei arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung (§ 123 BGB): Hat der andere über etwas Wesentliches getäuscht, kannst du dich lösen, und hier läuft die Frist ein Jahr ab Entdeckung (§ 124 BGB). Die Folge ist in beiden Fällen dieselbe: Der Vertrag ist von Anfang an nichtig, Ware und Geld wandern zurück. Das beschreibt die übliche Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Ich habe mich im Preis vertippt — muss ich verkaufen?

Nicht, wenn du sofort reagierst. Schreib unverzüglich, dass es ein Tippfehler war und du die Erklärung anfichtst, und nenne den gemeinten Preis. Je länger du wartest, desto eher bleibt es beim Vertrag. Korrigiere anschließend die Anzeige, sonst kommt die nächste Zusage zum falschen Betrag.

Was ist, wenn der Käufer über sich selbst gelogen hat?

Entscheidend ist, ob die Lüge für deinen Verkaufsentschluss wesentlich war. Ein falscher Vorname allein reicht dafür selten. Wurde dagegen über die Zahlung getäuscht oder ein gefälschter Beleg vorgelegt, liegt eine arglistige Täuschung nahe — sichere die Nachrichten und melde das Profil, bevor du weiter verhandelst.

Preis noch einmal prüfen, dann veröffentlichen

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Stand: 2026-08-24 · Geschrieben von der zweito-Redaktion.