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Indexmiete

Indexmiete bedeutet, dass die Miete an den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex gekoppelt ist und sich mit ihm verändert — geregelt ist das in § 557b BGB.

Wie eine Indexerhöhung in der Praxis ankommt

In der Anzeige steht meist nur „Indexmiete vereinbart“. Spürbar wird sie erst als Brief: Der Vermieter erklärt in Textform, um wie viel der Index seit der letzten Festsetzung gestiegen ist, und nennt die neue Miete als Betrag. Fällig wird die geänderte Miete mit Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung — kommt der Brief im März, zahlst du ab Mai. Zwischen zwei Anpassungen muss die Miete mindestens ein Jahr unverändert geblieben sein. Nachprüfbar ist das Ganze: Der Index wird amtlich veröffentlicht, du kannst die Prozentangabe aus dem Brief mit den offiziellen Werten vergleichen. Genau das machen die wenigsten.

Der Irrtum: Indexmiete sei automatisch die faire Variante

Der Index kann auch sinken, dann sinkt die Miete — theoretisch. Praktisch kennt kaum jemand diesen Weg, weil die Erklärung vom Vermieter ausgeht und der selten Anlass sieht. Wichtiger ist der zweite Punkt: Während der Indexmiete ist eine Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ausgeschlossen. Modernisierungskosten darf der Vermieter nur in engen Ausnahmefällen umlegen, etwa wenn er die Maßnahme nicht zu vertreten hat. Und formal gilt: Ohne konkreten Betrag ist die Erhöhungserklärung nicht wirksam, eine bloße Prozentangabe reicht nicht aus. Beschrieben ist hier die übliche Rechtslage, nicht dein Einzelfall.

Häufige Fragen

Wie oft darf die Miete bei einer Indexmiete steigen?

Höchstens einmal im Jahr. Zwischen zwei Anpassungen muss die Miete zwölf Monate unverändert bleiben, gerechnet ab der letzten Festsetzung. Ein Vermieter, der zweimal in einem Jahr erhöht, hat einen formalen Fehler gemacht. Alles Weitere ist Rechenarbeit: Indexstand damals, Indexstand heute, Differenz in Prozent auf die Ausgangsmiete.

Kann die Miete bei einer Indexmiete auch sinken?

Ja, die Kopplung wirkt in beide Richtungen. Fällt der Verbraucherpreisindex gegenüber der letzten Festsetzung, kann die Miete entsprechend gesenkt werden. In der Praxis geschieht das selten, weil die Erklärung vom Vermieter ausgeht. Du darfst ihn aber darauf hinweisen und die Anpassung verlangen, wenn der Index tatsächlich gefallen ist.

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Stand: 2026-08-24 · Geschrieben von der zweito-Redaktion.