Zum Inhalt springen
Anzeige aufgeben

Geschäftsfähigkeit

Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, Verträge selbst wirksam zu schließen: Bis zum siebten Geburtstag besteht sie gar nicht, vom siebten bis zum achtzehnten Lebensjahr nur beschränkt, danach voll.

Woran du im Chat merkst, dass es relevant wird

Meist an Kleinigkeiten: Die Nachrichten kommen nachmittags im Minutentakt, als Abholzeit wird „nach der Schule“ vorgeschlagen, und um zehn Euro wird gefeilscht, als hinge etwas daran. Du darfst fragen, und ein Satz genügt: „Bist du schon 18? Wenn nicht, bring bitte ein Elternteil mit oder lass es mich kurz bestätigen.“ Bei zwanzig Euro macht das niemand, bei einem Handy für 300 Euro schon. Der Verkauf an Minderjährige ist nicht verboten — der Vertrag ist nur schwebend unwirksam, bis jemand zustimmt oder vollständig bezahlt wurde.

Der Irrtum: Ein Vertrag mit Minderjährigen ist immer nichtig

Nichtig ist er nur bei Kindern unter sieben Jahren. Zwischen sieben und siebzehn ist der Vertrag zunächst schwebend unwirksam: Genehmigen die Eltern, gilt er von Anfang an; verweigern sie, wird rückabgewickelt. Wirksam ist außerdem, was der Minderjährige vollständig mit überlassenem Geld bezahlt hat, und lediglich vorteilhafte Geschäfte wie ein Geschenk sind ohnehin gültig. Für dich als Verkäufer heißt das praktisch: Bei größeren Beträgen die Zustimmung schriftlich im Chat festhalten, statt sich auf ein mündliches „Meine Mutter weiß Bescheid“ zu verlassen. Das ist die gängige rechtliche Einordnung und ersetzt keine anwaltliche Auskunft.

Häufige Fragen

Muss ich den Ausweis sehen, bevor ich verkaufe?

Verlangen kannst du es, einen Anspruch darauf hast du nicht — der Interessent kann ebenso gut gehen. Bei größeren Beträgen ist es trotzdem üblich, Name und Anschrift auf einem Kaufbeleg festzuhalten. Wer sich weigert und zugleich auf eine schnelle Übergabe drängt, liefert dir den besten Grund, abzubrechen.

Mein Kind hat etwas gekauft — kann ich das rückgängig machen?

Oft ja. Ohne deine Zustimmung ist der Vertrag schwebend unwirksam; verweigerst du die Genehmigung, wird rückabgewickelt. Anders liegt es, wenn dein Kind vollständig mit Geld bezahlt hat, das ihm zur freien Verfügung überlassen war. Melde dich zügig beim Verkäufer und halte die Ablehnung schriftlich fest.

Wer die Übergabe vorher beschreibt, muss später weniger verhandeln

Übergabe im Inserat regeln

Deine Nummer und deine Mailadresse bleiben unsichtbar

Weiterführend

Stand: 2026-08-24 · Geschrieben von der zweito-Redaktion.