Nacherfüllung
Nacherfüllung ist der erste Schritt bei einem Mangel: Der Verkäufer bessert nach oder liefert eine mangelfreie Sache — und welche der beiden Varianten es sein soll, bestimmt der Käufer.
Beim gebrauchten Einzelstück bleibt nur eine Variante
Der Käufer kann nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (§ 439 Abs. 1 BGB). Bei einem Neugerät ist beides möglich. Bei der gebrauchten Kaffeemaschine, die es genau einmal gibt, ist die Ersatzlieferung dagegen unmöglich — niemand kann ein identisches Exemplar mit derselben Laufleistung beschaffen. Übrig bleibt die Nachbesserung, also die Reparatur auf Kosten des Verkäufers. In der Praxis läuft das anders ab, als das Gesetz klingt: Man einigt sich auf einen Zuschuss zur Werkstatt oder darauf, dass der Käufer das Teil selbst tauscht und die Rechnung schickt. Wichtig ist nur, dass die Absprache schriftlich existiert.
Der Irrtum: Man kann sofort Geld zurückverlangen
Kann man in aller Regel nicht. Nacherfüllung kommt zuerst, und erst wenn eine angemessene Frist verstrichen ist oder die Reparatur endgültig gescheitert ist, kommen Minderung oder Rücktritt in Betracht. Wer als Käufer also einen Tag nach der Übergabe das Geld fordert, überspringt eine Stufe. Für Privatverkäufer entscheidend ist der Grenzfall dahinter: Ist die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen, gibt es überhaupt keinen Anspruch auf Nacherfüllung. Trotzdem lohnt eine sachliche Antwort, denn eine kleine Reparaturbeteiligung ist oft billiger als wochenlanges Hin und Her. Das ist die übliche Rechtslage, kein Rat für deinen Einzelfall.
Häufige Fragen
Wer zahlt die Reparatur bei einem Mangel?
Besteht ein Anspruch auf Nacherfüllung, trägt der Verkäufer die dafür nötigen Kosten, also Arbeit, Material und Transport. Beim privaten Verkauf mit wirksamem Gewährleistungsausschluss besteht dieser Anspruch jedoch nicht. Alles, was du dann zahlst, ist Kulanz — halte sie schriftlich fest, damit daraus keine weitergehende Zusage wird.
Wie lange muss ich dem Verkäufer Zeit geben?
Angemessen ist, was die Reparatur realistisch braucht; bei Alltagsgegenständen sind ein bis zwei Wochen üblich. Setze die Frist schriftlich, nenne ein konkretes Datum und beschreibe den Mangel genau. Ohne Datum ist die Frist später schwer zu belegen, und genau daran scheitern die meisten Auseinandersetzungen.